Reifen und Felgen Typisiert 1996

      Reifen und Felgen Typisiert 1996

      Ich habe eine Frage, nämlich mein Cabrio ist 1996 in Linz typisiert worden, und zwar folgendes:

      Felgen: 7x13 Mattig ET 20
      Reifen: 175/50/13
      und ein Fahrwerk dazu, jedoch steht nicht wie tief, nur die Typennummer!

      Wenn ich diese Felgen mit Reifen fahre würde, wäre ich sicher nicht bei 11cm sondern drunter.

      Nur wie darf ich das ganze jetzt fahren? darf ich da unter 11cm sein oder nicht oder wie geht das ganze?

      Hab da überhaupt keine Ahnung jetzt!

      Ein paar Tipps wären hilfreich
      Wenn bei der Typisierung im Jahr 1996 die Fahrzeughöhe nicht neu eingetragen wurde, sondern nur die Kennzeichnung der Federn und die Rad/Reifenkombination (also keine Höhenangabe), dann gilt immer 11 cm Mindest-Bodenfreiheit.

      Wurde aber die neue Fahrzeughöhe im Typenschein eingetragen, so ist man nicht an die 11 cm Bodenfreiheit gebunden, sofern die damals geprüfte Fahrzeughöhe auch weniger als 11 cm Bodenfreiheit ergab und die Bodenfreiheit kann dann auch 85 mm betragen. Aber Vorsicht, Restfederweg 25 mm und Ausfederweg mind. 45 mm müssen aber eingehalten werden. Weist das Fahrwerk weniger als 25 mm Restfederweg auf, müssen die Fahrwerksteile erneuert werden.
      Hallo also wenn deim Auto 1996 typisiert worden ist hast ziemlich viel Glück weil da keine 11cm gegeben hat. sprich wenn du die eingetragene Felgen und Fahrwerk noch verbaut sind kannst damit legal fahren!!!!!

      PS: Es kann schon sein das keine Höhe eingtragen ist manchmal so gemacht worden wenn a gewinde hast is es noch besser weil dann kannst es runterdrehen musst aber aufn TüV geprüften Bereich achten usw.

      Hoffe ich konnte dir helfen
      naja es steht nur die 2 dinge im typenschein!

      aber im zulassungsschein is dann nach der anmeldung drin gstanden, eine mindestbodefreiheit von 11 cm muss eingehalten werden, aber beim zulassungsschein vom vorbesitzer steht das net drin!

      ja dankeschön MAL für die antworten

      ExclusiveCabrio schrieb:

      naja es steht nur die 2 dinge im typenschein!

      aber im zulassungsschein is dann nach der anmeldung drin gstanden, eine mindestbodefreiheit von 11 cm muss eingehalten werden, aber beim zulassungsschein vom vorbesitzer steht das net drin!

      ja dankeschön MAL für die antworten


      Das sagt alles wenns sogar drin steht.
      Oder net erwischen lassen *gg*
      Dieser Post powerd by: HCC-VOLKSCARS.COM
      Suche: Für Golf 3: Waffenfach - Carbonmotorhaube - seltene Teile
      www.tuningsocietyaustria.at Erotik-Car-Blog
      Hi,
      ich würd an deiner Stelle MAL checken wer den zapf mit die 11 reingeschrieben hat.
      Weil Eintragung ist Eintragung.
      Früher wurden normalerweise nur die Fahrzeughöhen (Also Dachmitte/Oberkannte) reingeschrieben.
      Ich würd halt MAL nachmessen. Dann kommste eh drauf, ob der damals 11 war oder was anderes.
      Und wenn der mit korrekter Dachoberkannte unter 11 wär, ist das so richtig.
      Demzufolge in der Zulassung zu streichen.
      Ist auch legal, so ein Auto zu fahren.
      Umbauen wird halt schwieriger.
      MfG
      Ist keine andere Fahrzeughöhe angegeben sind die 11cm einzuhalten bzw. gilt die eingetragene Fahrzeughöhe (mal messen ob´s passt). Ist leider so.
      Wesentlich ist dabei die Fahrzeughöhe die im Typenschein steht.
      So hat das bei mir ausgesehen:
      Also, blätter noch MAL Deinen TYPENSCHEIN durch und schau ob sonst noch was drinnen steht oder gestrichen wurde.
      Grüsse,
      DOC!