Telefonieren hintern Steuer

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      § 102 KFG
      (3) Der Lenker muß die Handhabung und Wirksamkeit der Betätigungsvorrichtung des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges kennen.
      Ist er mit ihrer Handhabung und Wirksamkeit noch nicht vertraut, so darf er das Fahrzeug nur mit besonderer Vorsicht lenken. Er muß die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festhalten und muß beim Lenken Auflagen, unter denen ihm die Lenkerberechtigung erteilt wurde, erfüllen. Er hat sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten.
      Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung die näheren Vorschriften bezüglich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen festzulegen. Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen...


      Ergo, wenn Du am Strassenrad stehst usw. ist das telefonieren nicht verboten solange Du das Kfz nicht bewegst.
      Man könnte sogar interpretieren das ein kurzes Telefonat an einer roten Ampel nicht strafbar wäre solange man das Fahrzeug nicht bewegt.
      Grüsse,
      DOC!
      (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

      Interessant, es tritt in Deutschland also auch Radfahrer, was bei uns nicht der Fall ist.
      Auch in Österreich ist das telefonieren am Fahrrad verboten habe ich mir sagen lassen.

      Habe vor ein paar Monaten einen witzigen Fall gelesen. Der Fahrer hat angegeben das Handy zum wärmen seines Ohres zu verwenden und ist somit straffrei davon gekommen +g+

      Was mich nun interessieren würde. Was passiert wenn ich das Mobiltelefon am Ohr halte, jedoch NICHT telefoniere. Ich halte es einfach nur so da, höre vielleicht Musik. Was passiert wenn mich eine Polizeistreife aufhält und ich denen sage ich habe nicht telefoniert ? Muss ich das beweisen können oder wie läuft das AB ?
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Luki schrieb:

      Auch in Österreich ist das telefonieren am Fahrrad verboten habe ich mir sagen lassen.

      Nein, ist es nicht. Du kannst am Rad telefonieren was Du willst, das Handyverbot bezieht sich auf das Kraftfahrgesetz, nicht auf die StVo.

      Luki schrieb:

      Was mich nun interessieren würde. Was passiert wenn ich das Mobiltelefon am Ohr halte, jedoch NICHT telefoniere. Ich halte es einfach nur so da, höre vielleicht Musik. Was passiert wenn mich eine Polizeistreife aufhält und ich denen sage ich habe nicht telefoniert ? Muss ich das beweisen können oder wie läuft das AB ?


      So gscheit wären andere vor dir auch schon gewesen: "Hab mich nur mit dem Handy am Ohr gekratzt". "Das ist kein Händy, das ist ein Diktiergerät" "Hab nicht gesprochen".
      Ein Lenker darf gemäߧ 58 ABS. 1 StVO ohnehin ein Fahrzeug jeder Art nur dann lenken, wenn er sich in einer körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er sein Fahrzeug sicher beherrschen und die Rechtsvorschriften im Straßenverkehr befolgen kann. Wenn der Lenker durch Tätigkeiten, etwa das Telefongespräch oder durch das Halten eines Gegenstandes vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist, war dies auch bisher schon unzulässig.

      Dann bestraft Dich der Polizist einfach nach StVO § 58, und das kann Dich bis zu 726 Eur kosten, wenn der Beamte eine konkrete Gefahrensituation wahrnimmt. (Scharfes Bremsen weil man abgelenkt ist, usw...)

      Ausserdem hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass sich bereits strafbar macht wer während der Fahrt nur das Handy am Ohr hält, auch ohne tatsächlich zu telefonieren.(VwGh Zl. 2000/02/0154).

      Grüsse,
      DOC!