Habe jetzt auf der HA 9x16 ET-5 mit 10mm Distanzscheiben/Seite.
Die gesetzlichen Vorgaben von 11cm Bodenfreiheit, 30° Abdeckung nach vorne sowie 50° Abdeckung nach hinten wurden beim Bearbeiten der Kotflügel genauest eingehalten. Teilegutachten für die Felgen wurden mitgeliefert.
Ing. Kaltenbrunner vom TÜV Österreich meinte am Telefon, dass es beim Eintragen zu Problemen kommen kann bezüglich meiner ET.
Es ist doch vollkommen egal wie breit man im Endeffekt ist, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden?
DANKE im Voraus
Die gesetzlichen Vorgaben von 11cm Bodenfreiheit, 30° Abdeckung nach vorne sowie 50° Abdeckung nach hinten wurden beim Bearbeiten der Kotflügel genauest eingehalten. Teilegutachten für die Felgen wurden mitgeliefert.
Ing. Kaltenbrunner vom TÜV Österreich meinte am Telefon, dass es beim Eintragen zu Problemen kommen kann bezüglich meiner ET.
Es ist doch vollkommen egal wie breit man im Endeffekt ist, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden?
DANKE im Voraus
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