Auto verkauft - Käufer droht jetzt mit Anwalt

      Jashii schrieb:

      Mein Chef hat auch gemeint, das der Onkel des Käufers erstmal beweisen muss das der Fensterheber schon während der Übergabe des Autos nicht funktioniert hat!

      Wenn man Zeugen hat, die das bestätigen, (unabhänig MAL davon obs stimmt oder nicht :hihi:) , ist das relativ einfach zu "beweisen" !!

      Aber der Threadstarter wird ja selber sicher einschätzen können, wie ernst dem Gegenüber das wirklich ist mit einem Rechtsstreit - demnach kann man ja reagieren - entweder ignorieren oder halt als gutes Beispiel wie genannt worden ist, den strittigen Fensterheber instandzusetzen - aber kein Geld zurückgeben !!

      Weil wenns wirklich nur behelfsmäßig für "1 Tag" instandgesetzt worden ist - das grad bei der Übergabe funktioniert und mehr nicht - ist das auch kein feiner Zug und ich würde mich wahrscheinlich genauso aufregen oder mich ärgern und zu 100% ebenfalls nachfragen was da los ist, überhaupt wenns vereinbart war !!

      Viele Grüsse, Thomas

      LOW6 schrieb:

      @Doc
      Nicht bös gemeint aber ich halte von Hobbyjuristen nicht so viel :winken:
      Wenn wir ein Problem haben, ruf ich unsern Anwalt an...und der beweist einem dann oft, dass es leider nicht so einfach ist, wie wenn man MAL kurz "Gewährleistung" googelt und das gelesene hier postet...nicht umsonst muß man da einige Jahre studieren :zwinkern:


      Ich schreibe nicht umsonst immer das man mit sowas am besten zu einem RA geht, die Erstberatung ist immer kostenlos.
      Auch ich habe eine Rechtsschutz (Nicht nur KFZ Rechtschutz, sondern umfassend) und nutze sie auch wenn ich sie brauche. Z.b. EBay Käufer zahlt nicht oder sonstiger Schmonsens.
      Auch ich würde mir die defekten FH vermutlich nicht gefallen lassen wenn mir der Verkäufer die Reperatur zugesichert hat, war ja ein Teil des Vertrages (mündlich).

      Übrigens...wenn man kurz Gewährleistung googelt, was ich jetzt getan habe, müsste man zu dem Schluss kommen das ein Privater die Gewährleistung gänzlich ausschliessen kann. Was unter gewissen Bedingungen auch geht, wie ich geschrieben habe, aber eben nicht immer. Sonst könnte ja jeder Private ungestraft irgendwelche Leichen schminken und Tachostand zurückdrehen wie er will, oder? Braucht ja dann nur "Ohne Garantie und Gewährleistung" verkaufen... :angel:

      Zum Beispiel...Privatperson A kauft von Privatperson B ein gebrauchtes Auto, A stellt einen offenkundigen Mangel fest (Fensterheber defekt).
      B sichert die Behebung des Mangels zu (fachkundige Reperatur darf angenommen werden, muss natürlich keine Werkstätte sein).
      Nach einer Woche stellt A fest das die Reperatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde aber der Mangel bei Übergabe nicht offenkundig war, also versteckt, da der Fensterheber bei Übergabe ja kurzfristig wieder funktioniert hat. Aus diesem Grund hat A die Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten.

      Ein Recht auf Behebung des Schadens hat er natürlich nicht, aber ein Anfechten des Kaufvertrages sollte sehr wohl möglich sein, was damit endet das das Fahrzeug zurückgenommen und der Kaufbetrag rückerstattet werden muss.

      Grüsse,
      DOC!
      [quote='DOC!',index.php?page=Thread&postID=406979#post406979Zum Beispiel...Privatperson A kauft von Privatperson B ein gebrauchtes Auto, A stellt einen offenkundigen Mangel fest (Fensterheber defekt).
      B sichert die Behebung des Mangels zu (fachkundige Reperatur darf angenommen werden, muss natürlich keine Werkstätte sein).
      Nach einer Woche stellt A fest das die Reperatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde aber der Mangel bei Übergabe nicht offenkundig war, also versteckt, da der Fensterheber bei Übergabe ja kurzfristig wieder funktioniert hat. Aus diesem Grund hat A die Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten.

      Ein Recht auf Behebung des Schadens hat er natürlich nicht, aber ein Anfechten des Kaufvertrages sollte sehr wohl möglich sein, was damit endet das das Fahrzeug zurückgenommen und der Kaufbetrag rückerstattet werden muss.

      Grüsse,
      DOC![/quote]

      DOC! hat hier vollkommen recht!

      Versetzt Euch MAL in die Lage, Ihr kauft ein Auto um sagen wir MAL 5000 Euro, der Fensterheber funktioniert nicht, OK, dann wollt Ihr z.B. natürlich "nur" 4800 Euro für das Auto mit defektem Fensterheber bezahlen. Der Verkäufer sagt jetzt: 5000 Euro und ich repariere den Fensterheber. Ok, dann geht man davon aus, dass der Fensterheber nachher "fachgerecht" repariert ist. Wenn dann nach Verkauf um 5000 Euro der Fensterheber nach 1 Woche wieder nicht funktioniert und man nachher feststellt, dass der Mangel nicht behoben wurde, sondern nur "versteckt", was ja eine nicht "fachgerechte" Reparatur ist, dann möchte man natürlich den Abschlag also die 200 Euro wieder vom Verkäufer haben.
      Das wäre im privaten Fall dasselbe, wie wenn Ihr das Auto beim Autohändler um die Ecke kauft.
      Überlegt MAL, würdet Ihr dann auch zum Autohändler sagen, OK, ich nehme den kaputten Fensterheber auf meine Kappe??

      Das war nur MAL so zum Nachdenken. Fakt ist aber, dass im aktuellen Fall der Käufer keine Chance hat, da ein "Rechtsverdreher" die Sache schon so dreht, dass man im Privatbereich keine Chance hat (Beweise, etc.), bzw. sich bei diesem Streitwert kein Anwalt rentiert, außer er legt es darauf an, den gesamten Kaufvertrag rückgängig zu machen.

      mfG
      Sascha ( kein Hobbyjurist ;) )
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      @Doc, a bissi Off Topic aber zum Thema Auto wieder zurückgeben muss ich Dir was erzählen!

      Ich habe MAL einen Golf 3 gekauft. Leider hatte dieser einen Stempel im Typenschein der aber total ausgebleicht/ ausradiert war. Da dies mein erstes getuntes Auto war hab ich mich auch noch nicht so mit Stempeln und vorführen usw ausgekannt.
      Ich habe dem Verkäufer auch vollstens vertraut, da ich (damals) gedacht habe alle Menschen sind ehrlich weil ich auch immer ehrlich war beim Autoverkauf usw.
      Am übernächsten Tag sah ich jedoch den Stempel und rufte den Typ gleich an und sagte ihm ich bring ihm das Auto wieder. Er meinte nur er hätte meine 10.000 Euro gar nicht mehr und ist jetzt mit dem Geld in Mallorca. Daraufhin ging ich zur Polizei, die haben ihn auch nochmal angerufen und denen erzählte er das gleiche!
      Ich musste das Auto von Rauscher Tuning typisieren lassen (einzelgenehmigung). Da stand mein Auto 2 Monate lang und es kostete 1500 Euro!
      Mein Rechtsanwalt schickte Dem Ar....... 2 Jahre lang Briefe und immer wenn wir eine Wohnadresse herausfanden ist er wieder verzogen!
      Lange Rede kurzer Sinn, nach 2 Jahren wurde meiner Versicherung der Rechtsanwalt zu teuer und sie hat mich mit 750 Euro abgefunden und ich hab aufgegeben, aber nur rechtlich nicht menschlich, denn ich werde Ihn irgendwann finden und dann gnade ihm Gott. Habe auch über dieses Forum schon etwas mehr über ihn erfahren. Ich komme nach Innsbruck, DAS IST MEINE ANSAGE an JÜRGEN BODNAR!!!
      Ich hatte erst vor kurzem ein ähnliches problem nur sehr viel schwerwiegender.(habe kein pickerl bekommen) :fluch:
      Den Kaufvertrag kannst nur dann anfechten und ungültig machen wenn der Reparaturwert die hälfte des Kaufpreises übersteigt ich hatte glück und konnte das Auto zurückgeben und bekam mein Geld zurück.Weil dem so war.(obwohl garantie und gwährleistung aus dem vertrag genommen waren)
      Ich denke aber nicht das die reparatur des Hebers die hälfte vom Kaufpreis übersteigen wird. :gruebel:
      So war es bei meinem fall
      vom KULT zur RELIGION!




      Lieber Golf fahren als Golf spielen
      Also nochmal konkret zu dem Fall:

      Ich habe das Auto letztes Jahr im Oktober bei einem Händler in Nürnberg gekauft mit 1 Jahr Gewährleistung. Mir ist auch erst 2 Wochen darauf aufgefallen das hinten ein Fensterheber nicht funkt. Hat mich aber 1. nicht gestört, da wir eine kleine Tochter haben und ich hinten das Fenster sowieso nicht runter lassen konnte und 2. War mir das nicht wert wieder über 300 km (eine Strecke) nach Nürnberg zu fahren um das beheben zu lassen.

      Wie er sich dann mit seinem Onkel das Auto angesehen hat, sind seinem Onkel ein paar Kleinigkeiten aufgefallen (Fensterheber, 3 kleine Steinschläge, Winterreifen nicht mehr die besten) Im Internet war das Auto mit 5500 Euro inseriert, durch die besagten Mängel haben wir uns dann auf einem Preis von 4900 Euro geeinigt. Ich habe zu ihm gesagt das ich am nächsten Tag beim ARBÖ einen Pickerl Termin habe und versuchen werde den Fensterheber wieder gängig zu machen, (hab nie davon geredet das ich einen neuen verbauen werde, da ich ja nicht MAL gewusst habe was überhaupt kaputt ist) damit war er einverstanden. Hab ihn dann wie gesagt zu meinem Mechaniker gestellt und ihm gesagt er soll sehen was er mit dem Fensterheber machen kann und was kaputt ist. Bin dann am nächsten Tag zu ihm gefahren, und er hat gesagt "Fensterheber funktioniert wieder" nicht mehr und nicht weniger. Glaub auch nicht das er wircklich kaputt ist, denn das hätte er mir sicher gesagt. (er hat nämlich nichtmal gewusst das ich das Auto kurz darauf verkaufen werde) Der Mann ist mitlerweile 64 Jahre alt und über 40 Jahre Mechaniker Meister, der weis was er tut. Außerdem hat er auch den Unterboden nochmals komplett mit Wax versiegelt. Was ich auch noch auf meine Kosten machen hab lassen, ohne Aufforderung des Käufers.

      Das lustigste an der Sache ist ja das mich der Käufer selber vor 1 Woche angerufen hat, und mir gesagt hat das er super zufrieden ist mit dem Auto, nur das eben leider der Fensterheber nicht mehr geht. Außerdem hat er wörtlich zu mir am Telefon gesagt "Ist aber kein Problem, wenn er wircklich kaputt sein sollte, dann hol ich mir eben beim Schrotter einen gebrauchten".

      Damit war für mich die Sache gegessen, bis sein d..... Onkel mich angerufen hat !!!

      Ich kann nur nochmal sagen, es war weder meine Absicht das der Fensterheber nur 1 Woche funkt, noch habe ich das Vorsätzlich gemacht. Wie er ihn geholt hat ist er gegangen, und mehr kann ich einfach nicht tun.



      Naja, werde jetzt MAL abwarten ob bzw. was da auf mich zukommt ... Werde euch auf dem laufenden halten.



      Schönen Abend noch

      mfg Manuel
      Ja dann ist die Sache eh erledigt. Wenn du nicht defeinitiv gesagt hast er wird ausgetauscht.

      Ausserdem wäre es Aussage gegen Aussage!

      An die anderen, seht die Sache MAL anders ?

      Ihr verkauft euer Auto nach bestem gewissen lasst den Unterboden sogar noch FREIWILLIG machen lasst den FH anschaun und es geht alles plötzlich ruft der Onkel vom Käufer an und will Geld weil er angeblich kaputt ist? Na was macht ihr dann? bestimmt nicht sofort überweisen! Ihr würdet euch auch wehren, weil ihr sagt ihr habt das Auto korrekt übergeben und wenn der jetzt kaputt ist war er das wohl selber !!

      Betrachtet Dinge immer aus mehreren Perspektiven!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      HAllo !! :winken:
      Da kann einer nicht lesen...oder versteht er nicht was er unterschrieben hat....
      Der Käufer hat das Fahrzeug wie es leigt und steht übernommen und verzichtet ausdrücklich auf die Geltentmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche.Da eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat.


      Nachdem der Käufer ausdrücklich auf Gewährleistungsansprüche verzichtet hat, lass ihn ruhig probieren.. Ich nehme an, dass sich kein RA damit beschäftigen wird, da die Übernahme in ordnugsgemäßem Zustand - es wurde vorgezeigt, dass alles OK ist, erfolgt ist.
      Wenn das allerdings eine Firma offiziell gemacht hätte müsste diese eventuell zur Wiederinstandsetzung herangezogen werden. ES wurde aber definitv nicht vereinbart !

      Wie man damit moralisch umgeht und sich etwa mit einer Abschlafzahlung einigt, sagen wir MAL € 50.- ist ein eher menschlicher Akt , aber verpflichtend wäre es nicht!!
      Das Problem könnten etwa " berichtigte KM Stände" unfallfreie " Totalschäden" sein, wobei das hier nicht vorzuliegen scheint !!
      Also lass dir das WE nicht versauen...

      LG