Jashii schrieb:
Mein Chef hat auch gemeint, das der Onkel des Käufers erstmal beweisen muss das der Fensterheber schon während der Übergabe des Autos nicht funktioniert hat!
Wenn man Zeugen hat, die das bestätigen, (unabhänig MAL davon obs stimmt oder nicht :hihi:) , ist das relativ einfach zu "beweisen" !!
Aber der Threadstarter wird ja selber sicher einschätzen können, wie ernst dem Gegenüber das wirklich ist mit einem Rechtsstreit - demnach kann man ja reagieren - entweder ignorieren oder halt als gutes Beispiel wie genannt worden ist, den strittigen Fensterheber instandzusetzen - aber kein Geld zurückgeben !!
Weil wenns wirklich nur behelfsmäßig für "1 Tag" instandgesetzt worden ist - das grad bei der Übergabe funktioniert und mehr nicht - ist das auch kein feiner Zug und ich würde mich wahrscheinlich genauso aufregen oder mich ärgern und zu 100% ebenfalls nachfragen was da los ist, überhaupt wenns vereinbart war !!
Viele Grüsse, Thomas