Wechselkennzeichen Zulassungsfrage

      Wechselkennzeichen Zulassungsfrage

      Hallo,

      hoffe hier kann mir geholfen werden.

      Ich möchte zu meinen Golf Cabrio (2H mit 72 kW) einen Fiat Ducato dazu melden.

      Allserdings ist dieser auf dem Zulassungsschein vom Vorbesitzer als Lastkraftwagen eingetragen.

      Weiß da jemand darübe bescheid wie das genau funktioniert? Kann ich den zum Golf dazu melden, und für welchen zahl ich dann?

      Ich poste hier MAL die Daten vom Duc, hoffe jemand hat ne Antwort.

      Fiat 280 Ducato KW 1,4 TD

      60kW

      Eigengewicht 1500kg, höchst zul. Belastung 1500kg, höchst zul Gesamtgew. 3000kg, höchst zul. Nutzlast ohne Personenbeförderung 1432kg.

      Im Zulassungsschein vom Vorbesitzer is bei Art des Fahrzeuges/Klasse Lastkraftwagen eingetragen.
      Ja danke für den Link, aber der hilft mir gar nix.

      Über die 1t Nutzlast vom ÖAMTC bin ich drüber.

      Ok, gilt das nur bei der Versicherung oder bei allen?

      Was heißt das, dass ich da drüber bin? Ich kann das Fahrzeug nicht anmelden? Oder zahle ich dann für den mit 1432kg Zuladung?

      Kann bzw. wie kann ich das ändern? Kann ich das runtertypisieren, wo und wie kann ich das.

      Wenn ich den so anmelde wie er jetzt ist? Darf ich den dann mit dem B-Schein fahren? Ist ja kein Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg, sondern ein Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.
      Wie wird die Prämie für die LKW Versicherung berechnet?
      Bei der LKW Versicherung bzw. LKW Haftpflichtversicherung wird nach der Nutzlast und Fahrzeugleistung gemessen. Für alle LKW bis 3,5 t gelten normalerweise die Beiträge der Tarifgruppe N, außer es kommt aufgrund anderer Bestimmungen/Voraussetzungen zu einer anderen (günstigeren) Tarifgruppe. Zusätzlich wird bei der Beitragsberechnung für die Prämie der Verwendungszweck berücksichtigt.

      Das würde für dich im dzt Zustand heißen, dass du für das leistungsstärkere Fahrzeug motorleistungsbezogen zahlst und beim Lkw für die Nutzlast.
      zB Tabelle hdi.at/Downloads/Blicktarif_Kf…3%A4umsrabatt-03-2008.pdf

      Mit B-Schein kannst du alle Kraftfahrzeuge bis 3,5t hzGG lenken.
      Ok, das würde dann für mich heißen, dass ich weil ich weit über der einen Tonne bin ich um 1/3 mehr zahlen müsste ... wenn ich die Tabelle jetzt richtig gelesen habe.

      Also muss ich, was ich mir ergooglen konnte, auf unter 1000kg typisieren, also das mit dem E.

      Leider habe ich dazu aber keine genaueren Angaben gefunden.

      Kennst du da vielleicht auch das genauere Prozedere?
      Nur als Info.

      Möglich wäre es so und so, ohne draufzahlen zu müssen, musste ich von der Donau, wo sie über ner bestimmen Last für die Nutzlast kassieren, zur Wüstenrot wechseln, da verlangen sie scheinbar für alle unter 3,5t höchst zul Gesgew nach den kW nach, welche vom Fiat mit 60 unter den 72 vom Golf liegen.

      RE: Wechselkennzeichen Zulassungsfrage

      KGR84 schrieb:

      Hallo,

      hoffe hier kann mir geholfen werden.

      Ich möchte zu meinen Golf Cabrio (2H mit 72 kW) einen Fiat Ducato dazu melden.

      Allserdings ist dieser auf dem Zulassungsschein vom Vorbesitzer als Lastkraftwagen eingetragen.

      Weiß da jemand darübe bescheid wie das genau funktioniert? Kann ich den zum Golf dazu melden, und für welchen zahl ich dann?

      Ich poste hier MAL die Daten vom Duc, hoffe jemand hat ne Antwort.

      Fiat 280 Ducato KW 1,4 TD

      60kW

      Eigengewicht 1500kg, höchst zul. Belastung 1500kg, höchst zul Gesamtgew. 3000kg, höchst zul. Nutzlast ohne Personenbeförderung 1432kg.

      Im Zulassungsschein vom Vorbesitzer is bei Art des Fahrzeuges/Klasse Lastkraftwagen eingetragen.


      Das Zusammenmelden auf Wechselkennzeichen ist erstmal überhaupt kein Problem, sofern bei beiden Fahrzeugen die gleichen Kennzeichen drauf sind (z.B. vorne und hinten ein einzeiliges Kennzeichen) - das ist erstmal das Prozedere der Zulassungsstelle

      Versicherungsmässig schaut es so aus, dass du für das Prämienstärkere KFZ die Haftpflichtversicherung bezahlst und bei WKZ mit LKW bis 3,5t hzGesGew. für das Leistungsstärkere KFZ die Motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten hast.
      In deinem Fall wirst du für den LKW die Haftpflicht und für den Golf die Steuer zahlen.

      Je nach Versicherung wird es unterschiedliche Lösungen geben, wie du am Günstigsten dran bist.

      Liebe Grüße
      Mats

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Frage einfach MAL bei deiner Versicherung nach, ob sie den FIAT als Pkw zulassen können. (bestünde ja die Möglichkeit, da er unter 3,5t liegt)
      Wenn nicht, müsstest dich bei der LReg erkundigen, ob eine Umtypisierung überhaupt möglich und was alles dazu erforderlich ist.


      Zugelassen kann das KFZ nur so werden, wie es auch typisiert ist.
      Wenn im Typenschein LKW drinnen steht, dann darf die Zulassungsstelle diesen auch nur mit der Fahrzeugklasse LKW anmelden und nicht als PKW oder Kombi.

      Liebe Grüße
      Mats