An wen wenden bei ungerechten Strafzetteln?

      An wen wenden bei ungerechten Strafzetteln?

      an wen kann man sich wenden wenn man sich ungericht behandelt fühlt ?

      habe letztes wochenende MAL in wien geparkt extra geschaut ob es eine kurzparkzone ist war keine angeschrieben u hab einen strafzettel bekommen wegen fehlenden parkschein 21€?

      ist doch eine frechheit!! gut es ist nicht viel geld, aber das können die doch nicht mit jedem machen?!?

      gibt es so eine art "konsumentenschutz" für bei kfz oder dergelichen? mir ist klar Anwalt aber dann zahle ich ja.
      1. Möglichkeit: Instanzenzug im Verwaltungsverfahren, also Einspruch an die Zuständige Behörde (Muss am Strafzettel auch angeführt werden, Fristen sind zu beachten.
      2. Möglichkeit: Volksanwaltschaft

      Grundsätzlich wirst Du leider Pech haben, die Kurzparkzonen sind alle verlautbart, wenn auch viele nicht so leicht durchschaubar sind oder auf den ersten Blick zu erkennen. In Wien ist das echt eine Schweinerei.

      Grüsse,
      DOC!
      Jaja...da gibt´s auch eine Kurzparkzone in der Kurzparkzone...völlig irre. Da stellst Dich rein und glaubst du darfst schon stehen. laut Schild wär es ja so, aber dummerweise geht die Bezirkskurzparkzone ja länger. Resultat: Strafzettel.
      Am besten in Wien gar nimmer mit dem Auto fahren.
      Grüsse,
      DOC!
      Wenn ich richtig annehme, dann ist ein Strafzettel eine Organstrafverfügung, ugs. Organmandat.
      Dagegen gibt es keine Einspruchsmöglichkeit, da keine Rechtsmittel zulässig sind (§ 50 ABS 6 VStG)

      Im ordentlichen Verwaltungsverfahren kann natürlich Einspruch eingelegt werden, inwiefern das von Erfolg gekrönt ist, möchte ich nicht kommentieren.
      Nur kommst da von Haus aus nicht mit €21,- aus, da liegt der Mindeststrafsatz schon etwas höher, schätze so bei ca €42,-
      Zu beachten ist, dass pro abgewiesenem Einspruch sich der zuvor verhängte Strafsatz um 10% erhöht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Naja, was anderes kann´s fast nicht sein.
      Bliebe sonst ja nur eine Anzeigeverständigung, aber nachdem er ja die Höhe der Strafe kennt...
      Grundsätzlich sollte ja die Rechtsmittelbelehrung hinten drauf stehen, also MAL lesen.
      Du musst die Frist, in der Regel 2 Wochen verstreichen lassen, dann bekommst Du eine Strafverfügung, gegen diese kannst Du wie gesagt Einspruch im ordentlichen Verwaltungsverfahren erheben. Aber mit welcher Begründung? Der Ungerechtigkeit der Welt?

      Grüsse,
      DOC!
      Also was an den Kurzparkzonen schwer zu verstehen sein soll - versteh ich nicht !! :gruebel:

      Gilt bis 22 Uhr in Parkpickerlbezirken und fertig - mehr muß man sich nicht merken,............................

      Bzgl. der Ladezonen auch irgendwie klar das außerhalb der Zeiten die Kurzparkzone gilt und man nicht GRATIS parken kann !!

      Hier für alle die Probleme damit haben: ausdrucken und ins Auto legen :hihi:

      ich habe geparkt auf einer hauptstraße quer über die johnstraße.
      Ich glaube das war die hütteldorfer, ich weiß ein mc war in der nähe u ein bipa war gegenüber für die genauen ;).

      u dort war definitiv kein parkschild nur hinter mir u das war aber ein zebrastreifen dazwischen u eine straße u ca 50 m vor mir war wieder anfang kurzparkzone aber nicht dort wo ich war.
      u die polizeistation war auch daneben0(