Fragen bezüglich bösen Blick und Türgriffe

      Fragen bezüglich bösen Blick und Türgriffe

      Hallo,
      da bei meinem auto wie ihc ihn gekauft habe scheinwerfer in der golf iv optik verbaut waren und mit bösen blick typ sind habe ich dazu eine frage! ich habe jetzt die scheinwerfer im golf v look und da ich ja im april oder so vorfahren gehe und nicht wegen dem bösen blick durchfallen will kann mir evtl jemand eine info geben wieviel vom scheinwerfer verdeckt sein darf! weil würde dann nämlich diese gleich miteintragen lassen!
      die 2te frage wäre! habe auch schon türgriffe ohne schloss bzw. die cult kofferraumleiste wo das schloss unterhalb verbaut wird zuhause liegen! wie sieht es mit typn diesbezüglich aus oder muss man das überhaupt?
      :winken:
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      wie ich schön des öfteren geschrieben habe, komme aus deutschland und von daher kann es bei euch ein paar kleinere abweichungen bezüglich tüv und eintragungen geben. also, wie des jetzt mim bösen blick ist, weiß ich jetzt auch net, hab zwar selber einen an meinem scirocco, aber wieviel prozent vom scheinwerfer des sind, kann ich leider net genau sagen. was die türgriffe, bzw. kofferraumleiste ohne schloß anbelangt, naja, baus ein und fertig, dafür brauchst du weder ein E-Prüfzeichen, noch ne ABE, noch ne eintragung, ist genau des selbe wie mit audigriffen, da brauchste auch nichts.

      Karnage schrieb:

      Schalt die Scheinwerfer ein, halt ein Blatt Papier drauf und dann siehst wo der Lichtkegel leuchtet und dieser darf nicht beeinträchtigt sein!

      Gruß
      Karnage


      gilt das fürs abblend und fernlicht oder nur abblendlicht? weil wenns fürs fernlicht a is brauch i die 4er scheinwerfer fix! abblendlicht geht sich glaub ich aus
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