Du hast völlig Recht, er hat dann auch mit Hilfe seiner Rechtschutz einen Gutachter beauftragt der anhand des Wracks und des Wiederbeschaffungswertes einen Fahrzeugwert von 7000 Euro berechnet hat. Zog vor Gericht und bekam recht. Leichter ist es mit einer Oltimeranmeldung, da sind Versicherungen und Richter oft "einsichtiger" den Fahrzeugwert betreffend.
Und immer schön brav alle Rechnungen aufheben...
Greez,
DOC!
Und immer schön brav alle Rechnungen aufheben...
Greez,
DOC!