Kaufvertrag Rücktritt?

      Kannst du oder ein Gutachter beweisen,daß es Arglistig verschwiegene Mängel an dem Fahrzeug gibt (schei..... egal,ob er vor 2 Wochen den Tüv neu bekommen hat) hast gute Changen,kannst nix Beweisen,hast im groben und ganzen einfach Pech gehabt!

      Mündlicher Vertag Bla Bla Bla interessiert keine Sa........ ist so!

      Hatte genau den selben Fall vor ca.2 Jahren,hatte auch nix in der Hand,hab bis vor ein paar Wochen wegen dem Zeug gestritten auch vor Gericht.........Facktum: ich hab den kürzeren gezogen! :nix-wissen:

      Öamtc Kaufvertrag ojeeeeeeee :rofl:
      naja vor allem wenn drinn steht "wie besichtigt und probegefahren" wirds sehr schwer
      weil der mangel durch unsachgemässe bedienung auch kommen kann..eben schwer zu beweisen..leider

      wie ich meinen g60 verkauft hab is am selben tag das zündschloss eingegenagen, als der neue besitzer den wagen in die garage fahren wollte...und bei mir is er zig MAL angesprungen ohne nix...und wie gesagt bei mir was am nächsten tag das getriebe hin..einfach pech
      Rücktritt bei Privatverkauf geht nur in gegenseitigem Einverständnis, aber man kann sagen das der im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss hinfällig wird, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt. Bemerkst Du diese nicht offensichtlichen Schäden erst im Nachhinein, kannst Du dem Verkäufer gegenüber Ansprüche aus der Gewährleistung geltend machen oder eben dem Kaufrücktritt in Gegenseitigem einvernehmen vereinbaren.
      Beispiel dafür sind verschwiegene Unfälle, unsachgemäß durchgeführte Karosseriereperaturen (Prestostuck und Alufolie), kaputte Zylinderkopfdichtungen oder verdeckt auftretende Starterprobleme die offensichtlich schon über einen längeren Zeitraum bestehen. Steht aber im Kaufvertrag eine Formulierung wie "Bastlerfahrzeug" oder "Teileträger zum schlachten", gibt es keine Gewährleistung...
      Grüsse,
      DOC!

      RE: Kaufverrag rücktritt

      Audi_2.8l schrieb:

      Hallo,

      meines wissens kann man von jeden vertrag inerhalb 24 Std. Rücktreten!?!

      hab auch MAL so ein ähnliches problem gehabt, wurde aber jeder schaden vom Verkäufer übernommen und bezahlt!

      mfg kuli :winken:


      Das hab ich gemeint, hatte auch schon MAL von diesem Recht gehört. Nur ob es anwendbar ist?

      Wie ich ihn Angerufen habe hatte ich ja gesagt das ich den Vertrag auflöse da das Auto nicht als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. Sonnst hätte ich eh die Finger davon lassen, und der Verkäufer sagte ja das wäre OK.

      Er wird ja nicht nur Heiß sondern beim Fahren ruckelt er auch. LT. Aussage des Verkäufers wäre das durch die Lange Standzeit, was er mir aber vorher nicht dazu sagte. Und er würde auch die Kosten Übernehmen. 30 Minuten Später lief er Heiß
      Nur nach diesem Telefonat erreiche ich ihn nicht mehr. Sehr komisch, oder gewusst wie.

      Es handelt sich um einen Chrysler.

      Im schlimmsten Fall stell ich ihn das Auto vor seine Haustür und zünde es an. :ausgezeichnet:

      RE: Kaufverrag rücktritt

      Audi_2.8l schrieb:

      Hallo,

      meines wissens kann man von jeden vertrag inerhalb 24 Std. Rücktreten!?!

      hab auch MAL so ein ähnliches problem gehabt, wurde aber jeder schaden vom Verkäufer übernommen und bezahlt!

      mfg kuli :winken:


      Autsch! Von wem hast denn das?

      Wenn jeder der einen Vertag mit einem anderen schließt diesen ohne Grund bzw. ohne vorherige Vereinbarung nicht zu Erfüllen braucht wäre die Rechtsunsicherheit ja perfekt.

      Ein Vertrag also eine Willensübereinstimmung zweier oder mehrerer Personen über die Hauptleistungspflichten Ware und Preis kann entweder schriftlich, mündlich oder konkludent zustande kommen. In diesem Fall gehts um den Verkauf einer beweglichen Sache die grundsätzlich einer GEwährleistungspflicht von 2 Jahren unterliegt, die von einem Händler bei gebrauchter Sache auf mind. ein Jahr verkürzt werden kann. Ein Privater für den das GEschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört kann die gesetzliche Gewährleistung vollkommen ausschließen. Was der Verkäufer ja auch getan hat.

      Zudem haftet ein Käufer nur für einen Mangel wenn dieser im Zeitpunkt der Übergabe schon bestanden hat. Offensichtliche Mängel, also in die Augen fallende, fallen nicht unter die Gewährleistung außer sie wurden ausdrücklich zu einer Eigenschaft der Sache gemacht.

      Für List, also das arglistige Verschweigen der Mängel ist der Verkäufer natürlich ohnedies haftbar, da er vom Mangel ja wusste und diesen bewusst verschiegen hat(hier nützt ihm der Ausschluss der Gewährleistung nichts). Wenn der Verkäufer konkrete Eigenschaften der Sache zusichert müssen diese auch vertragsgemäß erfüllt werden (guter Zustand, Mangelfreiheit, Unfallfreiheit .....usw.), tut er dies nicht macht er sich Schadenersatzpflichtig bzw, kann ein beachtlicher Geschäftsirrtum geltend gemacht werden (Rechtsfolgen Vertragsanpassung/Vertragsaufhebung).

      Mündliche Zusicherungen wie hier erfolgt, werden auch Vertragsinhalt jedoch ist die Beweißführung nicht möglich somit irrelevant.

      Der Händler hat in diesem Fall also kalte Füße bekommen da er vermutlich Mängel die er kannte oder kennen musste verschwiegen hat. Haste nochmal Glück gehabt, denn der Prozess und die Beweißführung die ja auf deiner SEite liegt (beim Händler und der verkürzten Gewährleistung, muss dieser aufgrund der Beweißlastumkehr in den ersten sechs Monaten nachweisen das der Mangel nicht schon bestanden hat, was faktisch unmöglich ist) obliegt dir als Kläger die Beweißführung (also die gesamte Schadenersatzpfrüfung mit Verschulden, Rechtswidrigkeit .....usw.).

      Nächstes MAL Augen auf beim Autokauf oder halt prüfen lassen. Die erwähnte Rechtsberatung von einem Verkehrsclub kannst du dir schenken soweit du nicht also Verbraucher einen Händler belangel willst, zudem darf der Gegner auch nicht gleichzeit beim Club sein, dann wird er die Beratung auch unterlassen.



      mfg Michael

      PS: Ein Rücktrittsrecht gibts zB. nach dem KSchG für Verbraucher (Fernabsatzgeschäft, Haustürgeschäft usw.).