Rechtliches nach Unfall

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      Rechtliches nach Unfall

      Hallo,
      da in einigen Beiträgen (z.B.: H.O.T Luftfahrwerk was haltet ihr davon ??? AIRRIDE) verschiedene Meinungen existieren, bzw. niemand konkret Stellung bezieht, möchte ich dieses Thema getrennt aufgfreifen.
      Ich weiß das es viele Meinungen zum Thema typisieren gibt und das doch viele sagen: "braucht man ned, weil die Polizei hat mich noch nie aufgehalten", oder "braucht man ned, weil ich fahr schon seit xx jahren und hatte nie Probleme".
      Ich weiß das das Gesetz nicht immer seine Augen überall haben kann, bzw. das vieles bei uns in Österreich wirklich "sinnlos" ist.
      D.h.: Es gibt so einige gesetzliche Sachen die ich auch als sinnlos erachte.

      Aber nun zu meiner Frage, bzw. Eure Erfahrungen.

      Annahme:
      Es handelt sich um ein Strassenfahrzeug/Alltagsfahrzeug mit geändertem Fahrwerk, Anbauten, etc. Alles ordentlich montiert/bearbeitet (Also fachgerecht). Nur ist NICHTS eingetragen, also typisiert.
      Mir knallt ein anderer rein und ich bin unschludig. Die Polizei wird gerufen und cshaut sich unteranderem auch meine Sachen an und stellt fest das nix typisiert ist.
      Was pasiert jetzt, ausser Strafe, Vorführung ?
      Zahlt die Versicherung, oder muß ich alles dann der Versicherung zurückzahlen ?
      Habe ich sofort eine Teilschuld am Unfall ?

      So das war meine Annahme. Vielleicht hat schon der eine oder andere Erfahrungen bei einem Unfall gemacht (Hoffe es waren nicht zuviele :hihi: ).
      Bitte schreibt MAL in dieses Thema, wiel ich glaube auch das es andere interessiert was dann passiert ist.
      :golf4: :winken: mfg Charly

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „CharlyXL“ ()

      hab darüber lange mit meinem Versicherungsbetreuer gesprochen, der selbst bis vor kurzem einen Golf 4 mit Airride etc. gefahren ist.

      er hat mir gesagt, dass bei einem unfall nachgewiesen werden muss, dass die nichtgenehmigten änderungen schuld bzw. teilschuld am unfallhergang haben.

      wenn dir jetzt hinten einer drauffährt (wie's mir passiert is, bin am Zebrastreifen gestanden und er is mir hinten drauf) und es is nix eingetragen hast normal keine probleme, hast aber selbst getönte (bzw. illegale) Rückleuchten, so kann er schon sagen, er habe die Lichtzeichen net gesehen und dann is blöd.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      hallo
      hab selbst MAL mit meinem versichere darüber geredet un er meinte so lange kein personenschaden ist ist das nicht schlimm. schuld is immer noch der der dir reinfährt, und wei schon werwähnt muss dann erst beweisen werden dass spoiler etc schuld daran sind
      Die Angelegenheit kann man Pauschal leider nicht sagen.

      Wenn es zu einem Unfall kommt, und die Polizei bemerkt das du keine Typisierung hast, besteht die Möglichkeit das du zunächst unabhängig zum Unfall eine Strafe bekommst.
      Wenn die Versicherung davon in Kenntnis gesetzt wird dass dein Fahrzeug getuned war sind die natürlich hellhörig. Weil das Gründe sind wo sie sich abputzen können.
      Die Beweislast liegt nicht immer unbedingt bei der Versicherung, es kann auch so sein das du die Beweisführung antreten musst, und das wäre dann teuer.
      Zu bedenken ist natürlich auch, das die Polizei nur zu Unfällen mit Personenschaden automatisch kommt, ohne Personenschaden muss man die ja bezahlen machen nicht viele. Und wenn Personenschaden ist, ist oft auch ein Gutachten dabei und da könnte es ebenso eng für dich aussehen!

      Edit:
      Ich würde mich des weiteren NICHT auf die Aussagen von Versicherungsvertretern verlassen. Das sollte keine Beleidigung gegenüber diesem Berufstand sein, aber Versicherungsvertreter haben meist nur eine kaufmännische Ausbildung und können Erfahrungsberichte wiedergeben. Sie haben jedoch keine Rechtwissenschaftliche Ausbildung und können somit nicht das Gesetz erläutern. Was bedeutet das? Herr A wird mit einem Auto erwischt und bekommt keine Strafe weil der Polizist nachsichtig ist, Herr B wird mit dem selben Auto erwischt und bekommt 2000 Euro Strafe weil der Polizist oder die Behörde den Strafrahmen voll ausschöpft, das sind Erfahrungsberichte, der Jurist wird dir sagen, der Strafrahmen liegt zwischen einer Verwarnung und geht bis hin zu einer Strafe von 2000 Euro!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Luki“ ()

      Folgen bei einem Unfall ohne Typisierung

      LUKI hat eigentlich alles gesagt und die Sache richtig betrachtet. Möchte aber noch zwei Punkte anhängen.
      A) Kasko-Versicherung, die zahlt auf keinen Fall, egal ob dies im ursächlichen Zusammenhang steht oder nicht!
      B) Im Bereich Haftpflichtversicherung muß man auch unterscheiden ob die Typisierung nur unterlassen wurde oder ob der Umbau (Airride) gar keine Typisierung erhalten würde. Denn im Fall das der Umbau keine Typisierung erhalten würde, hat man ganz schlechte Karten bei einem Personenschaden. Den der Geschädigte oder deren Verbliebene werden eine Zivilklage einreichen und dann wirds teuer!