Felgen und Fahrwerkstypisierung Scirocco III?

      Don_MichL schrieb:

      ja hat mir dir landesreg auch bestätigt... was haltet ihr davon das ganze über einen tuner zu machen und der kümmert sich um alles ist zwar ein wenig teurer aber man braucht sich um nichts zu kümmern.. gute idee oder sagt ihr lieber paar hunter € sparen und selber um alles kümmern


      Musst doch du wissen welcher Typ du bist!

      Entweder selber schrauben und um alles kümmern oder das Auto aus der Hand geben.
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      Don_MichL schrieb:

      hab mich heute abend mit einem bekannten unterhalten der beim öamtc ist und der meinte das seit kurzer zeit felgen mit ABE nicht eingetragen werden müssen sofern sie für das auto freigegeben sind (größe in dem fall 19") und mir weiters auch gesagt das es "vortypisierte" federn gibt bei denen es ebenso genügt das Teilegutachten mitzuführen

      d.h zivi bzw prüfstelle würde ich mir ersparen... hat damit schon jemand etwas zu tun gehabt bzw ist diese änderung wem bekannt?

      lg


      Ich hab MAL wieder die Landesprüfstelle in Wien befragt:
      Sehr geehrte Damen und Herren der Landesprüfstelle!

      Ich bitte um eine kurze Auskunft für einen Freund, der sich mit einem Bekannten unterhalten hat.

      Dieser Bekannte ist beim ÖAMTC beschäftigt und meinte, das seit kurzer Zeit Felgen mit ABE nicht eingetragen werden müssen sofern die entsprechende Type im Gutachten, also der Allgemeinen Betriebserlaubnis, aufgeführt ist.

      Weiters wurde ihm auch gesagt das es Fahrwerksfedern zur Tieferlegung (also kein Austausch gleichwertiger Teile) gäbe bei denen es ebenso genügt das Teilegutachten mitzuführen.

      Ich persönlich kann diese Angaben weder nachvollziehen noch glauben und bitte um eine kurze Stellungnahme um meinem Bekannten die Sachlage richtig schildern zu können.



      Herzlichen Dank für Ihr bemühen,

      xXx



      Fachlich qualifizierte Antwort von der Prüfstelle:

      Sg Hr. xXx !


      Alles was das Fahrverhalten des Fzg.verändert od.verändern könnte muss typisiert werden und im Typenschein eingetragen werden.darunter fallen Reifen ,Felgen Fahrweksumbauten ,Spoiler etc..Ausnahmen bei Reifen bestehen dann wenn vom Hersteller z.b. eine Reifen-Felgenkombination für ein Fahrzeugmodell General typisiert wurde dann entfällt die Eintragung im Typenschein dann braucht man nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen.
      Grundsätzlich gilt alles was nicht im Typenschein drinnensteht ist zu genehmigen.

      Hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

      mit freundlichen Grüssen
      vVv


      That´s ist.
      Grüsse,
      DOC!