Auto auf meine Freundin aus D anmelden???

      Auto auf meine Freundin aus D anmelden???

      :help: Hallo :help:

      hab die SUFU genutzt und leider nichts passendes gefunden. Würde mir gerne ein Auto kaufen. Entweder neuer Scirocco, Pirelli bzw Edition 30 Golf.

      Jetzt würde ich das Auto gerne in D kaufen und auf meine Freundin anmelden, da ich mir alleine schon bei der Versicherung sehr viel Geld spare, gar nicht erst an den Kaufpreis zu denken. Liegt auch so ca € 8.000,-- unter dem Preis im Vergleich zu unseren Preisen.

      Jetzt habe ich ein paar Fragen dazu:

      Meine Freundin hat ihren Hauptwohnsitz in D und in AUT. Wenn sie das Auto auf sich anmeldet und wir dann in AUT damit fahren, kann es da zu Problemen kommen? (BM für Finanzen) Wir fahren ca 4 x im Jahr nach Deutschland aber hauptsächlich sind wir halt in AUT damit unterwegs.

      Kann ich mir in D ein Airride typisieren lassen und dann trotzdem bei uns damit herum fahren? Oder kann es da auch zu Problemen kommen?

      Wenn jemanden noch Pobleme kennt, die auf jemanden zukommen können. Bitte einfach reinschreiben. Bin für jede Info dankbar.
      Hallo,

      ja hier kann es zu Problemen mit der Finanz kommen. Das Fahrzeug muss ca. 1/3 des Jahres im angemeldeten Bereich bewegt werden!

      Ein Airride kannst du dir zwar in D typisieren lassen, allerdings ist diese Typisierung in Österreich UNGÜLTIG, selbes gilt für die Bodenfreiheit.
      Es sind IMMER die Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten.
      Beispiel: In Deutschland ist auf der Autobahn teilweise unbegrenzte Geschwindigkeit. Dennoch musst du dich in Österreich an die Geschwindigkeiten halten, was für jeden logisch ist, und das gleiche gilt bei typisierungen, ist ebenso in der StVo verankert.

      Bist du dir sicher das du dir so viel Versicherung sparst ?

      P.S.: Hauptwohnsitz kann man aber nur an einem Ort haben nicht an 2
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Wenn es in Deutschland LEGAL eingetragen ist kannst Du bei uns damit herumfahren, kann Dir keiner was tun.

      KFG § 79. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Vorheriges Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 eingehalten werden.


      Ein Problem ist aber das das Fahrzeug seinen überwiegenden Standort in Österreich hat und auch die Freundin den Lebensmittelpunkt in Ö hat und somit das Fahrzeug, egal ob man Österreicher oder Deutscher ist eigentlich in Österreich angemeldet werden müsste.
      Wenn Dich also ein Aufmerksamer Polizist bemerkt und sieht das Du hauptsächlich und regelmässig mit dem Fahrzeug fährst dann gibt´s ne Anzeige und das Fahrzeug muss in Österreich zugelassen werden oder es wird ganz einfach ein Kennzeichenentzug durch die Behörden eingeleitet.
      Und jetzt das wirklich grosse Problem...
      "§82 KFG ABS 8: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats AB der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung."


      Alles in allem: Riskant

      Grüsse,
      DOC!
      @Doc: Da muss ich dir leider widersprechen. Wenn ein Fahrzeug Airride hat, welches in Deutschland typisiert wurde darfst du damit in Österreich nicht fahren.
      Sehe es jedes Jahr auf der Tauernautobahn wo den deutschen die Kennzeichen wegen solchen Dingen abgenommen werden.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Wenn es legal eingetragen wurde KANN das Kennzeichen nicht abgenommen werden, sonst müsste jedem deutschen der mit unter 8 cm Bodenfreiheit rumfährt ebenfalls sofort das Kennzeichen entzogen werden.
      Wurde allerdings nach der Genehmigung etwas verändert (was bei Seefahrern ja sehr häufig vorkommt) dann werden die Kennzeichen natürlich sofort abgenommen wenn Gefahr in Verzug ist.
      Airride Genehmigungen unterliegen auch in DE gewissen Bestimmungen die nicht unbedingt "Tuningfreundlich" sind, schon gar nicht für deutsche Maßstäbe. Bin mir sicher das hier überall etwas geändert wurde oder Auflagen nicht eingehalten wurden.
      Grüsse,
      DOC!
      Ausserdem kann die Steuerfahndung jederzeit anklopfen und dann musst du beweisen (Beweislastumkehr), dass sich das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat im Bundesgebiet befindet, sonst bekommst ne Anzeige wegen Abgabenhinterziehung (dh NoVA und MwSt), dazu kommt dann noch ne Verwaltungsstrafe. Wird alles in allem nicht ganz billig werden.

      Von der BH/MA/BPD bekommst dann ne Anzeige wegen fehlender Änderung des Zulassungsschein (aus D) (wg Tatort in Ö) und wennst dann noch umgebaut hast, kannst bei uns nicht mehr anmelden wegen bestehender Mängel, zB Bodenfreiheit, Freigängigkeit, Radabdeckung, etc.

      Luki schrieb:

      Hallo,
      Bist du dir sicher das du dir so viel Versicherung sparst ?


      Hallo noch einmal,

      ja spare ich mir. Pirelli Golf in D mit Vollkasko € 185,-- bei uns ca € 175,-- rein nur für Haftplflicht.

      Klingt ja bis jetzt nicht so gut.

      Das mit der Typisierung hab ich jetzt noch nicht ganz verstanden. Darf ich jetzt bei uns damit fahren, natürlich wenn alles in D legal eingetragen ist und nichts mehr dabei verändert wurde. Habe auch bei meinen Österreichischen Autos die Sachen immer eingetragen.

      Eine andere Möglichkeit: Was ist, wenn das Auto auf einen der Eltern meiner Freundin angemeldet ist und wir nur mit dem Auto fahren dürfen, obwohl es nicht unseres ist, sondern nur die Vollmacht haben, dass wir das Auto nützen dürfen. Ihre Eltern wohnen und arbeiten beide in D.

      :danke: für die schnellen Antworten

      MfG
      Marco

      SoulhunterX schrieb:

      Eine andere Möglichkeit: Was ist, wenn das Auto auf einen der Eltern meiner Freundin angemeldet ist und wir nur mit dem Auto fahren dürfen, obwohl es nicht unseres ist, sondern nur die Vollmacht haben, dass wir das Auto nützen dürfen. Ihre Eltern wohnen und arbeiten beide in D


      So hab ich es auch gemacht. wurd auch schon desöfteren kontrolliert usw, aber haben nie irgendwelche dummes fragen gestellt außer, wer warum nicht mein name im fahrzeugschein steht. antwort von mir dann ganz simpel " auto is von meinem dad ". ja passt gute weiterfahrt.

      jetzt kann natürlich sein das die sich hier bei mir nicht für sowas interessieren,wobei meine 2 deutschen arbeitskollegen auch noch nie stress deswegen hatte, und die fahren schon 4jahre mit dt. zulassung hier rum.