Eine Strafe für 19km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kostet beim Beamten mittels Organstrafverfügung €20 bzw €21 (kommt auf's Bundesland an) (§ 20 ABS 1 lit a StVO 1960).
Im behördlichen Verfahren ist da deutlich mehr zu bezahlen, jedoch sind wir da noch nicht bei €75, sonden eher im Bereich um €42.
Es ist jedoch richtig, dass die Strafbeträge angehoben werden sollen und das soll dann auch die Organstrafverfügungen betreffen, mir ist jedoch bis dato noch keine diesbzgl Verordnung bekannt.
Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird von mir zumindest auch rigoros gebührenpflichtig beamtshandelt, und da meine ich auch die Linksfahrer, die mit 130-150 km/h nicht rechts fahren, obwohl der Fahrstreifen rechts von ihnen frei und ungehindert benützbar ist.
Im behördlichen Verfahren ist da deutlich mehr zu bezahlen, jedoch sind wir da noch nicht bei €75, sonden eher im Bereich um €42.
Es ist jedoch richtig, dass die Strafbeträge angehoben werden sollen und das soll dann auch die Organstrafverfügungen betreffen, mir ist jedoch bis dato noch keine diesbzgl Verordnung bekannt.
Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird von mir zumindest auch rigoros gebührenpflichtig beamtshandelt, und da meine ich auch die Linksfahrer, die mit 130-150 km/h nicht rechts fahren, obwohl der Fahrstreifen rechts von ihnen frei und ungehindert benützbar ist.