Langsam fahren

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      Langsam fahren

      Hallo,

      es ist ja in Österreich so das man nicht beliebig langsam fahren darf wenn man andere behindert.

      Hat jemand für mich einen schönen Zusammengefassten Text oder auch den Gesetzes Text wo drinnen steht das man nicht beliebig fahren darf.

      Die Geschwindigkeitstafeln sind ja bei uns in Ö nicht nur maximal Geschwindigkeiten oder? Das sind doch auch Richtgeschwindigkeiten.

      Kann mir das jemand dazu Textmaterial geben oder mir genaueres sagen?
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      man lernt ja in der Fahrschule das man nicht zu langsam fahren darf wenn man damit andere verkehrsteilnehmer behindert. man muss solange es die strassen und witterungsverhältnisse zulassen die vorgegebene geschwindigkeit einhalten!!!! :deal:
      leider machen das viele nicht was mich oft etwas wütend macht..außerdem ärgert mich das viele nicht wissen das wenn jetzt eine z.b. 70er Tafel ist und dann ein ortschild kommt das man 70 weiter fahren muss bis zur aufhebung! :fluch: :fluch:

      gruß
      matthias

      § 20 StVO 1960 idgF
      (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.

      Voraussetzung für das in § 20 ABS 1 normierte Verbot, ohne zwingenden Grund so langsam zu fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert wird, ist das Vorhandensein eines "übrigen Verkehrs", den ein Fahrzeuglenker bei ausreichender Sichtstrecke wahrnimmt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte wahrnehmen können - OGH 16.6.1976, ZVR 1977/98

      matthl111 schrieb:


      leider machen das viele nicht was mich oft etwas wütend macht..außerdem ärgert mich das viele nicht wissen das wenn jetzt eine z.b. 70er Tafel ist und dann ein ortschild kommt das man 70 weiter fahren muss bis zur aufhebung! :fluch: :fluch:


      Ja und weiter?
      Kommst halt 10 Sekunden später an, aber sich deswegen aufregen bringt auch nichts...

      Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
      Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
      Is klar, dass eine VO gem 52 StVO eine VO gem 20 StVO nicht aufhebt.

      Wenn der bei der Ortstafel abbremst, weil er schon glaubt, nur mehr 50 km/h fahren zu dürfen, obwohl dort noch 70 km/h erlaubt sind, sehe ich da kein Problem.
      1. wirst bei ner Verwaltungsstrafanzeige mit 20 km/h Unterschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit im geringsten Fall belächelt :gruebel: , im schlimmsten Fall :grml:
      2. Warum überholst du nicht einfach, für einen ordnungsgemäßen "zügigen" Überholvorgang sind 20 km/h als Richtwert angegeben, somit würdest bei einem Überholvorgang nichtmal die zul. Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
      Ich hasse es natürlich auch, wenn vor mir wer herschleicht, und muss auch zugeben, dass ich auch im Ortsgebiet bei 50 überhole.

      Aber ganz ehrlich, teilweise sind die 50er Beschränkungen schwachsinnig. Z.B. bei der Ödenburger Str. richtunng Langenzersdorf raus, oder die Syringerstraße ...

      Aber trotzdem ist das in meinen Augen keine Behinderung, wenn man statt 70 50 fährt, das ist halt nur ärgerlich.