

Und zwar wie schaut es aus mit Xenon in den Nebelscheinwerfern?
Hab das auch selbst mal gehabt und wollte es typisieren ca.2005
da hat der Zivilgutachter zu mir gesagt ich brauch die nicht typisieren
da die Watt anzahl nicht überschritten wird. Glaub die Grenze liegt bei 60W
Xenon hat nur 35 Watt.
Ist das erlaubt oder muss ich bzw. kann ich das überhaupt eintragen lassen??

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