Hallo,
Ich erzähl euch MAL die ganze Geschichte
Bin heute, weil ich endlich meine Papiere vom TÜVer bekommen habe - meine Golf 3 anmelden gegangen. Tafeln dann gleich montiert und wollte gleich zur ner Werkstadt fahren weil ich da nen Termin hatte, wegen Ladedruck undso. Naja auf dem Weg dorthin wurde ich von der Polizei aufgehalten. Die Herren waren eigentlich sher freundlich. Gab denen Zulassungschein, Führerschein und die Kontrollblätter von der Typisierung ( einmal die neue von der Steiermark und einmal was der Vorbesitzer gemacht hat von Salzburg). Darauf hin musste ich den beiden Herren folgen zum Prfüzug. Ich muss dazu sagen es war wirklich jedes Teil typisiert - nur war ich mit der Bodenfreiheit auf angeblich 9cm statt 11 und bei der Türe angeblich 250mmm statt 290mm (wurde mit dem Massband gemessen auf unebenen Boden - lol). Dann gings los - trotz kompletter Typisierung des Autos wurden 4 schwere Mängel und ein leichter Mangel beanstandet.
Laut Teiluntersuchung gemäß $58 KFG 1967 wurden folgende Mängel festgestellt:
3.2 Scheiben - Scheibenfolienkennzeichnung an der Heckscheibe und an der linken Seitenscheibe fehlten - auf der rechten Scheibe jedoch vorhanden (wurde so typisiert vom Vorbesitzer) - schwerer Mangel
3.2 Scheibenwischer - Einarmwischer - Stellung mittig rechts (lt. Genehmigung waagrecht) ok sehe ich ein ist nicht ganz waagrecht aber jedoch nicht mittig - schwerer Mangel
5.1.3 Federung, Stabilisator - Bodenfreiheit gemessen 9cm statt 11, gemessen an der Stoßstange vorne und an der Vorderachse - sehe ich auch ein - schwerer Mangel
5.2.1 Räder (Felgen) - Kennzeichnung der Felgen nicht ersichtlich - sehe ich voll und ganz nicht ein - da bei DZ1 Felgen die Kennzeichnung in der Felge/hinten steht - leichter Mangel
6.2.1 Führerhaus/karosserie - Allgemein Zustand - Alu Fußmatten entfernen - Kontrollblatt B gemessen 250mm statt 290mm - Abschleppvorrichtung hinten nicht zugänglich wegen Gitter - Kennzeichnung der Domstrebe nicht ersichtlich - schwerer Mangel - da glaub ich echt die wollen mich verarschen, seitwann wird vorgeschrieben welche Fußmatten ich verwenden darf und seit wann muss der Abschlepphacken hinten komplett zugänglich sein ?
Trotz diesen Mängel konnte ich weiterfahren und die Herren meinten ich bekomm in den nächsten Tagen Post von der BH
Bekomm ich da nun ne Anzeige auch oder wie sieht das aus ? Wenn ja was wird das ungefähr Kosten ?
Was erwartet mich beim Vorfahren in Kärnten ?
Danke im Voraus
Ich erzähl euch MAL die ganze Geschichte
Bin heute, weil ich endlich meine Papiere vom TÜVer bekommen habe - meine Golf 3 anmelden gegangen. Tafeln dann gleich montiert und wollte gleich zur ner Werkstadt fahren weil ich da nen Termin hatte, wegen Ladedruck undso. Naja auf dem Weg dorthin wurde ich von der Polizei aufgehalten. Die Herren waren eigentlich sher freundlich. Gab denen Zulassungschein, Führerschein und die Kontrollblätter von der Typisierung ( einmal die neue von der Steiermark und einmal was der Vorbesitzer gemacht hat von Salzburg). Darauf hin musste ich den beiden Herren folgen zum Prfüzug. Ich muss dazu sagen es war wirklich jedes Teil typisiert - nur war ich mit der Bodenfreiheit auf angeblich 9cm statt 11 und bei der Türe angeblich 250mmm statt 290mm (wurde mit dem Massband gemessen auf unebenen Boden - lol). Dann gings los - trotz kompletter Typisierung des Autos wurden 4 schwere Mängel und ein leichter Mangel beanstandet.
Laut Teiluntersuchung gemäß $58 KFG 1967 wurden folgende Mängel festgestellt:
3.2 Scheiben - Scheibenfolienkennzeichnung an der Heckscheibe und an der linken Seitenscheibe fehlten - auf der rechten Scheibe jedoch vorhanden (wurde so typisiert vom Vorbesitzer) - schwerer Mangel
3.2 Scheibenwischer - Einarmwischer - Stellung mittig rechts (lt. Genehmigung waagrecht) ok sehe ich ein ist nicht ganz waagrecht aber jedoch nicht mittig - schwerer Mangel
5.1.3 Federung, Stabilisator - Bodenfreiheit gemessen 9cm statt 11, gemessen an der Stoßstange vorne und an der Vorderachse - sehe ich auch ein - schwerer Mangel
5.2.1 Räder (Felgen) - Kennzeichnung der Felgen nicht ersichtlich - sehe ich voll und ganz nicht ein - da bei DZ1 Felgen die Kennzeichnung in der Felge/hinten steht - leichter Mangel
6.2.1 Führerhaus/karosserie - Allgemein Zustand - Alu Fußmatten entfernen - Kontrollblatt B gemessen 250mm statt 290mm - Abschleppvorrichtung hinten nicht zugänglich wegen Gitter - Kennzeichnung der Domstrebe nicht ersichtlich - schwerer Mangel - da glaub ich echt die wollen mich verarschen, seitwann wird vorgeschrieben welche Fußmatten ich verwenden darf und seit wann muss der Abschlepphacken hinten komplett zugänglich sein ?
Trotz diesen Mängel konnte ich weiterfahren und die Herren meinten ich bekomm in den nächsten Tagen Post von der BH
Bekomm ich da nun ne Anzeige auch oder wie sieht das aus ? Wenn ja was wird das ungefähr Kosten ?
Was erwartet mich beim Vorfahren in Kärnten ?
Danke im Voraus