Klage einreichen gegen die Polizei

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      Klage einreichen gegen die Polizei

      Hätt MAL ein Frage . vl. hatte schon MAL jemand den Fall, wills einfach nur wissen weils mich interessiert.
      UNd zwar: Wenn man zur Überprüfung geschickt wird, obwohl alles passt (ja ich weiß wenn ma ehrlich sind gibts fast kein auto wo alles 100% mit dem Gesetz übereistimmt), kann man im nachhinein (und nach bestandener Überprüfung) gegen die Polizeibeamten, gegen die Polizei gegen den Staat :hihi: KLage einreichen.
      Ich mein ich muss ja einen Tag Urlaub gehen, Zeitausgleich gehen, hab ev. einen Verdienstverlust..

      oder bin ich gegen den Willen eines Beamten machtlos?
      soll ja auch vorkommen dass man einem nicht sympathisch ist und der einen umso mehr hernimmt
      :nix-wissen:

      MIr kommt immer öfters vor , dass viele Polizeibeamten sich gar nimma auskennen mit unseren Gesetzen und einen einfach aus Verdacht zur LaReg schicken.



      aja: I will jetzt ned dass jeder über unsere Polizei herzieht sondern einfach wissen ob vl. schon jemand damit erfahrung gehabt hätte.
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at

      § 58 KFG. Prüfung an Ort und Stelle

      (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden. Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde, anzuzeigen.

      (2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist. Wird dabei festgestellt, dass mit dem Fahrzeug auf Grund unzulässiger, nicht genehmigter Änderungen oder auf Grund von schadhaften Teilen oder Ausrüstungsgegenständen unzulässig starker Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie können nähere Kriterien, wann Gefahr in Verzug anzunehmen ist und der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abzunehmen sind, festgelegt werden.

      Bei ner Zivilklage sehe ich da wenig bis garkeine Aussicht auf Erfolg, da die Beamten sich an geltendes Recht halten, ausserdem wäre - wenn schon - der Dienstgeber, das ist - der Bund zu klagen.
      Müsstest eher die gesetzliche Bestimmung rechtlich bekämpfen, ob du jedoch in beiden Fällen gegen die Generalprokuratur ankommst (finanziell als auch rechtlich), bleibt dahingestellt.
      Als Privatperson würde ich in diesem Fall von einer Klage gegen Bund oder Polizei zu 100 bis 200% abraten! Wenn die Polizei meint anhalten, dann ist auch anzuhalten. Mögliche Gefahr in Verzug hat immer Vorrang.

      Rechtsmittel würde ich nur gegen tatsächliche Mängel im Bescheid einlegen (also zB wenn Messungen nicht nach den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden vorgenommen werden => Klassiker bei Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn der Beamte meint, er kann im Rückspiegel die Geschwindigkeit eines folgenden Fahrzeugs messen und eine Überschreitung feststellen => geht nicht und ist gesetzlich nicht geregelt, da zählt auch nicht das geschulte Auge des Beamten).
      Ebenso wie die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges durch ein Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit Hilfe eines Tachometers festgestellt werden kann, sofern eine ausreichende Beobachtungsstrecke (100m) und ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, kann die Geschwindigkeit auch durch ein Vorausfahren mit einem Videogerät ausgestatteten Dienstfahrzeug festgestellt werden. Den geschulten Organen der Straßenaufsicht ist es zuzumuten, daß sie neben dem Lenken des Dienstfahrzeuges und der Beobachtung eines vorausfahrenden Kfz auch die Geschwindigkeit eines nachfahrenden Kfz feststellen - VwGH 12.7.1995, ZVR 1996/42
      Ich denke nicht,daß ein cop jemanden ohne grund zur lpa schickt!

      Wenn du vorgeladen wirst wird dich der prüfer zu 99% nochmal vorladen weil es sonst ein minusgeschäft für österreich wäre, denn die überprüfungskosten müssen bezahlt werden und da am besten vom fahrzeughalter.

      Ich denke du kannst maximal gegen den prüfer "protest" einlegen wenn du dich ungerecht behandelt fühlst,was dir aber auch nix bringen wird!

      Also würde auch ich von einer klage abraten!

      vento12v schrieb:

      Ich denke nicht,daß ein cop jemanden ohne grund zur lpa schickt!
      Wenn du vorgeladen wirst wird dich der prüfer zu 99% nochmal vorladen


      Dem kann ich überhaupt nicht zustimmen... es gibt "nette" Polizisten, die dich einfach vorfahren schicken und ich bin trotzdem öfters beim ersten MAL ohne Probleme durchgekommen...
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      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

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      Ich hab vergessen zu schreiben das sich meine meinung und erfahrung auf WIEN bezieht!

      Ich wohne in niederösterreich und hatte auch einen postenkomandant der mich über einen zeitraum von 8 jahren(vom moped bis jetzt zum firmenauto) bei jeder möglichkeit angehalten hat,also wenn wer an pick auf dich hat kannst eh nicht viel machen!
      Doch kannst du... wir hatten auch MAL so einen... haben ne Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (waren ca. 20 Leute) und plötzlich war der nimmer auf der Straße...
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      mhm auf jeden fall MAL interessant, danke für eure antworten.

      habs mir schon gedacht dass da nichts geht, aber probieren könnte man es ev. mit dem rechtschutz

      hab selbst vor langer langer zeit probleme mit einem gehabt (der is sogar jedes we bei uns zuhause vorbeigefahren und hat geschaut ob ich nicht wieder die nicht typisierten felgen raufgeschraubt habe :stirnklatsch: ) aber zu 95% sind eh alle in ordnung, machen halt auch nur ihren job
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