Klage einreichen gegen die Polizei

      Geb ich dir vollkommen recht,in deinem fall mit 20 personen muß die behörde was machen!

      Wie schon von "stadi" eingangs gesagt ist es eher so das fast kein auto zu 100 % i.o ist,so auch bei mir!

      Unbegründet soll und wird sich keiner schikanieren lassen jedoch sollte sich jeder die konsequenzen überlegen und abwiegen ob es den aufwand wert ist.

      Bespiel: Cop 1 nervt dich über längeren zeitraum (berechtigte sachen nicht angegurtet,beleuchtung def.,fzg nicht orig.etc.. )weil du ihm unsympathisch bist - du machst eine beschwerde - Cop 1 muß stellungname abgeben und es wird ihm nahe gelegt dieses fzg in ruhe zu lassen - Cop1 sauer und sagt zu Cop 2 bis Cop 20 überprüft doch diese fzg wenn ihr ihn seht.......!!!!!!

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ebenso wie die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges durch ein Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit Hilfe eines Tachometers festgestellt werden kann, sofern eine ausreichende Beobachtungsstrecke (100m) und ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, kann die Geschwindigkeit auch durch ein Vorausfahren mit einem Videogerät ausgestatteten Dienstfahrzeug festgestellt werden. Den geschulten Organen der Straßenaufsicht ist es zuzumuten, daß sie neben dem Lenken des Dienstfahrzeuges und der Beobachtung eines vorausfahrenden Kfz auch die Geschwindigkeit eines nachfahrenden Kfz feststellen - VwGH 12.7.1995, ZVR 1996/42


      Wenn korrekter Messung wie hier beschrieben , keine Problem. Nur zur korrekten Messung alleine reicht das Auge nicht aus, sondern die Angaben in der Anzeige.

      Bei Kollegen aus im 22ten Bezirk ist das leider nicht so gut geglückt. Was man in einer Anzeige alles beeinspruchen kann, steht natürlich im Gesetzestext nicht. Beispiel: stimmen die im Akt angegebenen Straßenkilometer (Start/Ende) und der Zeitpunkt (Start Messung und Anhaltung) rechnerisch nicht mit der beobachteten Geschwindigkeitsüberschreitung überein, kann das Auge noch so geschult sein, es ist leider haltlos... (Thema: Willkür)

      Gabs leider schon ein paar MAL. Das Beispiel aus dem 22ten Bez: Beobachtung im Rückspiegel und nachfolgender Verfolgung hätte eine Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils mehr als 40km/h innerorts ergeben...(das war die Angabe in der Anzeige, eine genaue Messung lag nicht vor, es wurde nur die Übertretung festgestellt). Wir wissen was das heisst.

      Leider haben die Angaben zu den jeweiligen Messpunkten (Straßenkilometer, Uhrzeiten) nicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung gepasst. Da hätte der Beschuldigte fliegen müssen und damit meine ich knapp vor Lichtgeschwindigkeit... => 3 Anzeigen für einen Fall haltlos, alleine durch blosse Akteneinsicht und Einspruch. Ohne Einspruch wäre die Strafe mit schwerwiegenden Folgen in Kraft getreten, und das scheinbar auch zu unrecht.

      Auch das geschulte Auge des Beamten muss die Schranken zur Willkür erst öffnen...
      Kann nur bei mir sagen das ich damals vor das Gericht gegangen bin weil ich wirklich alles Eingetragen hatte .
      Sollte 360€ Strafe bezahlen wegen Heckleuchten , M3 Spiegel , zu Tief und Einarmwischer .
      Hatte meinen Onkel an der Seite der Rechtsanwalt ist .
      Hab dem Richter die ganze Lage von mir geschildert , das eben für die Heckleuchten und M3 Spiegel ein ABE bzw. KDC Nummer auf den Teilen ist und somit nicht mehr eingetragen werden muss .
      Dann Betreff Einarmwischer hat auch alles gepasst .
      Einzige was ich zugegeben habe das ich zu Tief war und denn Grund dafür hat der Polizist gar nicht gesehen , weil ich komplett fertige Reifen gehabt habe .
      Hat er bei mir auf einem total Unebenen Platz grad MAL 6 cm gemessen .

      Richter selber hat sich dann dem Fall angeschaut und gesagt irgendwas wird schon nicht richtig am Auto gewesen sein .
      Hat mich dann gefragt ob ich mit 40€ Strafe einverstanden wäre und ich muss auch nicht zur Landesregierung fahren .
      Da ja alles in der Zulassung gestanden ist .

      Hat sich dann noch mit dem Polizist Unterhalten und gesagt das er sich nächstesmal genauer die Sachen anschauen soll bevor er sowas auf Staatskosten wieder macht .
      Weil alles eben Zeit und Geld kostet .

      Hab die 40€ sofort Bezahlt und bin mit einem Lachenden Gesicht vom Gericht raus gegangen , und das hat natürlich der Pfeife auf gut Deutsch gesagt gar nicht gepasst .

      So das kann ich jetzt dazu sagen .
      @president_dvH
      Natürlich gibt es auch in unseren Beruf Fehler, doch wenn alles korrekt gemessen wurde, auch in Vorausfahrt, dann hält das auch in allen Instanzen.
      Zu deinem Fall sage ich nur: Wien ist anders.

      @ dr.Peini
      1. Bist dafür mit Sicherheit nicht vor nem Richter gestanden, höchstens vorm UVS. Richter gibt es erst beim VwGH und da sind nur mehr die Rechtsanwälte anwesend.
      2. Eine ABE oder KDC-Nr. befreit in Österreich nicht von der Eintragungspflicht, dh wenn sie nicht eingetragen sind, besteht die Anzeige zu Recht.

      Zu allerletzt muss ich sagen, dass zwischen der UVS-Verhandlung und der Vorladung zur LReg üblicherweise einige Monate bis Jahre vergehen, da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Behörde mit der Vorführung so lange Zeit gelassen hat.
      Das Glaube ich nicht das man mit ABE eintragen muss.

      War voriges Jahr auf da LaReg eintragen und darunter auch M3 Spiegel und MSD und ESD (Remus Duplex).
      Der Prüfer hat gemeint das ich die M3 Spiegel und denn Remus nicht eintragen muss weils ja Eintragungsfrei sind (ABE).
      Meiner meinung sollte die LaReg und die Polizei a bissl besser zusammenarbeiten, weil einerseits glaubt die Polizei Sie müssen alles Anzeigen(besser wissen), auf der anderen Seite sag die LaReg: das muss nicht eingetragen werden. :ohno:

      Meine Meinung sollte die LaReg der Polizei MAL einen nachhilfekurs anbieten damit die wissen was sache is.

      Restaurierung, Tuning, Umbauten von Fahrzeugen bis Bj 1990.
      @ BP-HATZER3

      Bei Lichtquellen muss nur jetzt noch a ABE bzw. E Prüfzeichen drauf sein .
      Lichtquellen werden jetzt schon gar nicht mehr Eingetragen .
      War erst letztes Ajhr im Mai noch zum Typisieren bei der Lare .
      Sowie die KDC Nummer auf denn Spiegel werden auch nicht mehr eingetragen .
      Muss nur vorhanden sein .
      Tüv IBK und Zivilgutachter Lerch sagen genau das gleiche .
      Ich hab's mir trotz ABE-Nummer, E-Prüfzeichen und KDC-Nummer extra nochmals beim Typisierungswisch vermerken lassen, obwohl es wirklich NICHT mehr sein muss...
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      Eine ABE ist ein nationales deutsches Dokument (Erläuterung hier) und hat in Österreich den Charakter eines Gutachtens.
      Nur das e-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis befreien von der Genehmigungspflicht.
      Überdies ließen sogar Fahrzeughersteller zB Austauschrückleuchten unter Angabe der e-Nummer in ihren Typenscheinen mitgenehmigen.

      Habe mir man nen Auszug aus einer ABE:

      ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-
      Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BgBl I S.1793)

      Nummer der ABE: 37952

      Gerät: Heckspoiler

      Typ: 29 01 405

      Inhaber der ABE:..........

      .
      .
      .
      Rechtsmittelbehelfsbelehrung
      Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
      Widerspruch erhoben werden, Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-
      Bundesamt, Fördestr. 16, D-24944 Flensburg, schriftlich oder zur
      Niederschrift einzulegen.

      Seit wann ist in Österreich die deutsche StVZO Bestandteil der österr. Rechtsprechung ?

      Ausserdem besteht von LReg zu LReg eine unterschiedliche Rechtsauffassung betreffend Eintragungspflicht, in Wien bekommst ohne Anbaubestätigung überhaupt nichts eingetragen, egal ob jetzt Leuchten oder Rad-/Reifenkombination, in anderen Bundesländern ist das nicht erforderlich.

      Des weiteren weiß auch die LReg nicht alles und tun teilweise so, als wären sie die Götter auf Erden, zB Teilgutachten § 58 KFG, Seitenwand eines Lkw-Reifens ca 15cm aufgerissen und verrostetes Gewebe schaut raus, kein Luftverlust, aber Lenkachse.
      Lt LReg zwar ein Mangel, aber für Lenker und Zulassungsbesitzer nicht erkennbar.
      Nach Intervention bei seinem Dienstvorgesetzten war es dann doch plötzlich für beide erkennbar.
      Wollen mir weiters erklären, dass alle Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind, 11cm Bodenfreigeit haben müssen (wollten doch allen ernstes nem Audi RS4-B5 wegen Unterschreitung der Mindesbodenfreiheit - der hat 8,6cm AB Werk - die Kz abnehmen), wo doch der Erlaß des BM.VIT vom 3.8.2000, GZ. 190500/8-II/B/5/00, Pkt B.3. folgendes besagt:

      "Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden."

      GTI86 schrieb:

      Das Glaube ich nicht das man mit ABE eintragen muss.

      Meiner meinung sollte die LaReg und die Polizei a bissl besser zusammenarbeiten, weil einerseits glaubt die Polizei Sie müssen alles Anzeigen(besser wissen), auf der anderen Seite sag die LaReg: das muss nicht eingetragen werden. :ohno:

      Meine Meinung sollte die LaReg der Polizei MAL einen nachhilfekurs anbieten damit die wissen was sache is.

      Wenn es Probleme seitens der LReg gibt, so hat sie dieses im Rahmen der örtlich zuständigen Behörde zu veranlassen.
      Betreffend Rechtskenntnis der LReg verweise ich auf meine Ausführungen weiter oben.

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