Hallo,
folgende Frage:
Ich will mir 17" Audi-Felgen für meinen Audi A4 B5 eintragen lassen. Momentan habe ich nur 15 und 16" im Typenschein.
Ich habe bereits eine Freigabe von Audi dafür, die mit einer Unbedenklichkeitserklärung gleichgesetzt wird.
Allerdings steht auf der Freigabe drauf
Folgende Änderungen ...... Serienmäßigkeit vorausgesetzt, sind zulässig:
Bereifung: 225/45 (Z)R17 91Y
Felge: 7,5Jx17 ET43 - Telenummer ...
Also die Bezeichnung der Reifen bezieht sich auf Sommerreifen.
Jetzt war ich beim
meines Vertrauens und der hat mir erklärt, dass das eine Reifenempfehlung ist.
Auf den Felgen die ich habe sind 225/45 ZR17 96Y Michelin Alpin Pilot Winterreifen montiert.
Meint ihr kann es da ein Problem geben wenn ich so eintragen fahre, weil der Geschwindigkeitsindex nicht übereinstimmt?
Noch eine Frage. Ich habe die Montagebestätigung von der Werkstatt noch nicht, die muss ich mir am Samstag besorgen, die Werkstatt ist ca. 200km von mir entfernt.
Und man bekommt ja bei der Landesprüf… erst einen Termin zum Vorführen, wenn man die Unterlagen abgibt.
Ich muss die Felgen aber unbedingt bis zum 10.April eintragen lassen (aus persönlichen Gründen).
Meint ihr geht sich das aus, bis dahin einen Termin zu bekommen und geben die mir morgen schon einen Termin, wenn ich ohne der Montagebestätigung da hin fahre und diese nachbringen würde?
Wäre sehr froh, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte.
Danke schon mal.
folgende Frage:
Ich will mir 17" Audi-Felgen für meinen Audi A4 B5 eintragen lassen. Momentan habe ich nur 15 und 16" im Typenschein.
Ich habe bereits eine Freigabe von Audi dafür, die mit einer Unbedenklichkeitserklärung gleichgesetzt wird.
Allerdings steht auf der Freigabe drauf
Folgende Änderungen ...... Serienmäßigkeit vorausgesetzt, sind zulässig:
Bereifung: 225/45 (Z)R17 91Y
Felge: 7,5Jx17 ET43 - Telenummer ...
Also die Bezeichnung der Reifen bezieht sich auf Sommerreifen.
Jetzt war ich beim

Auf den Felgen die ich habe sind 225/45 ZR17 96Y Michelin Alpin Pilot Winterreifen montiert.
Meint ihr kann es da ein Problem geben wenn ich so eintragen fahre, weil der Geschwindigkeitsindex nicht übereinstimmt?
Noch eine Frage. Ich habe die Montagebestätigung von der Werkstatt noch nicht, die muss ich mir am Samstag besorgen, die Werkstatt ist ca. 200km von mir entfernt.
Und man bekommt ja bei der Landesprüf… erst einen Termin zum Vorführen, wenn man die Unterlagen abgibt.
Ich muss die Felgen aber unbedingt bis zum 10.April eintragen lassen (aus persönlichen Gründen).
Meint ihr geht sich das aus, bis dahin einen Termin zu bekommen und geben die mir morgen schon einen Termin, wenn ich ohne der Montagebestätigung da hin fahre und diese nachbringen würde?
Wäre sehr froh, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte.
Danke schon mal.