ROTE AMPEL

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      Hallo leute

      wichtige frage und zwar, bin ich gestern versehentlich über eine rote ampel gefahren und es hat mich geblitzt :gruebel: ... habe niemanden gefährtet und auch nichts beschädigt einfach nur über di rote ampel und das wars..

      was droht mir für eine strafe? :nix-plan:
      sollte jemand so einen fall schon MAL gehabt haben bitte informiert mich..

      ist total wichtig !!! :help:


      danke

      Lg Andi
      Der Motor brüllt, der Fahrer lacht - schon wieder ein OPEL plattgemacht!

      Jashii schrieb:

      Diese Ampln blitzen auch schon bei gelb!!! ;)

      Beobachte das immer wenn ich im Stau stehe beim Währingergürtel ecke Nußdorferstraße -> Richtung Spitelau!!

      Da blitzts ununterbrochen!!!


      stimmt...
      das blöde bei den ampeln ist. das wenn du bei rot stehst und vorrollst bis zum zebrastreifen blizt es dich auch schon. =)
      doofe sache..

      in der probezeit nachschulung
      und sonnst geldstrafe + 1punkt

      blöd wat?

      wo war denn das bei dir?

      lg, kevin
      Der, der edel Tuned
      Also das mit dem Punkt im Vormerkregister bin ich mir jetzt nicht so sicher, denn immerhin steht ja als Vormerkdelikt:

      - "Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer"

      hast du niemanden anderen gefährdet, so is für mich der Tatbestand der zum Vormerk führt NICHT erbracht?!

      Ich frage mich auch, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      woidl schrieb:

      Also das mit dem Punkt im Vormerkregister bin ich mir jetzt nicht so sicher, denn immerhin steht ja als Vormerkdelikt:

      - "Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer"

      hast du niemanden anderen gefährdet, so is für mich der Tatbestand der zum Vormerk führt NICHT erbracht?!

      Ich frage mich auch, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?!


      Ob man Rot und Gefährdung anderer trennen kann. Allein der Beweis wird ein Problem.

      Aber vielleicht kann es die Rechtsschutz drehen und die Beweislast in Richtung Exekutive verschieben und die elektronsiche Überwachung generell in Frage stellen :gruebel: Obwohl bei Rot über die Kreuzung, das reicht schon als mögliche Gefährdung aus, da muss man den logischen Zusammenhang zur Gefährdung nicht mehr herstellen...

      president_dvH schrieb:

      woidl schrieb:

      Also das mit dem Punkt im Vormerkregister bin ich mir jetzt nicht so sicher, denn immerhin steht ja als Vormerkdelikt:

      - "Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer"

      hast du niemanden anderen gefährdet, so is für mich der Tatbestand der zum Vormerk führt NICHT erbracht?!

      Ich frage mich auch, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?!


      Ob man Rot und Gefährdung anderer trennen kann. Allein der Beweis wird ein Problem.

      Aber vielleicht kann es die Rechtsschutz drehen und die Beweislast in Richtung Exekutive verschieben und die elektronsiche Überwachung generell in Frage stellen :gruebel: Obwohl bei Rot über die Kreuzung, das reicht schon als mögliche Gefährdung aus, da muss man den logischen Zusammenhang zur Gefährdung nicht mehr herstellen...


      ja das hab ich mir auch schon gedacht, aber wenn da im umkreis von 5km um die kreuzung kein anderes auto is und du fährst bei rot drüber, hast ja eigentlich keinen anderen gefährdet?!?

      is wieder so ene sache die man so oder so auslegen "könnte", steht aber sicher irgendwo.
      die frage is halt, warum sie das extra dazugeschrieben haben, sonnst hättesns ja auch schreben können "Nichtbeachtung des Rotlichtes"

      Ich würd auf jeden Fall den Rechtsschutz einschalten!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!