Felgeneintragung Golf V SBG

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Felgeneintragung Golf V SBG

      Hi leute,
      Hab schon viel gelesen übers eintragen aber wirklich schlau bin ich nicht geworden...+
      Also hab mir letztes jahr 18" für meinen G5 gekauft... im Zulassungsschein stehen aber nur 16"..
      Letztes jahr bei einer kontrolle hat ein Polizist gemeint dass er mich vorführen schickt wenn er mich nochmal damit sieht... da sie ja nicht eingetragen sind...
      Meine Frage:
      Wo kann man in SBG Felgen Eintragen lassen??
      Was Benötige ich alles dazu?(papiere usw)

      Darf ich mid den felgen schon hinfahren oder müssen die Demontiert sein?

      Was kostet der Spaß ca.?
      Danke für eure antworten
      Wörtherseetour 2009
      :golf3:
      ..Ich war Dabei..
      Hast eh noch nen sehr freundlichen Polizisten erwischt. In Wien fährst vorführen und die Taferl sind möglicherweise sogar vor Ort weg. Soviel zum "Kappal-heini".

      Zum "typisieren", also der Genehmigung der Veränderung der Radgröße durch den Landeshauptmann brauchst Du das mitgelieferte Felgengutachten, dort muss Dein Fahrzeug aufgelistet sein und die im Gutachten aufgeführten Bedingungen müssen alle erfüllt sein. Besonders die Radabdeckung und ob´s im vollbeladenen Auto auch nirgends schleift oder streift. Mit Schleifspuren an den Reifen fahr gar nicht MAL hin, sonst sind die Taferl weg.
      In Wien bräuchte man noch eine Anbaubestätigung, Salzburg ist da lockerer.
      Du musst die Reifen zur Überprüfung montiert haben, sonst können sie ja nicht begutachtet werden.
      Einen Termin kannst Du Dir hier ausmachen, dort sagen sie dir auch was Du mitbringen musst:

      Salzburg Technische Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, Typisierungsstelle
      Karolingerstraße 34
      5010 Salzburg
      E-mail: [email protected]
      Tel: 0662/80 42-5304


      Andere Federn hast Du ja nicht verbaut?

      Grüsse,
      DOC!

      TDIGTI schrieb:

      Hab gelesen das man den Typenschein mithaben muss beim Eintragen... Stimmt das?
      Kennt sich da jemand aus wie dass ist wenn die Bank den noch hat?


      Da bist du richtig informiert, du brauchst den Typenschein.

      Die Bank gibt dir den Typenschein aus, wenn du ihn zum Typisieren brauchst.
      Ist ganz normal, musst nur eine Benützungsüberlassung unterschreiben, dass die den Typenschein wieder bekommen.

      Lg aus Bruck :)