Gummileiste?Schwerer Mangel?

      Gummileiste?Schwerer Mangel?

      hallo leute

      hab schon in der suche probiert ob ich das passende thema für mein anliegen finde, leider ohne erfolg!

      war felgen eintragen, hat alles super gepasst, mit gummileiste halt!
      steht auch jetzt im zulassungsschein drin! :confused:

      so nun meine frage:

      wenn ich sie wieder runter gib die gummileiste und ich werde angehaltenm, was können konsequenzen sein für mich?
      kennzeichenentzug?
      wieder zur la-reg?
      oder ne verwaltungsstrafe? (muss dazu sagen die reifen stehen NICHT extrem drüber ohne leiste, vlt 3-4mm)

      liebe grüße
      um deine frage zu beantworten, wennsd den richtigen erwischt hast alle punkte zusammen!

      im schlimsten fall kennzeichen entzug, La reg danach sowieso, strafe hast hast dann so oder so!

      3 - 4 mm is viel! des profil muss zu einem gewissen prozentsatz abgedeckt sein wenn das nicht ist !Schwerer Mangel! so oder so man kanns drehen wie man will! das ist die realität,

      mfg!
      Im deinem Fall handelt es sich um mangelhafte Radabdeckung, im schlimmsten Fall musst mit folgendem rechnen:
      1. Anzeige an die Behörde
      2. Vorführung gem § 56 bzw § 58 KFG 1967
      3. Vormerkung im Führerscheinregister (Punkt)

      Ein Kennzeichenentzug muss vor-Ort entschieden werden, inwiefern die Verkehrs- und Betriebssicherheit herabgesetzt wird bzw nicht mehr vorliegt.

      D.L.1 schrieb:

      um deine frage zu beantworten, wennsd den richtigen erwischt hast alle punkte zusammen!

      im schlimsten fall kennzeichen entzug, La reg danach sowieso, strafe hast hast dann so oder so!

      3 - 4 mm is viel! des profil muss zu einem gewissen prozentsatz abgedeckt sein wenn das nicht ist !Schwerer Mangel! so oder so man kanns drehen wie man will! das ist die realität,

      mfg!


      ich weiß zwar nicht wann du das letzte MAL räder eintragen warst, aber seit "neuestem" muss das komplette Rad von 30°vorne bis 50° hinten abgedeckt sein.
      Wohlgemerkt nicht die Lauffläche, sondern das RAD!
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      naja mir ists egal, wenns mich erwischen hab ich pech gehabt, thats life!
      ausserdem gibts bei uns eh nur nette polizisten! ;)

      hab heut nochmal genau gschaud, sie stehen in dem bereich von 30° nach vorne und 50° nach hinten an der vorderachse erst so ium bereich zwischen 25°-30° heraus, sieht man nur wenn man ne latte anhält! wenn man von oben drauf sieht, ists nicht ersichtlich ob sie vorstehen!(will damit nur erklären wie weit sie rausstehen, damit ihr euch was vorstellen könnt
      und hinten erst ca. bei 45° also genau ziemlich am ende des messbereichs, habe auch zum typisieren nur eine 11 cm lange leiste oben gehabt an der hinterachse!

      meines ermessens ist das nicht so viel das die betriebssicherheit nicht gegeben sein würde!

      vlt post ich noch ein foto wenn ich dazu komme!!!

      liebe grüße

      ps: ausserdem bin ich am überlegen ob ich meine kotflügel ziehen lasse, damit ich endgültig ruhig schlafen kann!
      bei den polizisten heut tu tage ist alles das nicht eingetragen oder nachträglich verändert wurde schwerer mangel.
      auch wenn du das gewindefahrwerk 2 mm runterdrehst und das in wirklichkein keinen unterschied macht .
      wie schon gesagt , kommt immer auf den jeweilgen polizisten drauf an .
      aber im grundegenommen verliert die typisierung wenn du die leiste nicht drauf hast ja ihre gültigkeit , da die reifen die du hast ja NUR in verbindung mit der gummileiste montiert werden dürfen !

      mir wärs zu heiss ohne leiste zu fahren , den solche dinge wie die gummileisten die in der typisierung stehen offensichtlich und leicht zu überprüfen sind .
      im gegensatz z.b. zu nem anderen mittektopf , dieser ist schon etwas schwerer zu überprüfen an ort und stelle .
      ausser er haut sich unters auto , aber das machen ja die wennigsten polizisten (ausgenommen prüfzug halt)

      mfg :winken:
      chris
      Sprit zu teuer...... ?
      .......mir egal ich fahr VR6 ! :hihi:
      Bin mir da nicht so 100% sicher aber gilt ein Kennzeichenentzug nur dann gerechtfertigt wenn "GEFAHR IN VERZUG" vorliegt. Ob eine mangelnde Radabdeckung Gefahr in Verzug ist scheint mir bissl zu übertrieben. Denke solange die Reifen/Felgen eingetragen sind und die Reifen nicht streifen wird hier eine Kennzeichenabnahme eher nicht gerechtfertigt sein.