Philzlaus schrieb:
Bin mir da nicht so 100% sicher aber gilt ein Kennzeichenentzug nur dann gerechtfertigt wenn "GEFAHR IN VERZUG" vorliegt. Ob eine mangelnde Radabdeckung Gefahr in Verzug ist scheint mir bissl zu übertrieben. Denke solange die Reifen/Felgen eingetragen sind und die Reifen nicht streifen wird hier eine Kennzeichenabnahme eher nicht gerechtfertigt sein.
Da bin ich eigentlich ach deiner Meinung!!
mfg
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