Gummileiste?Schwerer Mangel?

      Philzlaus schrieb:

      Bin mir da nicht so 100% sicher aber gilt ein Kennzeichenentzug nur dann gerechtfertigt wenn "GEFAHR IN VERZUG" vorliegt. Ob eine mangelnde Radabdeckung Gefahr in Verzug ist scheint mir bissl zu übertrieben. Denke solange die Reifen/Felgen eingetragen sind und die Reifen nicht streifen wird hier eine Kennzeichenabnahme eher nicht gerechtfertigt sein.


      Da bin ich eigentlich ach deiner Meinung!!

      mfg
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      Das is genauso hinfällig wie über die 11cm zu diskutieren...

      früher haben die reifen drüberstehen dürfen, heute ist gefahr in verzug...

      und wenn mein bora z.B. ein BJ 99 wär und ich hätt ihn damals eingetragen auf 7cm hätts gepasst, jetzt ist es gefahr in verzug...


      Es is hald alles ein bürokratischer Schwachsinn, es gibt autos mit denen kann man auf 5cm fahren, und manche werden bei 11cm schon nirgends mehr drüberkommen!

      :ohno:
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      TeeJayDee schrieb:

      Das is genauso hinfällig wie über die 11cm zu diskutieren...

      früher haben die reifen drüberstehen dürfen, heute ist gefahr in verzug...

      und wenn mein bora z.B. ein BJ 99 wär und ich hätt ihn damals eingetragen auf 7cm hätts gepasst, jetzt ist es gefahr in verzug...


      Es is hald alles ein bürokratischer Schwachsinn, es gibt autos mit denen kann man auf 5cm fahren, und manche werden bei 11cm schon nirgends mehr drüberkommen!

      :ohno:




      stimmt!

      aber im endeffekt,egal wie es ist, typisiert oder ned, sind sowieso wir immer die dummen!!!!

      @ lampi

      ich machs genau so :hihi:

      liebe grüße

      DerSilberne4er schrieb:

      Vergiss MAL nicht die Versicherungstechnische Sicht... immerhin fährst du dann mit einem nicht zugelassenem Auto herum


      naja, hängt das nicht immer vom Grad des Mangels ab?

      Nehm an das sich das dann Sachverständige ansehen werden und entscheiden ob es unfallfördern war oder nicht.

      Aber wie gesagt, kann auch anders sein.
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      Zu dem Thema Gefahr im Verzug wenn die Räder drüber stehen hätte ich eine Frage nebenbei.

      Nachdem ich vor ein paar Wochen dass erste MAL in den USA gelandet bin und mich ungefähr nach einer Minute auf dem Freeway ein Dodge Ram überhohlt hat mit einem Meter Bodenfreiheit und Rädern die ungefähr ohne Übertreibung 15 Zentimeter drüber gestanden sind hab ich einmal laut lachen müssen und an unsere Polizisten gedacht was die wohl machen wenn du mit sowas bei uns fährst obs mich gleich einsperren ....lol

      Aber als ich wieder daheim war hab ich einen GMC Pick Up bei uns fahren gesehen wo die Räder auch ca 5 Zentimeter drüber gestanden sind.

      Also jetzt meine Frage, muss bei einem Geländewagen das Radl auch abgedeckt sein??

      Stones schrieb:

      Zu dem Thema Gefahr im Verzug wenn die Räder drüber stehen hätte ich eine Frage nebenbei.

      Nachdem ich vor ein paar Wochen dass erste MAL in den USA gelandet bin und mich ungefähr nach einer Minute auf dem Freeway ein Dodge Ram überhohlt hat mit einem Meter Bodenfreiheit und Rädern die ungefähr ohne Übertreibung 15 Zentimeter drüber gestanden sind hab ich einmal laut lachen müssen und an unsere Polizisten gedacht was die wohl machen wenn du mit sowas bei uns fährst obs mich gleich einsperren ....lol

      Aber als ich wieder daheim war hab ich einen GMC Pick Up bei uns fahren gesehen wo die Räder auch ca 5 Zentimeter drüber gestanden sind.

      Also jetzt meine Frage, muss bei einem Geländewagen das Radl auch abgedeckt sein??


      rein theoretisch ja! aber was ich schon Geländewägen gesehen hab, wo die Räder im 2stelligen cm-Bereich herausgestanden sind.
      aber wehe sie stehen "ca. 1cm" (wie es in meiner Anzeige steht) heraus, kostet der Spass gleich 80EUR und ich weiß, dass das noch günstig war!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Über des Thema USA und österreich brauchsd garned nachdenken is sowas von sinnlos! is halt bei uns so! es währe total egal ob der reifen drüber steht oder ned wenns einen rein frist is ja wurscht wo des radl umgeht der is so oder so hin! des einzige an gefahr was i ma vorstellen kann is wenn steine im profil sind und diese zu geschossen werden! aber den genauen grund für des warum des so sein muss weiss ich nicht!

      und bei autoherstellern is so oder so egal was de machn, luftfahrwerke, bodenfreiheiten und und und! du als privat noch dazu golf fahrer hast so oder so den kürzeren gezogen!

      brauchsd ja nur bei den quads und so schaun! is ja gnuag uma wo de räder drüber stehen *gg*
      Genau, wenn (wie es früher war und auch (noch) in Deutschland ist) nur die Lauffläche auf einem gewissen Bereich abgedeckt sein muss, lass ich mir das einreden.
      Wegen Steinauswurf und und und...

      Aber was bringt es dem Fußgänger wenn die Felge und die Reifenflanke abgedeckt sind?
      Wenn die Reifen 10cm drüberstehen bin ich mir der Gefahr bewusst, aber das was bei uns im Gesetzestext steht ist hirnrissig...

      Bei LKW´s steht die Radnabenabdeckung auch weit raus, aber da sagt keiner etwas.

      Aber es bringt ja nichts darüber zu diskutieren...
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