Gummileiste?Schwerer Mangel?

      Darf ich hier bitte kurz diesen Beitrag missbrauche, aber vl weiß das ja jemand...

      Gibt es eine Regelung wieviel ein Reifen/Felge vom original abweichen darf ohne das man etwas typisieren muß??

      zum Beispiel:

      Original und eingetragen 7,5Jx18 mit 225/40 18 im Vergleich zu 8Jx18 oder 8,5Jx18 mit 225/40 18

      Ausgehend davon das nix drübersteht oder dergleichen....

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Sobald die Felge/Reifen von der genehmigten Dimension abweicht, ist zu typisieren.
      Dabei gibt es keinerlei Toleranz, wenn zB 7,5Jx18 genehmigt ist und 8Jx18 verbaut, liegt eine nicht genehmigte Änderung vor und wird genauso vorgegangen, wie wenn es sich zB um eine 8,5Jx19 handelt. Wieviel die verbaute Dimension abweicht, ist unerheblich.


      Genauso wie wenn du z.B. statt eingetragenen 215/60 R15 auf einmal 205/60 R15 montierst, sobald eine Dimension nicht im Typenschein steht ist sie eintragungspflichtig
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      Wie ist das eigentlich bei Landmaschinen speziell Traktoren und ähnliche Gerätschaften, wenn ich denke wie die bei uns rumfahren tlw. mit Zwillingsbereifung da brauchst über Radabdeckung nicht mehr nachdenken, da würdest auf jeder Seite MAL locker 2m² Blech rumbiegen müssen das man auch nur in die Nähe kommt.
      MFG

      low2vr6 schrieb:

      Wie ist das eigentlich bei Landmaschinen speziell Traktoren und ähnliche Gerätschaften, wenn ich denke wie die bei uns rumfahren tlw. mit Zwillingsbereifung da brauchst über Radabdeckung nicht mehr nachdenken, da würdest auf jeder Seite MAL locker 2m² Blech rumbiegen müssen das man auch nur in die Nähe kommt.
      MFG

      Sonderregelung: bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fa…echnik/downloads/beil.pdf

      „Ausnahmegenehmigung
      § 22b KDV. (1) Der Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der Antragsteller seinen
      Hauptwohnsitz, seine Hauptniederlassung oder seinen Sitz hat, wird bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigung
      mit der Durchführung des Verfahrens betraut und ermächtigt, im Namen des Bundesministers
      für Wissenschaft und Verkehr zu entscheiden, wenn
      1. die Abmessungen, das höchste zulässige Gesamtgewicht oder die höchsten zulässigen Achslasten
      eines Fahrzeuges die im § 4 ABS. 6 bis 9 des Kraftfahrgesetzes 1967 festgesetzten Höchstgrenzen
      überschreiten,
      2. ein Kraftfahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder ein
      Anhänger, mit dem eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden darf, nicht mit
      Radabdeckungen gemäß § 7 ABS. 1 KFG 1967 versehen ist,
      3. ein Fahrzeug mit nach hinten kippbarer Ladefläche und Müllfahrzeuge im kommunalen
      Einsatzbereich nicht mit Radabdeckungen gemäß § 7 ABS. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 für die
      Hinterräder versehen ist,
      4. unter wesentlicher Beeinträchtigung der Verwendbarkeit des Fahrzeuges im Rahmen seiner
      Zweckbestimmung oder unter Aufwendung wirtschaftlich nicht vertretbar hoher Kosten die
      Möglichkeit besteht,
      a) bei einer Zugmaschine, einem Motorkarren oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine
      aa) mit einer auf die Hinterräder wirkenden Bremsanlage und einer Bauartgeschwindigkeit
      von mehr als 25 km/h und nicht mehr als 40 km/h mit der Betriebsbremsanlage erreicht
      werden kann.
      Hallo...

      um zum Thema zurück zu kommen, war jetzt auch Typisieren und hatte auf allen Radkästen die Gummileisten.

      Muß jetzt immer zum Zulassungschein zwei Zettel mitführen, auf welche im Zulassungsschein verwiesen wird, da hier fast garnix steht.

      Die Zettel bestehen aus dem Blatt mit den ganzen Maßen und Abständen und einem Foto mit den Leisten. Im Text selber kommen die Leisten nirgends vor und es steht auch nicht, dass sie montiert sein müssen, am Foto sieht man sie jedoch.

      Was würdet Ihr machen?? Hab leider die Fotos von der LaReg nicht softwaremäßig aber die im Tüvgutachten:





      MfG

      Marcus
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ... ;) !!
      hm. . . is wirklich ne dumme situation!

      aber wie schon so oft erwähnt hier im forum, schätze das kommt immer auf den polizisten drauf an der dich anhält, den einem wirds egal sein wenns nicht drauf sind die leisten und alles andere aber passt, der andere wird dich nerven deswegen!!

      aber vielleicht fällts ja keinem auf da es ja nirgends schriftlich steht laut deinen angaben!!!!!!!!!

      ich persönlich würds runter, wobei ich sagen muss am schwarzen auto könnt ich damit eventuell leben!


      liebe grüße