Original Vw Teile eintragen!
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Ich glaube kaum, dass es einen Gesetzes Text gibt, der explizit das ausdrückt.
Aber du musst alles eintragen lassen, das nicht original ist und eintragungspflichtig ist.
Wenn du einen Teil von VW in einem VW einbauen willst, der bei deinem Auto nicht original ist, rufst du bei VW an, lasst die eine Freigabe schicken, lässt es dir von ner Werkstatt einbauen und fährst mit der Freigabe und Einbaubestätigung zu Landesprüfanstalt.
Wenn es von VW keine Freigabe gibt, brauchst du die Bestätigung von der TÜV-Stelle, dass das so auch in Ordnung ist, das kann aber teuer werden. -
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Gesetzestexte sagen nur aus, dass alles - wie schon erwähnt - was nicht schon serienmäßig vom Hersteller an deinem Fahrzeugtyp genehmigt wurde (Original-VW-Teile sind für die jeweiligen Modelle ja vom Hersteller schon freigegeben worden), eingetragen werden muss.
D.h. wenn sich jemand an seinem neuen Passat das R-Line "Exterieur", also die Einstiegsleisten mit R-Line-Logo;Kühlergrillrahmen und Lammellen in Chrom matt;Stoßfänger vorn und hinten im R-Design; anbaut, diese nicht extra nochmal eintragen lassen muss, da diese Teile ja schon von Haus aus an dem jeweiligen Typ genehmigt wurden und es sich um Original-Teile handelt. Außerdem kann man diese Teile auch schon serienmäßig bei der Neuwagenbestellung mitbestellen.
z.B. wenn mir jetzt jemand bei meinem Audi drauffährt und ich dann die Original Audi Stoßfänger im "Exterieur" Style draufmachen würde, und dann noch Originale Audi 18 zoll Alufelgen in einem anderen Style als ich derzeit fahre (z.B. die 5-Arm) draufmachen würde, müsste ich nichts eintragen lassen, da es sich um Originalteile handelt, die Serienmäßig auf meinem Fahrzeugtyp ausgeliefert wurden.
Wenn sich jemand ne Touareg-Stoßstange an einen Golf kleben möchte ;-), dann ist es natürlich Eintragungspflichtig, da dies so niemals typengenehmigt wurde.
Bei solchen Originalteilen, die man nachrüsten möchte, z.B. größere Bremsanlage, etc. kann man bei Porsche Salzburg, wie schon von KGR84 erwähnt die entsprechenden Bestätigungen für die Eintragung anfordern, falls es seitens VW freigegeben wird.
LG
Sascha -
Sascha schrieb:
z.B. wenn mir jetzt jemand bei meinem Audi drauffährt und ich dann die Original Audi Stoßfänger im "Exterieur" Style draufmachen würde, und dann noch Originale Audi 18 zoll Alufelgen in einem anderen Style als ich derzeit fahre (z.B. die 5-Arm) draufmachen würde, müsste ich nichts eintragen lassen, da es sich um Originalteile handelt, die Serienmäßig auf meinem Fahrzeugtyp ausgeliefert wurden.
Da muss ich dir leider etwas widersprechen.
Nicht jeder Teil der z.B. auch gegen Aufpreis erhältlich war (das ist dann ja nicht Serie sondern Extra) darf einfach s gefahren werden.
Z.B. wurden für meinen A4 (Avant 8D5 BJ 05/00) 2 verschiedene 17" Felgen angeboten. Da ihn der Erstbesitzer aber mit 15" Felgen ausliefern hat lassen, wurden die 17" nicht eingetragen. Da ich mir jetzt die 17" S-Line nachgekauft habe, und diese nicht im Typenschein gestanden sind, musste ich zur MA46 diese nachtragen lassen. Dafür habe ich die Freigabe von Porsche Austria bekommen.
Ich habe auch das RS4-Lenkrad bei mir verbaut. Dies ist im Prinzip genau das gleiche, wie das S-Line Lenkrad, nur das ein anderer Schriftzug drauf ist. Das S-Line ist bei mir nicht eingetragen, da bei der Auslieferung nicht montiert. Wäre aber kein Problem eine Freigabe von Audi zu bekommen.
Das RS4-Lenkrad, das genau das gleiche ist, bekomme ich aber nicht eingetragen, sprich keine Freigabe von Audi. Begründung ist, dass keine Airbaggutachten vorliegen ... Dabei muss ich anmerken, dass das RS4-Cocpit, von kleinen Details abgesehen, das selbe ist, wie meines, und das Lenkrad im RS4 das selbe wie für den S-Line... -
KGR84 schrieb:
Z.B. wurden für meinen A4 (Avant 8D5 BJ 05/00) 2 verschiedene 17" Felgen angeboten. Da ihn der Erstbesitzer aber mit 15" Felgen ausliefern hat lassen, wurden die 17" nicht eingetragen. Da ich mir jetzt die 17" S-Line nachgekauft habe, und diese nicht im Typenschein gestanden sind, musste ich zur MA46 diese nachtragen lassen. Dafür habe ich die Freigabe von Porsche Austria bekommen.
Ok, dass stimmt mit den Felgen, wenn die 17er nicht aufgeführt sind. Das mit den Felgen ist im Laufe der Zeit unterschiedlich gehandhabt worden. In meinem Typenschein sind z.B. alle Felgen von 15" bis 18" drinnen (auch wenn man nicht mit 18 zoll bestellt hat!). Bis Modelljahr 2003 waren nur die 17 zoll "automatisch" mitaufgeführt. D.h. AB Modelljahr 2004 haben die anscheinend die 18 zoll mitaufgenommen, weil es die 18 zoll irgendwann AB der S-Line Modelle dann als Extra zum mitbestellen gab. Wenn jetzt jemand nen 2002er A4 hat, müsste er diese auch nachtragen lassen, da hast du recht, weil die Rad/Reifendimension ja im Typenschein steht.
mfG
Sascha -
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also meine meinung:
wenns ein originalteil ist der auch so an demjenigen typ verbaut werden kann ==> wazu eintragen
wenn bei felgen diem usw übereinstimmen schaut da kein mensch nach
ebenso bei stangen..deim a4 b5 kann man schön die rs stangen oder die s4 stangen nachrüsten, aber kein mensch schaut drauf...weils eben soo viele unterschiedlichen sondermodelle gibt, da kann keiner alles wissen ( ich meine jetzt die freunde in grün)
ich hatte beim a3 den tt airbag verbaut ==> kein mensch hatte das gewusst bis ich es erwähnt habe
und bei den felgen detto..da waren vw audi embleme dran und gut is
und ich kenn auch keinen fall wos einen a3 aufgehalten haben der eine s3 stange oben hatte weil im schein a3/s3 steht obwohls kein s ist
also viel lärm um nix
meine meinung
lg
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