Hallo,
habe mir bei meinem A4 8D5 extra die originalen 17" Felgen nachtragen lassen, da nur 16" eingetragen waren.
Die beiden original 17" Felgen, die erhältlich waren und bei mir auch eingetragen wurden, sind die Avus 8D0 601 025 R und die S-Line 8D0 601 025 AD.
Beim Nachfolgemodell, den 8E wurden die 8D0 601 025 AD weiterverwendet, aber unter einer anderen Nummer. Auf VW-Deutsch heißt das, 8D0 601 025 AD entfallen und ersetzt durch 8E0 601 025 AC. Dh. wenn ich mir die Felgen bei VW für meinen neu kaufe, dann bekomme ich auch diese Felgen.
Da diese Felgen in Österreich sowieso sauschwer zu bekommen sind, kann ich da nicht so wählerisch sein und auf welche waten, die auch noch die „alte“ Nummer drauf stehen haben.
Jetzt habe ich mir eben welche von einem mit der 8E0 Nummer gekauft.
Dass das bei einer Kontrolle nicht so einfach ohne Weiteres nachvollziehbar ist, dass dieselben Felgen eine andere Nummer haben ist mir schon klar. Aber gibt es eine Gesetzliche Regelung, ob es zum Beispiel reicht, eine Bestätigung von VW mitzuführen, dass die Teilenummer ersetzt wurde und die Felge dieselbe ist, oder muss ich die jetzt extra neu eintragen fahren?
Danke schon MAL
habe mir bei meinem A4 8D5 extra die originalen 17" Felgen nachtragen lassen, da nur 16" eingetragen waren.
Die beiden original 17" Felgen, die erhältlich waren und bei mir auch eingetragen wurden, sind die Avus 8D0 601 025 R und die S-Line 8D0 601 025 AD.
Beim Nachfolgemodell, den 8E wurden die 8D0 601 025 AD weiterverwendet, aber unter einer anderen Nummer. Auf VW-Deutsch heißt das, 8D0 601 025 AD entfallen und ersetzt durch 8E0 601 025 AC. Dh. wenn ich mir die Felgen bei VW für meinen neu kaufe, dann bekomme ich auch diese Felgen.
Da diese Felgen in Österreich sowieso sauschwer zu bekommen sind, kann ich da nicht so wählerisch sein und auf welche waten, die auch noch die „alte“ Nummer drauf stehen haben.
Jetzt habe ich mir eben welche von einem mit der 8E0 Nummer gekauft.
Dass das bei einer Kontrolle nicht so einfach ohne Weiteres nachvollziehbar ist, dass dieselben Felgen eine andere Nummer haben ist mir schon klar. Aber gibt es eine Gesetzliche Regelung, ob es zum Beispiel reicht, eine Bestätigung von VW mitzuführen, dass die Teilenummer ersetzt wurde und die Felge dieselbe ist, oder muss ich die jetzt extra neu eintragen fahren?
Danke schon MAL