Golf 2 16V Turbo legal typisierbar????

      Geht auch mehr als 30%, es fahren z.B. genug Vr6 Turbo mit mehr als 400Ps Typisiert herum.

      Finde den TÜV Tourismus irgendwie interessant da sich ja alle Gutachter usw. nach dem KFG
      richten müssen und das ist wie O.G. in ganz Ö gültig.

      LG
      aber nicht überall gleich!

      Zivilgutachter dürfen in den wenigsten Bundesländern sowas abnehmen, dort machts meistens die LaRe und da muss halt immer alles perfekt passen!

      LEIDER!

      deshalb wirds auch immer sehr viele untypisierte geben, steht irgendwie net dafür fürs typisieren die hälfte von nem motor zu zahlen! (oder je nachdem trotzdem einen großen brocken)
      SO stehts auf da seite vom Land Niederösterreich was man beachten muss bei Leistungssteigerung über 30% :


      Leistungssteigerung über 30 % und Leistungsminderung über 25 %
      Änderungen am Motor welche eine Leistungserhöhung von mehr als 30 % bzw. eine Leistungsminderung von mehr als 25 % ergeben, erfordern eine neue Einzelgenehmigung. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgas und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergeben darf.

      Fahrzeuggenehmigung


      Unterlagen:

      Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste)
      Werkstättenbestätigung über sach- und fachgerechten Umbau.
      Nachweis der erfüllten Abgasrichtlinie.
      Nachweis über die eingehaltene Richtlinie für Fahr- und Standgeräusch.
      Nachweis der erfüllten Bremsenrichtlinie (nur bei Leistungssteigerung).
      Nachweis bezüglich der Motorleistung gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Nachweis bezüglich der Bauartgeschwindigkeit gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt.

      matthl111 schrieb:

      Leistungssteigerung über 30 % und Leistungsminderung über 25 %
      Änderungen am Motor welche eine Leistungserhöhung von mehr als 30 % bzw. eine Leistungsminderung von mehr als 25 % ergeben, erfordern eine neue Einzelgenehmigung. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgas und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergeben darf.


      ungefähr so stehts eh überall drinnen. Soll heissen bis 30% mußt nur auf die LaReg fahrn und brauchst nu kan Zivi

      So ungefähr bis 30% hällt die LaReg den Kopf hin und drüber muß a anderer herhalten der die Verantwortung übernimmt.
      Das Prob bei sowas is meistens anerkanntes Abgasgutachten.....

      Lg

      matthl111 schrieb:

      Hab einen Jetta 1 70PS Benzin ohne KAT :hihi: .. müsst ich normal ohne probs einen 16v ohne KAT (vielleicht mit weber) eingetragen bekommen da sich bei den abgasen nicht wirklich was verschlechtern kann :P


      also i hab bei mein 70PSler bessere Abgaswerte als bei an KAT mindestens brauchst......
      Vor 2 Wochen Pickerl gmacht und der Habschi hat mi gfragt ob ich an KAT drinnen hab, zu seinem schutz muß ich sagen er hat als erstes abgas gemessen und nu net unten reingschaut ghabt

      LG