Hallo Leute,
ich fahre schon längere Zeit mit einem nicht typisierten Gewindefahrwerk plus nicht genehmigten Felgen in der Gegend herum. Hatte Gott sei Dank nie Probleme mit der Polizei, möchte dies weiterhin so haben, jedoch diese Dinge bei Prüfanstalt typisieren lassen. Auf der Homepage stehen folgende erforderliche Dinge:
Erforderliche Unterlagen
Besteht hier die Möglichkeit überhaupt das ganze typisiert zu bekommen wenn diesen Punkt nicht erfüllt?
ich fahre schon längere Zeit mit einem nicht typisierten Gewindefahrwerk plus nicht genehmigten Felgen in der Gegend herum. Hatte Gott sei Dank nie Probleme mit der Polizei, möchte dies weiterhin so haben, jedoch diese Dinge bei Prüfanstalt typisieren lassen. Auf der Homepage stehen folgende erforderliche Dinge:
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.</abbr>
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
- eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
- eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
- eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
Besteht hier die Möglichkeit überhaupt das ganze typisiert zu bekommen wenn diesen Punkt nicht erfüllt?
