LKW Kennzeichnung

      LKW Kennzeichnung

      Hallo,

      ich habe eine Frage bezüglich meines LKW's. Ist zwar ein Fiat, aber ich möchte mich deswegen jetzt nicht in nen Fiat-Forum anmelden, da hätte ich Angst vor Flugrost.

      Also mein Fiat ist so ein typischer Kleintransporter ähnlich dem T3.

      Eigengewicht 1500 kg
      Gesamtgewicht 3000 kg
      Nutzlast 1432 kg


      Jetzt habe ich das Auto bzw. den LKW letzte Woche bei einem Mechaniker gehabt, das Pickerl machen. Es war einiges ein zu schweißen. Da ich das Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet habe und ich meinen Audi jeden Tag brauche um in die Arbeit zu fahren, ist der Mechaniker mit blauen Kennzeichen gefahren.

      Scheinbar hat er beim montieren von den meinigen Kennzeichen vergessen die Arretierungen zu schließen, und ich habe die vorderen Kennzeichen verloren.

      Wie es denn auch anders sein soll kommt mir ein Streifenwagen entgegen und verfolgt mich mit Blaulicht. Nach 5 minütiger Verfolgungsjagd bin ich dann rechts ran gefahren (vorher gab es keine Möglichkeit stehen zu bleiben).


      Er fragte mich zuerst einmal nach meinen Papieren und wo ich meine Kennzeichen habe. Nachdem ich nicht bemerkt hatte, dass mir eines fehlte sagte ich eines vorne eines hinten. Darauf hin hat er mich einmal aufgeklärt, dass mir eins fehlt.

      Erste Frage:

      Ich habe ihn dann gefragt was ich nun machen muss. Er sagte, ich muss ne Anzeige machen und bekomme dann ein neues Kennzeichen. Nachdem ich ein Wunschkennzeichen habe, habe ich ihn gefragt ob ich da ein neues zugewiesen bekomme oder einen Ersatz. Er sagte ich bekomme das gleiche wieder. Aber jetzt nichts Böses gegen Streifenbeamte, aber stimmt das was er da gesagt hat, denn ich habe schon öfters, auch hier im Forum gelesen, dass man dann eine neue Kombination bekommt.


      Und dann noch eine zweite Frage:

      Weiters hat er mich gefragt woher ich denn gerade komme. Ich habe gesagt, ich komme gerade vom Pickerl machen. Daraufhin hat er gefragt: "Und das haben Sie so bekommen?" Natürlich, warum ist etwas nicht in Ordnung? Nach einem weiteren Rundgang ums Fahrzeug meinte er, auf nem LKW muss ein Schild sein, auf dem der Zulassungsbesitzer steht und die div. zul. Gewichte und Lasten. Ich habe ihn dann noch gefragt, ob er das E-Zeichen meint, das ja notwendig ist, wenn man einen LKW runtertypisiert, aber er meinte nein das meine er nicht.

      Weiß jemand was das für ein Schild ist, und ob das wirklich vorhanden sein muss? Oder gilt das erst AB einer bestimmten Nutzlast?


      Um die Geschichte zu nem Abschluss zu bringen, er hat gesagt, über das fehlende Schild sieht er hinweg, und wegen den Tafferl soll ich schauen ob ich es noch finde, falls nicht muss ich ne Anzeige machen.
      1. Du bekommst ein komplett anderes Kennzeichen zugewiesen, das Wunschkennzeichen wird für 1 Jahr gesperrt.

      § 51. Verlust von Kennzeichentafeln
      (1) Der Lenker hat den Verlust von Kennzeichentafeln eines von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder eines mit diesem gezogenen Anhängers unverzüglich der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich er sich zur Zeit der Wahrnehmung des Verlustes aufhält, oder der nächsten Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes anzuzeigen.

      (2) Die Erstattung der Anzeige (Abs. 1) ist dem Lenker zu bestätigen. Die Zulassungsstelle hat für das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zuzuweisen. Kennzeichentafeln für dieses Kennzeichen sind nur gegen Ablieferung der über die Anzeige des Verlustes ausgestellten Bestätigung auszufolgen. Vorhandene Kennzeichentafeln für das bisherige Kennzeichen sind abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

      (3) Nach dem Verlust von Kennzeichentafeln darf das Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur auf Grund einer Bewilligung zur Durchführung von Überstellungsfahrten (§ 46) oder eine Woche vom Tage des Verlustes an mit einer behelfsmäßigen Ersatztafel, die in ihrer Form den von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafeln möglichst gleicht, weiter verwendet werden.

      (4) Ist die Kennzeichentafel für ein Kennzeichen in Verlust geraten, so darf dieses erst ein Jahr nach der Anzeige des Verlustes (Abs. 1), im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln frühestens jedoch nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen wieder zugewiesen werden.

      2. Mein Kollege hat mit Sicherheit die Aufschriften gem § 27 KFG gemeint, die jeder LKW (und dabei kommt es nicht auf die Grösse oder Nutzlast drauf an) an der rechten Seite deutlich sichtbar angebracht haben muss.

      § 27 KFG. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
      (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 ABS. 3 festzusetzen.

      (2) An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an Anhängern außer Wohnanhängern müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen Achslasten, bei Lastkraftwagen und Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast angeschrieben sein. Bei Anhängern der Klassen O1 und O2 kann für das höchste zulässige Gesamtgewicht auch eine bestimmte Bandbreite angegeben werden.

      (3) Weiters müssen an Omnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen und Anhängern, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Wohnanhänger und landwirtschaftliche Anhänger, an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar folgende Angaben angeschrieben sein:
      1. Name des Erzeugers
      2. Fahrgestellnummer Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
      3. Länge (L)
      4. Breite (W)
      5. Angaben zur Messung der Länge von Fahrzeugkombinationen. Durch Verordnung können die näheren Bestimmungen hinsichtlich der Angaben gemäß ABS. 1 bis 3 festgesetzt werden.

      (4) Die Angaben gemäß ABS. 1, ABS. 2 und ABS. 3 können auch in einem einzigen Schild, das mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden ist, enthalten sein.

      (5) Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie können für verschiedene Arten von Fahrzeugen gänzliche oder teilweise Ausnahmen von den Angaben und Aufschriften im Sinne der ABS. 1 bis 4 festgelegt werden, wenn für diese Fahrzeuge die Aufschriften auf Grund ihrer Einsatzbereiche nicht erforderlich sind.

      Diese Aufschriften sind nicht Bestandteil der §57a KFG-Überprüfung, von daher hat sie der Mechaniker auch nicht zu kontrollieren.
      Danke für die Infos.

      Wenn ich das richtig lese trifft für mich folgendes zu:

      (2) An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an Anhängern außer Wohnanhängern müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen Achslasten, bei Lastkraftwagen und Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast angeschrieben sein. ...


      Sprich das gilt für mich, nicht mehr und nicht weniger.

      Darf ich dann das von airlessrider gepostete Schild verwenden, und die nicht erforderlichen Datenfelder einfach unausgefüllt lassen?


      Und was mich noch interessiert, wie ist das mit der in ABS. 5 genannten Ausnahme. Wie komme ich dazu? Mein "LKW" wird nur genutzt um Motorräder zu transportieren, da würde ich sagen trifft folgendes ja ziemlich genau zu:

      ... wenn für diese Fahrzeuge die Aufschriften auf Grund ihrer Einsatzbereiche nicht erforderlich sind.


      Wegen den Kennzeichen, das dachte ich mir schon, da hat sich der Beamte vermutlich nicht ausgekannt.


      @id:

      Achja noch eine Frage ist mir gekommen:

      Warum habe ich das bei einem T3 noch nie gesehen?

      Sind die für gewöhnlich nicht als LKW zugelssaen, oder schert sich einfach keiner darum?