Fragen bezüglich Bodenfreiheit
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Nur ist der Zivilgutachter nicht ganz legal unterwegs (wäre interessant, was das BM.VIT zu seiner Rechtsauslegung sagt), denn das Fahrwerk hat keine EG-Genehmigung, sondern nur das sonstige Fahrzeug.
Die Tieferlegung wurde aufgrund nationalem deutschem Recht durchgeführt, das hat absolut nichts mit der EG-Genehmigung zu tun.
Im schlimmsten Fall holst dir ein in D genehmigtes Fahrzeug nach Ö, um es dann nicht genehmigt zu bekommen (Schaumraumfahrzeug). Mit Probefahrtkennzeichen darfst damit auch nicht rumfahren, da eine ggf mangelhafte Radabdeckung (D legt die EU-Richtlinie anders aus als Ö) iVm der extremen Tieferlegung schon Gefahr-in-Verzug ist. -
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