Fragen bezüglich Bodenfreiheit

      Nur ist der Zivilgutachter nicht ganz legal unterwegs (wäre interessant, was das BM.VIT zu seiner Rechtsauslegung sagt), denn das Fahrwerk hat keine EG-Genehmigung, sondern nur das sonstige Fahrzeug.
      Die Tieferlegung wurde aufgrund nationalem deutschem Recht durchgeführt, das hat absolut nichts mit der EG-Genehmigung zu tun.

      Im schlimmsten Fall holst dir ein in D genehmigtes Fahrzeug nach Ö, um es dann nicht genehmigt zu bekommen (Schaumraumfahrzeug). Mit Probefahrtkennzeichen darfst damit auch nicht rumfahren, da eine ggf mangelhafte Radabdeckung (D legt die EU-Richtlinie anders aus als Ö) iVm der extremen Tieferlegung schon Gefahr-in-Verzug ist.