Eintragung von Felgen

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      Eintragung von Felgen

      Tag liebe Gemeinde!

      Habe eine Frage.. unzwar fahr ich eh einen eher unauffälligen Golf 4 mit 215/45 R17! War letzte Woche Freitag beim TÜV um mir diese eintragen zu lassen! Seit neuesten braucht man eine Einbaubestätigung einer Werkstatt welche auch die ganzen Auflagen prüft bevor diese dann eingetragen werden! GEsagt getan, letzten Freitag war ich beim TÜV! Hat alles gepasst bis auf eine Auflage, die der Mechaniker vergessen hat auf die Einbaubestätigung zu schreiben! Der Prüfer (sehr netter Herr) hat dann zu mir gesagt das er mir die Felgen nicht eintragen kann, da die eine Auflage nicht am Zettel steht (Es ging um die Freigängigkeit im vorderen Radkasten, wofür man anscheinend das Auto beladen muss). Er sagte ich solle das nachtragen lassen, und es ihm Faxen. Er hat mir dann auch seine Visitenkarte gegeben. Nunja leider is die Werkstätte wo ich das hab machen lassen 20 km entfernt und ich komm vor Donnerstag nicht mehr dazu dort hinzufahren! Jetzt bin ich ja eigentlich nicht legal unterwegs, da der Zettel mit der Vorübergehenden Zulassung nicht mehr gültig ist! Reicht das wenn ich mir die Visitenkarte mitnehme undn auf den Zettel draufschreib das eine Auflage gefehlt hat wenn mich die Polizei aufhält? Werd am Donnerstag am See fahren, glaub zwar nicht das sie mich rausfischen.. aber würde das durchgehen?

      mfg
      naja das Problem is ja, das ich derzeit nichts in der Hand hab das ich shcon bei der MA war! Und da ich keinen neuen Termin bekommen hab, da ich ihm das ja nur einfach Faxen soll und dann meinen Typenschein wieder abholen kann, hab ich auch keinen gültigen Zettel wo drauf steht das ich mit der bereifung fahren darf! Ich könnte unten ein neues Datum eintragen als 2te option.. da is ja unten ein Feld für einen neueren termin, da könnte ich nächste woche eintragen! Die Zettel gelten da unten eh oder?

      Ich werd den Herrn vorsichtshalber morgen anrufen ... der war eh sehr nett!
      Auf den Zettel, den du momentan ja scheinbar nicht hast, da du ihn dort gelassen hast, steht drauf, dass du mit den nicht eingetragenen Rädern fahren darfst, wenn diese Vorschriftsmäßig sind.

      Ob du den Zettel nun mit hast oder nicht, das ist der Fall. Es kann natürlich vorkommen, dass du momentan bei einer Überprüfung etwas "Probleme" haben könntest, aber das ist ja alles schriftlich festgehalten und auch im Nachhinein belegbar. Aber am besten du rufst den Prüfer an.


      Zu der Einbaubestätigung ... ja die muss man schwachsinniger weiße haben. Aber dass da irgendwelche Auflagen auf dem Zettel stehen müssen stimmt nicht. Wo soll das bitte stehen, was man da für Auflagen von der Werkstatt überprüfen lassen muss? Ich habe auch in meiner Werkstatt nur bescheid gesagt, dass ich die die Felgen eintragen lassen will, und eine Bestätigung brauche. Die haben mir ne Bestätigung geschrieben, wo drauf gestanden ist, dass sie die Felgen mit den Reifen mit der Marke und Nummer montiert haben, nicht mehr und nicht weniger.

      Für was brauche ich denn sonst ein Gutachten von den Felgen. Das soll gefälligst der TÜV-Prüfer überprüfen ob das so passt oder nicht, für was wird der denn sonst bezahlt? Ist doch nicht die Aufgabe, und auch nicht die Kompetenz einer Kfz-Werkstatt zu überprüfen ob Räder auf ein Auto passen.

      Weiß gar nicht, ob die so etwas überprüfen dürfen, bzw. ob das rechtlich anerkannt wird.

      Wo warst du denn da? Du schreibst die ganze Zeit TÜV, ist das ein Zivi, oder ist das eine Landesprüfanstallt? Von welchem Bundesland reden wir hier denn? MA46 in Wien?

      KGR84 schrieb:

      Auf den Zettel, den du momentan ja scheinbar nicht hast, da du ihn dort gelassen hast, steht drauf, dass du mit den nicht eingetragenen Rädern fahren darfst, wenn diese Vorschriftsmäßig sind.

      Ob du den Zettel nun mit hast oder nicht, das ist der Fall. Es kann natürlich vorkommen, dass du momentan bei einer Überprüfung etwas "Probleme" haben könntest, aber das ist ja alles schriftlich festgehalten und auch im Nachhinein belegbar. Aber am besten du rufst den Prüfer an.


      Zu der Einbaubestätigung ... ja die muss man schwachsinniger weiße haben. Aber dass da irgendwelche Auflagen auf dem Zettel stehen müssen stimmt nicht. Wo soll das bitte stehen, was man da für Auflagen von der Werkstatt überprüfen lassen muss? Ich habe auch in meiner Werkstatt nur bescheid gesagt, dass ich die die Felgen eintragen lassen will, und eine Bestätigung brauche. Die haben mir ne Bestätigung geschrieben, wo drauf gestanden ist, dass sie die Felgen mit den Reifen mit der Marke und Nummer montiert haben, nicht mehr und nicht weniger.

      Für was brauche ich denn sonst ein Gutachten von den Felgen. Das soll gefälligst der TÜV-Prüfer überprüfen ob das so passt oder nicht, für was wird der denn sonst bezahlt? Ist doch nicht die Aufgabe, und auch nicht die Kompetenz einer Kfz-Werkstatt zu überprüfen ob Räder auf ein Auto passen.

      Weiß gar nicht, ob die so etwas überprüfen dürfen, bzw. ob das rechtlich anerkannt wird.

      Wo warst du denn da? Du schreibst die ganze Zeit TÜV, ist das ein Zivi, oder ist das eine Landesprüfanstallt? Von welchem Bundesland reden wir hier denn? MA46 in Wien?
      Sorry wegen dem Durcheinander.. war bei der MA46! Den Zettel das ich vorübergehend fahren darf... den HAB ICH NOCH! Allerdings stimmt das Datum ja nicht mehr... aber unten kann man einen 2ten Termin eintragen.. also kann ich da jez z.b. nächste Woche z.B. (28.5) eintragen und mir kann da unten nichts passieren oder?

      Auf dem Gutachtenzettel muss man alle Auflagen eintragen die gebprüft werden! Da steht "unter Erfüllung der Auflagenummer:" und da hat mir der Mechniker die ganzen Auflagen eingetragen....

      Bemängelt hat der Prüfer :

      "K05 - An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen Kombination herzustellen"

      weil eben K05 nicht bei den Auflagennummern dabei steht.. hätt ich das gewusst hätt ichs einfach dazugeschrieben... aber ehrlich gesagt sieht das ein Blinder das da genug Spielraum ist.. das sind 215/45/R17 ET 35 ... Da könnte ich Leute in den Radkasten über die Grenze schmuggeln so viel Platz is da...
      Hab gerade angerufen und den Prüfer leider nicht erreicht sondern mit der Auskunft telefoniert... die meinten ich müsse vorbeikommen und mir einen neuen Zettel austellen lassen mit einem neuen Datum.. Öffnungszeiten bis 15 Uhr .. is ja wohl ne Frechheit .. manche Leute müssen bis 17 Uhr arbeiten und faxen tun sie das auch nicht...

      Nun meine Frage... wenn ich da unten selbst ein Datum hinschreib (was ich beim letzten MAL durfte, jetzt anscheinend nichtmehr) kann mir die Polizei eigentlich nicht viel machen oder? Letztes MAL sollte ich den neuen Termin selber unten hinschreiben, da kann das jetzt auch nix mehr ausmachen ...

      Ich kann heut einfach ned um 15 Uhr (was heißt 15 h... 14h weil hinfahren muss ma ja auch noch) gehen, musste mir schon letzten Fr freinehmen weil die so (entschuldigt den Ausdruck) beschissene Öffnungszeiten haben...

      DerSilberne4er schrieb:

      Nun meine Frage... wenn ich da unten selbst ein Datum hinschreib (was ich beim letzten MAL durfte, jetzt anscheinend nichtmehr) kann mir die Polizei eigentlich nicht viel machen oder? Letztes MAL sollte ich den neuen Termin selber unten hinschreiben, da kann das jetzt auch nix mehr ausmachen ...
      würd im zweifelsfalle "Dokumentenfälschung" bedeuten und das wär sicher nicht gut.

      Die Überprüfung für so einen Termin fällt der Polizei nicht schwer und kann natürlich auch im nachhinein bestraft werden.

      Hast net irgendan spezl der dir da schnell hinfahrn kann?

      Nur so a frage die ich da MAL in den Raum stelle. A Kolleg vo mir hat 7,5 J 17 im Zulassungs und Typenschein drinnen stehn war awa nie irgendwas Typisiern also Karre is komplett original und serie 130PS TDI PD ?

      Gibts da dann net sowieso irgend a Freigabe vo VW? Unbedenklichkeitsbescheinigung / Typenfreigabe oder wie des heisst?

      LG