Brauche bitte hilfe im Bezug aufs Tieferlegen! !

      Brauche bitte hilfe im Bezug aufs Tieferlegen! !

      Habe einen Golf 4 GTI 1,8t und der ist bis auf meine 8j x 17 er Felgen Original!

      Würde ihn gern tieferlegen und hinten Spurverbreiterungen rein machen! !

      Hat wer tips im Bezug auf: Wieviel tiefer das es gut aussieht bzw. gut abschliesst. Federn oder gleich ein komplettes Fahrwerk?

      Welche Spurverbreiterungen in mm?

      lg :help:

      Much190 schrieb:

      ohne eintragung!!


      würd i net machen.......

      kauf da de original Federn 20mm oder 35mm vo/hi daun sollts passen auch ohne TÜV, und wundert di net das des Eibach sind awa orig. SW lackiert owa du wirst a kaum an unterschied sehen zu vorher.

      wegen Spurplatten da nimmst a wasserwaage und a schiebelehre und messt dir aus wie breit das sich de platten ausgehen :hihi:
      8j17 sind ja recht und schön awa ohne ET kann da do keiner a antwort geben :nix-wissen:

      Düsi5 schrieb:

      Eibach Pro Plus -35 mm ca. 95 mm (schwarz)
      des schickst in "PEK" :rofl:

      Da hama genau den einbaut und er war vorher wie nachher irgendwo also Country in luftigen höhen. und de Federn warn awa scho 4 Jahr in an Bora drinnen also nachgsessen seins a scho gewesen :hihi:

      Awa wers net glaubt solls ruhig Probiern, Automobilindustrie kann jeden umsatz brauchen da is dann gut wenn leute 2 MAL einkaufen gehn :deal:

      In diesem Sinne

      Schönes WE

      Much190 schrieb:

      Habe einen Golf 4 GTI 1,8t und der ist bis auf meine 8j x 17 er Felgen Original!

      Würde ihn gern tieferlegen und hinten Spurverbreiterungen rein machen! !

      Hat wer tips im Bezug auf: Wieviel tiefer das es gut aussieht bzw. gut abschliesst. Federn oder gleich ein komplettes Fahrwerk?

      Welche Spurverbreiterungen in mm?

      lg :help:


      Warum nur Federn?

      Kauf dir ein ordentliches Gewinde a la H&R z.b. , Felgen + Disnatzscheiben rauf, tüven fahren (dann hast wenigstens irgendwas in der Hand), heimfahren, Gewinde so hindrehen bis du zufrieden bist, und passt.

      Wenns dich dann MAL aufhalten wegen zu tief, und die schicken dich zur La.Reg. => Gewinde wieder auf 11cm geschraubt (so wie getüvt) und alles is wieder leiwand...

      Mfg
      Mfg

      Burnout schrieb:

      Warum nur Federn?

      Kauf dir ein ordentliches Gewinde a la H&R z.b. , Felgen + Disnatzscheiben rauf, tüven fahren (dann hast wenigstens irgendwas in der Hand), heimfahren, Gewinde so hindrehen bis du zufrieden bist, und passt.

      Wenns dich dann MAL aufhalten wegen zu tief, und die schicken dich zur La.Reg. => Gewinde wieder auf 11cm geschraubt (so wie getüvt) und alles is wieder leiwand...

      Mfg


      Welch wahre Worte :thumbsup:

      :bier:

      Düsi5 schrieb:

      Bora und Golf 4 ist wohl doch nicht das gleiche Auto. Wenn schon Federn einbauen, dann aber die Richtigen.
      Sorry Düsi aber Golf 4 und Bora basiern auf der gleichen Bodengruppe

      Eibach macht da keinen unterschied

      Hab für nicht "gläubige MAL das TÜV von Eibach angehängt.

      Es schreibt zwar kein Hersteller mehr bei der Auswahl das es das gleiche Fahrwerk ist aber beim TÜV Gutachten kommt dann auf das es das gleiche Zeug ist (unterschiedliche Bestellnummer aber gleiche Artikelnummer )

      RWTÜV
      Fahrzeug GmbH

      Labor für Fahrzeugtechnik
      Ein Unternehmen der
      RWTÜV Gruppe


      TEILEGUTACHTEN

      Nr.: TU-024775-A0-024

      über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
      von Teilen gemäß §19 Abs.3 Nr.4 StVZO

      für das Teil/: Sonderfahrwerksfedern
      den Änderungsumfang zur Tieferlegung des Aufbaus

      vom Typ :
      20-85-001-01-22/ -02-22; 20-81-003-01-22/ -02-22;
      20-15-004-01-22/ -02-22; 20-81-003-01-22/ -02-22;
      20-79-002-01-22/ -02-22


      des Herstellers
      :

      Heinrich Eibach GmbH
      Suspension Technology
      Am Lennedamm 1
      57413 Finnentrop

      0. Hinweise für den Fahrzeughalter
      Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

      Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
      nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 ABS. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
      durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
      Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
      vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich
      anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der
      vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.


      Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:

      Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

      Mitführen von Dokumenten:

      Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
      Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
      Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


      Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

      Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,
      Betriebserlaubnis nach § 18 ABS. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige
      Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
      Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


      Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
      entnehmen.


      RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
      Prüflaboratorium akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie
      FzTV unter DAR-Registrierungsnummer KBA-P 00009-95.


      TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-024775-A0-024
      Auftraggeber : Heinrich Eibach GmbH
      Suspension Technology


      Prüfgegenstand : Sonderfahrwerksfedern Blatt 2 von 5
      20-81-003-01-22/ -02-22 20-85-001-01-22/ -02-22; Typ : 20-81-004-01-22/ -02-22; 13.08.200320-15-004-01-22/ -02-22 20-79-002-01-22/ -02-22
      I. Verwendungsbereich

      Fahrzeughersteller Volkswagen, VW
      e1*96/79*0071*.. e1*98/14*0071*.. e1*2001/116*0071*..
      1J
      EG-BE-Nr.:
      amtl. Typbezeichnung
      Verkaufsbezeichnung: Golf 4, Bora (nur Frontantrieb)

      Fahrzeughersteller Audi
      e1*95/54*0042*.. e1*98/14*0042*..
      8L (nur Frontantrieb)
      EG-BE-Nr.:
      amtl. Typbezeichnung
      Verkaufsbezeichnung: Audi A3

      Fahrzeughersteller Seat
      e9*97/27*0026*.. e9*98/14*0026*..
      1M (nur Frontantrieb)
      EG-BE-Nr.:
      amtl. Typbezeichnung
      Verkaufsbezeichnung: Toledo; Leon

      Fahrzeughersteller Skoda
      e11*95/54*0066*.. e1*98/14*0066*..
      1U
      EG-BE-Nr.:
      amtl. Typbezeichnung
      Verkaufsbezeichnung: Octavia Limousine (nur Frontantrieb)

      Einschränkungen zum Verwendungsbereich bezogen auf:
      Federzuordnung und maximal zulässige Achslasten gemäß Tabelle s.u.:

      Federausführung vorne 21-85-001-01 VA 21-85-003-01 VA
      für zul. Achslasten bis max. 950 kg bis max. 1000 kg
      Federausführung hinten 21-85-001-01 HA
      für zul. Achslasten bis max. 1000 kg
      II. Beschreibung des Teiles / Änderungsumfanges
      Tieferlegung des Aufbaus durch andere Fahrwerksfedern

      Teileart : Schraubendruckfeder
      Herstellbetrieb : Eibach Federn, 57413 Finnentrop
      Typen : 20-85-001-01-22/ -02-22; 20-15-004-01-22/ -02-22
      Ausführungen : 3 (2 Vorderachsfedern, 1 Hinterachsfeder)
      Kennzeichnung : Ausführungsbezeichnungen s.u.
      Art/Ort der Kennzeichnung : Aufdruck im Bereich der mittleren Windung
      Oberflächenschutz : Kunststoffbeschichtung


      TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-024775-A0-024
      Auftraggeber : Heinrich Eibach GmbH
      Suspension Technology


      Prüfgegenstand : Sonderfahrwerksfedern Blatt 3 von 5
      20-81-003-01-22/ -02-22

      20-85-001-01-22/ -02-22;

      Typ : 20-81-004-01-22/ -02-22; 13.08.2003

      20-15-004-01-22/ -02-22

      20-79-002-01-22/ -02-22

      technische Federdaten VORDERACHSE
      Ausführungsbezeichnung 21-85-001-01 VA 21-85-003-01 VA
      Kennung progressiv progressiv
      Außendurchmesser 138 mm 138 mm
      Drahtdurchmesser 12,25 mm 12,25 mm
      ungespannte Federlänge 298 mm 308 mm
      Gesamtwindungszahl 7,0 7,0

      technische Federdaten HINTERACHSE
      Ausführungsbezeichnung 21-85-001-01 HA
      Kennung progressiv
      Außendurchmesser 111
      Drahtdurchmesser 11,0
      ungespannte Federlänge 324
      Gesamtwindungszahl 10,5

      Endanschläge (Serie) Vorderachse Hinterachse
      Arten Normal-/ Sportpuffer Normal- / Sport-Puffer
      Höhe (mm) 63 / 53 130 / 120
      Durchmesser (mm) 50-43 / 57-50 58-35 / 58-46
      Anzahl der Ringnuten 2 / 1 6 / 3

      III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
      III.1 Sportdämpfer
      Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sportdämpfern in
      Verbindung mit den beschriebenen Fahrwerksfedern unter folgenden Bedingungen:
      -die serienmäßigen Endanschläge (Gummihohlfedern) müssen beibehalten werden.
      -die Ausfederwege dürfen um das Maß der Tieferlegung verkürzt sein.
      -die serienmäßigen Einfederwege dürfen durch die Sportdämpfer nicht verändert werden.
      -Federteller an Dämpferbeinen dürfen nicht in der Höhe verstellbar sein.
      -Werden die Außendurchmesser der Dämpferrohre vergrößert, so muß auf ausreichende


      Freigängigkeit insbesondere der Serienräder/-reifen geachtet werden.

      III.2 Rad/Reifenkombinationen
      Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung
      aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.

      Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
      Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
      -Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die

      entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind
      eingehalten.
      -die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
      Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.


      TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-024775-A0-024
      Auftraggeber : Heinrich Eibach GmbH
      Suspension Technology


      Prüfgegenstand : Sonderfahrwerksfedern Blatt 4 von 5
      20-81-003-01-22/ -02-22

      20-85-001-01-22/ -02-22;

      Typ :
      20-81-004-01-22/ -02-22; 13.08.2003

      20-15-004-01-22/ -02-22

      20-79-002-01-22/ -02-22

      III.3
      Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc.
      Die Bodenfreiheit im Leerzustand wird durch den Einbau der Sonderfedern verringert. Sie

      entspricht in etwa der eines teilbeladenen Serienfahrzeugs. Bei Ausladung des Fahrzeugs bis

      zu den zulässigen Achslasten ändert sich die Bodenfreiheit nicht im Vergleich zum

      Serienfahrzeug. Bei Anbau von Spoilern, Heckschürzen und Sonderauspuffanlagen ist jedoch

      der verringerte Böschungswinkel zu beachten (Befahren von Rampen etc.).

      III.4
      Anhängekupplung
      Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des

      Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350 mm.

      IV.
      Hinweise und Auflagen
      Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:

      IV.1
      Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
      IV.2
      Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
      IV.3
      Die Endanschläge (Gummihohlfedern) müssen serienmäßig und in technisch
      einwandfreiem Zustand sein.
      IV.4
      Die Einschränkungen zum Verwendungsbereich (s. Punkt I) sind zu beachten.
      IV.5
      Bei Fahrzeugausführungen mit federwegabhängigen Bremsdruckminderern ist eine
      Überprüfung und ggf. Korrektur der Einstellung gemäß den Angaben des
      Werkstatthandbuches durchzuführen.
      Hinweise und Auflagen zum Anbau:

      Der Einbau erfolgt entsprechend den serienmäßigen Schraubenfedern gemäß den Angaben
      des Fahrzeugherstellers, bzw. nach der beiliegenden Einbauanleitung unter Beibehaltung der
      serienmäßigen Endanschläge vgl. Punkt I. und ggf. Federunterlagen.

      Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

      Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
      Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
      Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung
      wird vorgeschlagen:


      Ziffer Eintragung
      33 M. SONDERFAHRWERKSFEDERN HEINRICH EIBACH GmbH,
      TYPEN: ............*)
      KENNZ. V/H : ................................./ .................................. ***

      *) Nichtzutreffendes streichen


      TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-024775-A0-024
      Auftraggeber : Heinrich Eibach GmbH
      Suspension Technology


      Prüfgegenstand : Sonderfahrwerksfedern Blatt 5 von 5
      20-81-003-01-22/ -02-22

      20-85-001-01-22/ -02-22;

      Typ : 20-81-004-01-22/ -02-22; 13.08.2003

      20-15-004-01-22/ -02-22

      20-79-002-01-22/ -02-22

      V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
      Das Versuchsfahrzeug und die Schraubenfedern wurden einer Prüfung gemäß den
      Prüfbedingungen über Fahrzeugtiefer-/ und Höherlegungen des VdTÜV-Merkblattes 751
      unterzogen.
      Die Prüfbedingungen wurden erfüllt.


      VI. Anlagen
      keine

      VII. Schlussbescheinigung
      Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach derÄnderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
      diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
      der heute gültigen Fassung entsprechen.

      Der Auftraggeber (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis erbracht, dass er ein
      Qualitätssicherungssystem (Reg.Nr.:041014361) gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
      unterhält.

      Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
      und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

      Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oderwenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung desTeiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

      Essen, den 13.08.2003

      Prüflaboratorium
      Labor für Fahrzeugtechnik
      Bereich Komponenten

      Dipl.-Ing. Mlinski


      Ich hoffe nun ist allen klar das für Fahrwerkhersteller usw. der Golf 4 der Bora und beide Variant eine Type darstellen

      LG
      Dateien