Nicht eingetragene Felgen mit blauen Taferln ein Problem?

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      Nicht eingetragene Felgen mit blauen Taferln ein Problem?

      Hallo,

      MAL ne Frage.

      Wenn ich Felgen auf ein Auto montier, und dies mit einem Lochkreisadapter, wobei es weder für die Felgen noch für den Lochkreisadapter eine Freigabe bzw. ein Gutachten gibt, aber nichts streift und nicht raus steht, die Felgen also passen, kann es dann Probleme geben, wenn man damit mit blauen Taferln fährt?

      Es handelt sich dabei um A3 Felgen, die auf einen Alfa montiert werden. Wobei die ET durch die Lochkreisadapter angepasst werden und die restlichen Felgen- und Reifendimensionen übereinstimmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „KGR84“ ()

      Wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, die Radlast der Felgen nicht überschritten wird und alle gesetzlichen Bestimmmungen eingehalten werden gibt es mit nicht eingetragenen Fahrzeugkomponenten im Rahmen einer Probe- oder Überstellungsfahrt normalerweise keine Probleme.

      Probefahrkennzeichen (blaue)

      Falsch, mit Probefahrkennzeichen dürfte man mit obiger Umrüstung nicht fahren! Hinweisproschüre durchlesen!

      Wenn ein Fahrzeug keine Zulassung bekommt oder Bauteile am Fahrzeug sind, die nicht zulassungsfähig sind, dürfen weder Probefahrkennzeichen (blaue) oder Überstellungskennzeichen (grüne) verwendet werden.

      Doc hat allerdings recht wenn er sagt "wenn alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden" dann darf man mit den Blauen fahren. Die werden aber in obigem Fall nicht eingehalten!