Kann das sein? Felgen/Fahrwerkstypisierung

      Also, so sieht die Gesetzeslage aus, seit ca. nem Jahr!

      Tieferulgungsfedern und anderer Reifen-KEIN ZIVILTECHNIKER notwendig! Vorausgesetzt ein Gutschten schließt das Andere nicht aus!

      Komplettfahrwerk/Gewindefahrwerk und andere Felgen: ZIVILTECHNIKER/Einzelabnahme!

      Sollte euch eine LR was anderes erzählen wollen die sichs leicht machen und euch, wie manche Herrn bei den Stellen, das Leben somit erschweren!
      Die Gesetzeänderung gilt für ganz Österreich!

      Schöne Grüße!

      Ach ja, hast die Felgen auf meinem gesehen-stimmts???
      Der G. machts aus *g*!!!

      mhj schrieb:

      Also, so sieht die Gesetzeslage aus, seit ca. nem Jahr!

      Tieferulgungsfedern und anderer Reifen-KEIN ZIVILTECHNIKER notwendig! Vorausgesetzt ein Gutschten schließt das Andere nicht aus!

      Komplettfahrwerk/Gewindefahrwerk und andere Felgen: ZIVILTECHNIKER/Einzelabnahme!

      Sollte euch eine LR was anderes erzählen wollen die sichs leicht machen und euch, wie manche Herrn bei den Stellen, das Leben somit erschweren!
      Die Gesetzeänderung gilt für ganz Österreich!

      Schöne Grüße!

      Ach ja, hast die Felgen auf meinem gesehen-stimmts???
      Welcher Paragraph sieht das genau vor? Bzw der Text aus dem Gesetzbuch wäre angebracht

      mhj schrieb:


      Die Gesetzeänderung gilt für ganz Österreich!


      Jaja...KFZ Genehmigung ist immer noch Ländersache, also müsste eine solche Änderung im KFG oder ähnlichem stehen um auch für die Länder binden zu sein.


      • Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
      • Als Nachweis, dass die Tieferlegung in Ordnung ist, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Ziviltechnikergutachten oder einer autorisierten Prüfstelle und eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte benötigt.
      • Wenn die Tieferlegung mit nicht serienmäßigen Felgen/Reifen genehmigt werden soll, so ist im Allgemeinen ein Gutachten über beide Änderungen gemeinsam erforderlich. Getrennte Gutachten für Felgen/Reifen und die Tieferlegung reichen nur aus, wenn sie die jeweils andere Änderung mitberücksichtigen. Schraubfahrwerke müssen in geeigneter Position fixiert sein und mit Abreißschraube gegen Verstellen gesichert werden.
      • Der Mindestabstand zwischen Boden und festen Fahrzeugteilen muss 11 Zentimeter betragen


      Grüße,
      DOC!
      @ mhj: Hmmm...Irgendwas hab ich wohl beim lesen falsch gelesen, wir reden eh vom selben. Ich glaub ich war vom Begriff "Gesetz" irritiert, ein solches gibt es nämlich in der Form nicht. :gruebel:
      Also nicht´s für ungut, haben wohl aneinader vorbeigeschrieben. :verlegen:
      Du hast natürlich Inhaltlich recht.