Rechtsfrage bezüglich Unfall

      Hast Du wenigstens Fotos (Handy?) vom Unfall und Unfalloert gemacht?
      Wenn er nämlich aus dem ruhenden Verkehr kam, also ausgeparkt hat und du ihm aufgrund seiner niedrigen Geschwindigkeit 5 m nach dem Parkplatz aus dem er kam reingedonnert bist ist er zu 100 % Schuld. Bremsspuren zur Ermittlung der Geschwindigkeit gibt es bei nasser Fahrbahn in der Regel keine und sein persönliches "Gefühl" ob Du zu schnell war´s oder nicht tut nichts zur Sache. Hier steht Aussage gegen Aussage.
      Wichtig ist vor allem was im Unfallbericht steht und wie die Skizze gezeichnet wurde. Also poste das MAL hier, dann kann man Dir eventuell helfen.
      Grüsse,
      DOC!

      DOC! schrieb:


      Hast Du wenigstens Fotos (Handy?) vom Unfall und Unfalloert gemacht?
      Wenn er nämlich aus dem ruhenden Verkehr kam, also ausgeparkt hat und du ihm aufgrund seiner niedrigen Geschwindigkeit 5 m nach dem Parkplatz aus dem er kam reingedonnert bist ist er zu 100 % Schuld. Bremsspuren zur Ermittlung der Geschwindigkeit gibt es bei nasser Fahrbahn in der Regel keine und sein persönliches "Gefühl" ob Du zu schnell war´s oder nicht tut nichts zur Sache. Hier steht Aussage gegen Aussage.
      Wichtig ist vor allem was im Unfallbericht steht und wie die Skizze gezeichnet wurde. Also poste das MAL hier, dann kann man Dir eventuell helfen.

      Nur weil jmd aus dem ruhenden Verkehr kommt und langsam fährt, ist er nicht automatisch zu 100% Schuld am Unfall, da sind sher wohl die Begleitumstände zu berücksichtigen.

      Es ist richtig, dass ein Gefühl für eine Geschwindigkeitsangabe nicht zählt, er müsste dafür in Herannahen, Vorbei- und Wegfahren mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung beobachtet und geschätzt worden sein, was auch wieder zu begründen ist (vgl Geschwindigkeitsschätzung durch Polizei).

      Wie bereits erläutert, tritt hier § 20 ABS 1 StVO zu:
      "§ 20 ABS 1 StVO normiert, dass der Fahrzeuglenker seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen muss. Damit wird die grundsätzliche und uneingeschränkte Verpflichtung des Fahrens auf Sicht festgelegt.

      Fahren auf Sicht
      „Fahren auf Sicht“ bedeutet, dass die Fahrgeschwindigkeit so gewählt werden muss, dass beim Auftauchen eines Hindernisses das Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen gebracht oder zumindest das Hindernis umfahren werden kann.

      Unter Berücksichtigung der Reaktionszeit muss ein Anhalten innerhalb der eingesehenen Strecke möglich sein. Für das Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht heißt das: Mit Abblendlicht darf nur mit einer solchen Geschwindigkeit gefahren werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Strecke ermöglicht.

      Die Verpflichtung des „Fahrens auf Sicht“ gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen, uneingeschränkt jedoch vor allem bei Vorliegen besonders außergewöhnlicher, sichtbehindernder Umstände wie Nebel, starkem Schneefall sowie einer unübersichtlichen Verkehrslage."


      Aus Erfahrung kann ich berichten, dass der Unfallbericht nichts zählt, da stehen nur die Daten der Unfallbeteiligten drauf.
      Eine Unterschrift zählt da genausowenig wie ein Schuldeingeständnis, weil jeder kann sich dann auf Schockzustand ausreden, dh auch wenn's lt Unfallbereicht ne eindeutige Sache ist, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen will und/oder der Rechtsschutz anderer Ansicht ist, kommt mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit mindestens ne Teilschuld raus bzw lassen es sogar auf ein Zivilverfahren drauf ankommen.
      Das kann man alles immer auslegen wie man will, wäre er 30kmh gefahren und der alte Mann fährt schnell raus und bleibt stehen kann es auch passieren weil ja kein normaler Mensch wo schnell rausfährt und dann einfach stehenbleibt mit "vermtlich Absicht"...

      Oder soll er 5kmh fahren in der Stadt nur weils regnet?! Kann bei besten Straßenverhältnissen genauso passieren...



      Also musst du gar ned unbedingt 50 gefahren sein oder bist ihm mit 50 reingedonnert? Wenns nur mit 20 war, muss er MAL beweisen wie schnell du wirklich gefahren bist, die Sache mit den Zeugen kann man sicher auch irgendwie wiederlegen und dann steht er schonmal blöd da weil er falsche Zeugenaussagen zu seinem Gunsten machen wollte, das sind dann Fakten die vor Gericht zählen!



      Deshalb sagte ich wenn eine Rechtschutzversicherung besteht und die Versicherung das OK gibt dann sofort zu einem GUTEN Anwalt und dann hoffen, dass die Gerechtigkeit vor geht!
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      DOC! schrieb:

      Wenn er ausparkt, Gas gibt und ich fahr ihm rein weil er noch nicht schnell genug war hat er mit die Vorfahrt genommen. Ergo ist er schuld.

      DAS gilt aber nur, wenn er gerade beim Ausparken ist, wenn er sich bereits am Fahrstreifen ausserhalb der Parkfläche befindet, ist er eben nur langsamer als der übrige Verkehr gefahren und da kannst ihm nicht einfach reinfahren, auch wenn er langsam fährt. :nono:
      (Ist ähnlich wie wennst auf der BAB auf einen langsamfahrenden Pkw aufschließt, kannst ihm auch nicht hinten reinfahren, nur weil er langsamer fährt.)
      Danke euch allen vielmals für die Tips und alles, ich werd das so schildern wie es wirklich war bei der Versicherung, MAL sehen was rauskommt.
      Bremsspuren gibt es keine, da es so stark geregent wie seit Jahren nicht mehr. Sonst würd ich auch Fotos machen davon. Aber gabs leider nichts.

      Fotos habe ich nur von meinem Schaden und von seinem Schaden, aber nicht wirklich vom Unfallort. Normalerweise mache ich immer Fotos vom Unfallort, aber diesmal keine Ahnung wieso ich es nicht gemacht habe. Seinem Transportauto ist eh nicht viel passiert, des ist hinten ur stark, bei mir ist vorne alles kaputt.

      Wenn er rausgefahren wäre und Gas gegeben hätte, würd ich ihm ja garnicht reinfahren. :)
      Problem ist der fährt schnell raus, und dann bewegt er sich in Schneckentempo. :hihi:

      Naja MAL sehen was da rauskommt, aufjedenfall Danke euch vielmals.
      StVO § 19 ABS 7: Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen.

      Das war hier wohl der Fall. Allerdings kann man ohne eine genaue Beschreibung nicht´s genaues sagen.
      Mit nem guten Anwalt zahlst nichts und der andere ist Schuld, ohne Anwalt bist vermutlich voll Schuld...So ist das im Leben...
      Wenn Dir also geholfen werden soll poste ne Unfallskizze mit (ca. Meterangaben) oder Fotos vom Unfallort.
      Interessant wäre wie gesagt was im Unfallbericht steht.
      Ansonsten übe gleich MAL Deine Aussage:" Ich fuhr mit ca. 40 km/h (es kann Dir nichts Gegenteiliges bewiesen werden) die Straße entlang als Herr XY mit seinem Fahrzeug unvermittelt, und ohne seine Absicht mittels Blinker bekanntzugeben, aus dem ruhenden Verkehr ausparkte und mich als Vorrangberechtigten zum abrupten bremsen zwang woraufhin sich der Auffahrunfall ereignete. Herr XY meinte ich sei zu schnellgewesen, dieser Aussage wiederspreche ich vehement, und drohte, das sich ihm bekannte Anwohner, obwohl als Augenzeugen nicht vor Ort auf jedenfall zu seinen Gunsten aussagen würden. Es wurden auch auf dem Unfallbericht keine Zeugen namhaft gemacht. Wäre ich so wie von Herrn XY angeblich beobachtet zu schnell gewesen hätte er wohl kaum ausgeparkt. Somit ist dies reine Unterstellung. Vielmehr vermute ich das Herr XY aufgrund seines Alters mein Fahrzeug übersehen hat da er nicht mehr in der Lage ist den 3 S Blick ordnungsgemäß anzuwenden. Weiters trug Herr XY zum Zeitpunkt des Unfalls keine Sehhilfe wobei festzustellen wäre ob dies nötig gewesen wäre".

      Volle Breitseite gegen den alten Scheixxer... :hihi:
      Keine Gnade und auf voll auf Angriff...mit dem richtigen Anwalt wird er sogar noch dankbar sein das er Schuld war... :rofl:
      DOC!
      DOC Danke dir vielmals
      Der Bericht von dir ist ned schlecht... :hihi:

      Ich schau mir die Unfallstelle MAL Morgen an und werd MAL abmessen alles und es dann hier posten.
      Hab mir grad sein Geburtsjahr angeschaut. 1941 also nicht mehr der jüngste.

      Hier ist der Unfallbericht. Hab ihn grad eingescannt aber habe die Persönlichen Daten rausgelöscht die was Links und Rechts stehen.
      URL: s12.directupload.net/file/d/1861/xe69ygn4_jpg.htm
      Unter Unfallumstände wurde nichts angekreuzelt.

      Aber Danke dir nochmals für alles. Und allen anderen die versuchen zu helfen. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von „P.O.D.“ ()

      Hmmm...schaut net gut aus.
      Das ist einfach zu ungenau, da kann man alles oder nichts interpretieren und es steht dann vorm Kadi eben Aussage gegen Aussage da die Skizze zu oberflächlich ohne wichtige angaben und zum Unfallhergang nichts niedergeschrieben wurde. Da steht nirgens das er kurz vorher ausgeparkt hat oder langsam fuhr etz. Im Grunde wenn er sagt du warst zu schnell und bist im hinten reingefahren und er kann ja abstreiten das er vorher ausgeparkt hat bzw. dann noch zu langsam war und Du sagst er hat ausgeparkt und Dir die Vorfahrt genommen bleibt als Sachlage für den Richter: Herr XY fuhr Herrn AB bei regennasser Fahrbahn auf und verursachte einen Sachschaden ohne Personenschaden.

      Merken:
      Immer Zeugen aufschreiben, Unfallskizzen ganau zeichnen (mit Anhaltspunkten oder Meter angaben), Unfallhergang sachlich beschreiben
      und falls die Polizei MAL nicht wieder kommen mag weil´s regenet dann einfach jammern das das Genick weh tut = Unfall mit Körperverletzung, dann müssens kommen. :zwinkern:
      Greez,
      DOC!