Anonymverfügung

    Anonymverfügung

    Hallo,

    ich habe eine Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zugestellt bekommen.

    Es handlet sich dabei um eine 30er Beschränkung, auf der Stammersdorfer Straße, die ca. 100m lang ist.

    Es steht, dass ich mit einem Messgerät auf 41 km/h gemessen wurde.

    Was mich nun stört, ich weiß genau, dass die dort oft stehen, und fahre dort immer mit 40 km/h laut Tacho durch, also - ein paar Prozent vom Tacho und ein paar Prozent Messtolleranz sicher nicht mehr als 35 km/h wenn überhaupt.

    Ich weiß nicht wie die da auf 41 km/h kommen. Würde ich ja auch nicht so schlimm finden, vielleicht habe ich MAL nicht aufgepasst und bin wirklich bissl schneller gewesnen. Aber ich finde die Geldstrafe in der Höhe von 42 Euro für 11 km/h etwas viel.

    Habe ich die Möglichkeit, das Messergebnis (Photo?) einzusehen, solange es noch eine Anonymverfügung ist. Und wenn ja, wie kann ich daran erkennen, ob das Messgerät richtig ausgerichtet bzw. eingestellt war? Kann ich das anzweifeln?

    Was passiert, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird? Wie teuer kann das dann für mich werden?

    Bringt mir da mein RS was?

    Danke schon mal.
    Die 42€ sind eh das "Mindeste" wenn du von einem mobilen Radar erwischt wirst (normalerweise 21€ bzw bei sofortzahlen wenn man es mert, und wenn mans Nachhause bekommt sinds 42).



    Ehrlich gesagt würde ich die 42€ zahlen und gut ists, denk einfach MAL wie oft du irgendwo zu schnell bist und die wenig du (wahrscheinlich) dafür Strafe zahlst :)





    Sicher ist es ärgerlich, aber ich denke du hast wenig Chancen und dann kostet es noch mehr, und dann wirds auch MAL gleich eine Anzeige und liegt dann in deinem Register auf, was bei einer späteren Übertretung Nacheile bringen könnte...



    LG
    Golf 4 TDI Limited Edition
    Ärgern das man erwischt wurde und die 42 Euro zahlen...
    Die Anonymverfügung ist wohl auch deswegen "günstiger" als eine Verwaltungsstrafanzeige (u.a. wenn man Einspruch erhebt um z.b. Radarfotos einblicken zu können) damit nicht jeder den Verwaltungsapperat belastet, eben weil man´s sich überlegt die "Kleinichkeit" nicht besser zu bezahlen statt dann, wenn man keinen Erfolg hat 80 Euro oder mehr zu berappen. Zahlt sich nicht aus nur um die Bestätigung zu bekommen das man wirklich amtlich zu schnell war...

    Zur Toleranz Tacho: Bei geringen Geschwindigkeiten sind Tachos in der Regel sehr genau und moderne Radargeräte haben (lieider) fast keine Meßtoleranz mehr.
    1. ist es nichtmal sicher, ob du geblitzt oder gelasert wurdest,
    2. findet die Mindeststrafe von €42 für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h Anwendung, somit wäre eine Bestrafung in derselben Höhe schon bei gelaserten 34km/h bzw geraderten 36 km/h möglich.

    Ein evtl vorhandenes Radarfoto ist im Rahmen einer Anonymverfügung nicht einsehbar, erst im ordentlichen Verfahren, wobei sich der Strafbetrag nicht unwesentlich erhöht und das Radarfoto erst nach einem Einspruch, der bei Abweisung extra 10% des Strafbetrages kostet, möglich ist.
    Dh. wenn der Einspruch abgelehnt wird, muss ich zusätzlich 10% zu den 42 Euro zahlen plus die Kosten für das Verwaltungsstrafverfahren?

    Und ob es überhaupt ein Photo gibt weiß ich erst wenn ich einen Einspruch machen kann?

    Und kann ich dieses Messergebnis dann überhaupt anfechten? Oder ist das unanfechtbar richtig?
    die strafe von a bissl mehr von 40 euro sind in einer 30er zone berechtigt.

    denn stell dir MAL vor...

    dort wäre eine volksschule oder kindergarten gewesen und dir wäre ein kleines kind vors auto gerannt und du hättst es mit 41km/h
    angefahren.

    so 30er zonen sind nicht für ar*** .
    Ein Kleinkind kann mir überall über den Weg laufen, nur dort ist ein Friedhof (weswegen dort der 30er ist) und links und rechts sind 20m neben der Straße frei ... als nix reden wenn nix wissen.

    Das könnte ich noch anders formulieren, aber wir wollen hier doch nicht streiten.

    Und über Sinn und Zweck von Geschwindigkeitsbeschränkungen brauchst du mit mir gar nicht erst anfangen zu diskutieren, sonst bekomme ich sowieso nen Zuck-aus.

    Fahre jeden Tag in die Arbeit größten Teils Straßen, die teilweise besser ausgebaut und vor allem vom Zustand besser sind als so manche Schnellstraße in Österreich und glaub mir mehr als 50 sind nirgendwo erlaubt ... wenn überhaupt. Ganz zu schweigen davon, dass es meist unbebaute Fläche irgendwo querfeldein ist!

    KGR84 schrieb:

    Ein Kleinkind kann mir überall über den Weg laufen, nur dort ist ein Friedhof (weswegen dort der 30er ist) und links und rechts sind 20m neben der Straße frei ... als nix reden wenn nix wissen.


    ...Herr Inspektor...Schwöre, der WAR schon tot...
    :rofl:

    Na, Scherz beiseite und Back to Topic.
    Es geht hier nicht um Schuld & Sühne.
    Ich denke jeder von uns war schon einmal viel zu schnell.
    Grüsse,
    DOC!