Taferl weg..auch für Zweitauto ?

      naja, aber wenns dir den Zulassungsschein abnehmen darfst mit dem 2. Auto aber a nimma fahren, da die Zulassungscheine vom Wechselkennzeichen ja immer zusammen mitgeführt werden müssen.

      Meine Info ist, dass es bei Wechselkennzeichen KEINE Ausnahme gibt.

      In Sbg musst sogar mit allen Autos die auf Wechselkennzeichen angemeldet sind zur §56 Überprüfung wenns dich mit einem Auto haben!

      Würde mich also net drauf verlassen, dass du mit dem 2. Auto noch fahren darfst!!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Am besten direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Landes Regierung nachfragen und schriftlich geben lassen, da gibt es schon so viele Erfahrungsberichte dass mann garnicht mehr weiß was geht und was net!!!

      mfg
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      Das Problem ist das man nicht´s schriftliches bekommen wird, weil es ganz einfach keine Regelung gibt.
      Im KFG steht MAL grundsätzlich das die Kennzeichen bei einem Fahrzeug mit Gefahr in Verzug abzunehmen sind.
      Daher ist der Polizist/ Prüfer MAL jedenfalls nicht im Unrecht wenn er die Kennzeichen abnimmt. Wiederbekommen für das zweite Fahrzeug wird man sie in der Regel wenn das bemängelte Fahrzeug überprüft wurde oder abgemeldet wurde. Eine Vorladung zur Überprüfung des zweiten mitangemeldeten Fahrzeuges ist ebenfalls möglich und auch rechtlich abgedeckt.
      Manche geben sich auch damit zufrieden das sie nur den Typenschein des bemängelten Fahrzeuges einziehen, so das man mit dem Zweitwagen weiterfahren kann.

      Stones schrieb:

      woidl schrieb:

      In Sbg musst sogar mit allen Autos die auf Wechselkennzeichen angemeldet sind zur §56 Überprüfung wenns dich mit einem Auto haben!


      Wenns echt MAL soweit kommt dann wandere ich aber endgültig aus.

      Was soll den die Begründung für so an Bledsinn sein????


      hatten jetzt 2 MAL den Fall.
      jeweils mit dem einem Auto aufgehalten worden und das 2 Auto musste auch vorgeführt werden.

      Begründung brauchen sie ja nicht, dürfen dich ja auf Verdacht vorführen schicken und da ist der Besitz eines "verdächtigen" Autos Verdacht genug, dass du mehr solcher Autos hast. *gg*

      Einzig, ber der Überprüfung hat der prüfer gefragt warum wir hier waren und als wir gesagt haben, dass wir mi dem anderen Auto aufgehalten wurden und jetzt auch mit dem Vorführen müssen, hat er auch gemeint, dass dies sinnlos ist und hat dann auch dementsprechend geprüft (da is eine Pickerlüberprüfung beim ÖAMTC genauer gewesen - und das bei einem umgebauten Golf 2!!)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      genau so wies doc geschrieben
      hat

      meine taferl wurden an einem samstag abgenommen
      das mit wechselkennzeichen hilft nichts
      aussage des polizisten : einfach montag zur bh dann bekommenn sie die taferl für das 2 fahrzeug
      stimmt nicht denn .......
      montag -antwort des zuständigen verkehrsreferates: abmeldung des stillgelegten fahrzeuges vorweissen ansonsten keine taferl für das 2t fahrzeug

      taferl bleiben so lange weg bis ein positives §56 gutachten ausgestellt wird ..
      so wars bei mir
      mit dem 2t fahrzeug musste ich nicht vorfahren