Muss man ein Gewindefahrwerk von einer Fachwerkstatt einbauen lassen ?

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      KGR84 schrieb:

      In Wien habe ich sogar eine Einbaubestätigung der Felgen (das Aufstecken der Felgen) gebraucht, als ich originale Audi Felgen eintragen musste, die sogar als Extra für meinen A4 erhältlich waren ...

      Und ich habe das originale Fahrwerk, also keine Federn oder Dämpfer nachträglich getauscht.


      Da hätt ich ihnen was gepfiffen wenn ich die Bestätigung von Audi habe...

      Für Räder und Reifen gilt laut KDV § 22a Absatz 1 Ziffer 1 lit. b KDV:
      Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33 ABS 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt das Austauschen …………. von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am Fahrzeug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a ABS. 2 KFG 1967 Ermächtigten bestätigt wird; der Nachweis und die Bestätigung sind vom Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten mitzuführen.



      airlessrider schrieb:

      War gerade typisieren bei uns in Salzburg. Brauchte eine Einbaubestätigung, aber das Spurvermessungsprotokoll nicht.
      Es muss ja auch bestätigt werden, sonst könnte ja auch ein Bäcker mein Fahrwerk einbauen meinte er.


      Ist Klar, weil mit der Einbaubestätigung auch die Einstellung der richtigen Spur bestätigt wird. :zwinkern:
      Wäre ja nicht fachgerecht eingebaut wenn die Werkstätte die Spur nicht vermessen hätte. Daher braucht der Prüfer kein Protokoll zu sehen. :gemein:


      Manche Mechaniker in bestimmen "Fachbetrieben" haben aber offensichtlich eine Bäckerlehre gemacht... :hihi:

      Greez,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      KGR84 schrieb:

      In Wien habe ich sogar eine Einbaubestätigung der Felgen (das Aufstecken der Felgen) gebraucht, als ich originale Audi Felgen eintragen musste, die sogar als Extra für meinen A4 erhältlich waren ...

      Und ich habe das originale Fahrwerk, also keine Federn oder Dämpfer nachträglich getauscht.


      Da hätt ich ihnen was gepfiffen wenn ich die Bestätigung von Audi habe...

      ...



      Wem soll ich was pfeifen?

      Wen die Felgen mit den Dimensionen nicht eingetragen sind (im Typenschein und demnach im Zulassungsschein auch nicht), dann bin ich bei ner Fahrzeugkontrolle fällig, und im schlimmsten Fall sind die Taferl weg.

      Ist zwar idiotisch Felgen eintragen lassen zu müssen, die ich original auch drauf haben hätte können, aber wie sagt man bei uns ... ist so, Ende der Durchsage!

      KGR84 schrieb:

      Wem soll ich was pfeifen?

      Wen die Felgen mit den Dimensionen nicht eingetragen sind (im Typenschein und demnach im Zulassungsschein auch nicht), dann bin ich bei ner Fahrzeugkontrolle fällig, und im schlimmsten Fall sind die Taferl weg.

      Ist zwar idiotisch Felgen eintragen lassen zu müssen, die ich original auch drauf haben hätte können, aber wie sagt man bei uns ... ist so, Ende der Durchsage!


      Darauf hab ich für solche Herren genau 3 Antworten (Wenn es sich wirklich um eine Felge handelt die durch den Konzern für diese Type genehmigt wurde aber bei dem entsprechenden Modell aufgrund des früheren Baujahres noch nicht im Typenschein steht und ich die Bestätigung im Fahrzeug habe das diese Felgen für diese Type bereits genehmigt wurden.) :

      1. Sehen sie in die Genehmigungsdatenbank
      2. Lesen sie das KDV § 22a (Nichtanzeigepflichtige Änderungen)
      3. Guten Tag noch


      oder bei denen die immer wissen das sie Recht haben

      1. Schreiben sie eine Anzeige
      2. Dienstnummer und Dienststelle
      3. Maßnahmenbeschwerde


      Hier geht es einfach darum ein "Recht" zu haben, wobei man kann auch nicht immer alles wissen. Aber wenn er halbwegs auf Zack ist dann wird er die Erste Variante wählen. Wobei gerade manche Prüfer in Wien sich ja gerne in den Halbgottstatus erheben.
      Greez,
      DOC!
      Danke für den guten Tipp, habe mir gerade den KDV § 22a herausgegoogled.

      Aber leider steht da nichts desto trotz drinnen, dass es nicht zulässig ist.

      Vielleicht habe ich das nicht ausreichend erklärt.

      Ich hatte diese Felgen/Reifendimension nicht eingetragen.

      Ich habe einen A4/S4. Wenn man den nur mit den Standartfelgen bestellt, in meinem Fall 15" Alus, sind nur 15er und 16er in verschiedenen Breiten eingetragen.

      Da ich prinzipiell das Gleiche Fahrwerk/Chassis wie der S4 habe, konnte/könnte ich als S-Line Felgen auch die 17" 9-Speichenfelgen dazubestellen. Wurde nicht gemacht, daher waren gar keine 17" Felgen/Reifen eingetragen.

      Um diese Fahren zu dürfen brauchte ich natürlich eine Freigabe von Porsche, die nachdem es ja original auch erhältlich war überhaupt kein Problem war.

      Und mit dieser Bestätigung/Freigabe MUSS(te) ich eintragen Fahren:

      Auszug aus dem KDV § 22a

      Leichtmetallfelgen

      Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die im Typenschein eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig. Werden Felgen von anderen Herstellern verwendet, müssen diese von einem Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.


      Da die Dimensionen nicht eingetragen waren MUSSTE ich eintragen fahren.

      Kosta quanta irgendwas bei 65 Euro. Ich glaube 30 muss man immer zahlen wenn man was eintragen lässt, und 16 Euro oder so pro Eintragung (ich habe, weil der Prüfer so freundlich war) gleich den zweiten Satz 17" der beiden original erhältlichen 17er für meinen Audi, der auch auf der Freigabe gestanden hat (den ich aber nicht montiert hatte) dazu eingetragen bekommen, deshalb zwei Eintragungen. Und ein paar zerquetschte als Bearbeitungsgebühr.

      Ich muss sagen, der Prüfer bei der MA46 war bei mir ziemlich entgegenkommend (siehe Eintragung des nicht montierten Felgensatzes) und hat sich nicht für die anderen Anbauteile wie Auspuff oder Scheibenfolien interessiert. Die Gutachten dafür habe ich in Mühevoller Kleinarbeit zusammen gesucht, weil mich die Dame an der Infoline von der MA46 so narisch gemacht hat. Ebenfalls habe ich mir die Felgen extra in einer Fachwerkstätte aufstecken lassen, um die Einbaubestätigung zu erhalten, die mir die Dame an der Infohotline gesagt hat, dass notwendig für die eintragung ist. Stimmt zwar vom Gesetzgeber auch, aber selbst die hat den Prüfer nicht interessiert ... ist ja auch schwachsinnig, denn von Winter auf Sommer und umgekehrt darf ich mir ja auch selber umstecken (mache ich auch), warum darf ich dann Reifen, die ich eintragen fahre nciht selber umstecken ... aber wir wieesen es alle, ist halt so, Ende der Durchsage.

      Also kurz gefasst in meinem Fall, war der Prüfer nicht mein Problem eher das Gesetz, wobei es ja auch kein Problem gewesen wäre, da ich eh alle Gutachten und Bestätigungen und ABGs und Einbaubestätigungen und Rechnungen und was halt noch alles notwendig war hatte. Aber eine heiden Aufwad war es halt.

      Daher verstehe ich auch warum bei so viel Bürokratischer Hirnwixerei so viele "illegal" unterwegs sind, denn wenn ich vorher gewusst hätte, was da auf mich zukommt an Amtswegen, Telefonaten, E-Mails ... hätte ich auch drauf geschissen und wäre illegal gefahren. Geht ja alles nur in der Bürozeit ... und was muss man machen, ja sich einen Urlaubstag nehmen oder zwei, oder drei ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „KGR84“ ()