Scheibentönungsfolien

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      Scheibentönungsfolien

      Hi!
      Meine hinteren fensterscheiben und die heckscheibe sind getönt denke MAL das es eine forstingerfolie ist da diese schon getönt waren wie ich mir das auto gekauft habe.
      heute wurde ich von der polizei angehalten und diese meinte das ich einen wisch mitführen müsse wo drinnsteht das die tönung von einer fachwerkstatt gemacht worden sei, hab ich aber ned.
      jetzt meine frage is das wirklich so? die nummer von der folie sieht man in allen drei fenstern genau und ist auch leserlich
      danke euch schon MAL jetzt für eure antworten ;)
      schönen gruß
      1. Nur in Ö genehmigte Folien sind zulässig, egal was der Verkäufer erzählt
      2. Einbaubestätigung eines bevollmächtigten und authorisierten Betriebes mitführen und auf Verlangen vorweisen, oder
      2.1 typisieren lassen.

      Scheibenfolienerlaß: versa.bmvit.gv.at/uploads/medi…008_Scheibenfolien_10.pdf
      Genehmigte Folien: versa.bmvit.gv.at/uploads/media/Folienliste20090805.xls
      Ich hatte genau dasselbe Problem.

      Ließ dir bitte meinen Beitrag dazu durch:

      Folien ordnungsgemäß?

      Darin findest du auch einen Link, mit den Nummern der Folien, die in Österreich zulässig sind, bzw. Vergleichsnummern zu den in Deutschland zulässigen Folien.

      Fakt ist, du brauchst folgende Dinge:

      1) Ein in Österreich genehmigte Folie
      2) Eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte, bzw. wenn diese nicht vorhanden ist, ein Gutachten vom TÜV, dass der Einbau fachgerecht vorgenommen wurde (sehr teuer!)
      3) eine originale ABG (Allgemeine Betriebsgenehmigung), diese wird vom Hersteller der Folie zur Verfügung gestellt.


      Bei mir war das Problem, dass ich keine Papiere hatte.

      Zum Glück bin ich über 5 Ecken dahinter gekommen, wo der Vorbesitzer die Folien einbauen hat lassen, und zu meinem weiteren Glück war das auch eine Firma, die solche Einbaubestätigungen schreiben darf. Allerdings hatte er sich die Folien schwarz (ohne Rechnung und ohne MwSt) einbauen lassen, damit es eben billiger wird.

      Deshalb hat sicher die Firma zuerst geweigert mir eine Einbaubestätigung zu schreiben, denn es kommt ja in den Büchern blöd wenn sie bei einer Überprüfung dahinter kommen, dass der Fachgerechte Einbau für Folien bestätigt wird, die er gar nicht verbaut hat.

      Also habe ich mich mit ihm geeinigt, dass er mir ne Rechnung schreibt, ich die MwSt nachzahle und er mit damit die Einbaubestätigung schreibt.

      Da der Kontakt mit dieser (?Einmann?)Firma sehr schwer war, habe ich mich wegen der ABG woanders umgesehen. Dabei habe ich eine Fa. in Wien gefunden, die dieselben Folien verkauft. Der Verkäufer war so nett mir so eine ABG zur Verfügung zu stellen.

      Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
      @KGR84
      Wenn keine Einbaubestätigung vorhanden ist und stattdessen ein Gutachten des TÜV angefertigt wird, ist der Folieneinbau genehmigungspflichtig (siehe oa zitierten Erlaß unter "Eintragungspflicht", Seite 4).

      Es mag durchaus sein, dass auch der TÜV den fach- und sachgerechten Einbau bestätigen kann, doch handelt es sich dabei um keine Bestätigung iSd oa. Erlasses und kann daher nur als Gutachten für die Eintragung dienen.
      Stimmt, da habe ich mich schlecht ausgedrückt.

      I’m sooo sorry :angel:

      Also nochmal als Nachtrag.

      Wenn man die 3 oben genannten Kriterien erfüllt muss man nichts eintragen. Nur die Einbaubestätigung und die ABG mitführen (die Nummer auf den Scheiben auch, aber ohne wird’s eh etwas windig :rofl: ).

      Wenn man die Einbaubestätigung nicht hat, die Scheiben aber in Österreich zulässig sind, kann man mit der ABG zum TÜV fahren, der bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau, und mit dieser Bestätigung MUSS man (in Wien) zur MA46 fahren, wo die Folien dann eingetragen werden.

      In wie fern das ein privater Gutachter auch macht kann ich jedoch nicht sagen.
      Ich habe auch eine Folie am Auto und auch ein Gutachten dazu bekommen, wie mein Auto damals in Wels aber Typisiert wurde, wurden von der Landes Reg OÖ alle Gutachten einbehalten, die Scheibentönung wurde aber nicht in den Typenschein mit aufgenommen, mann siehts zwar auf den Fotos und sonst nichts!!!!

      Das heißt ich hab auch nichts zum vorzeigen!!!!
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