Strafe im Ausland

      Wiederum lese ich KEINE Ausweispflicht für Österreicher solange keine Straftat oder Verwaltungsübertretung vorliegt bei der die Feststellung der Dokumente notwendig wäre.
      Es reichtmeines Wissens nach die Feststellung der Identität durch Auskunft glaubwürdiger Dritter.
      Das man heute oft Österreicher nicht von Fremden unterscheiden kann ist ja nicht mein Problem.
      Mit "Fremden" ist übrigens nicht der "Unbekannte" gemeint, sondern der Gast in unserem Land ohne österreichische Staatsbürgerschaft. :hihi:

      Kann auch sofort zwei Verwaltungsstrafverfahren anführen in denen es um dieses Thema geht.
      Da ist nämlich am Ring eine fahradfahrende deutsche, aber in Östererreich arbeitende Journalistin eingefahren die glaubte sich nicht ausweisen zu müssen.
      Dummerweise ist sie eine "Fremde", anderes als im zweiten Verwaltungsstrafverfahren wo eine Österreicherin grundlos zur Identitätsfeststellung von einem Polizisten mitgenommen wurde.

      Grüße,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Wiederum lese ich KEINE Ausweispflicht für Österreicher solange keine Straftat oder Verwaltungsübertretung vorliegt bei der die Feststellung der Dokumente notwendig wäre.
      Es reichtmeines Wissens nach die Feststellung der Identität durch Auskunft glaubwürdiger Dritter.
      Das man heute oft Österreicher nicht von Fremden unterscheiden kann ist ja nicht mein Problem.
      Mit "Fremden" ist übrigens nicht der "Unbekannte" gemeint, sondern der Gast in unserem Land ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

      DOC! schrieb:

      Kann auch sofort zwei Verwaltungsstrafverfahren anführen in denen es um dieses Thema geht.
      Da ist nämlich am Ring eine fahradfahrende deutsche, aber in Östererreich arbeitende Journalistin eingefahren die glaubte sich nicht ausweisen zu müssen.
      Dummerweise ist sie eine "Fremde", anderes als im zweiten Verwaltungsstrafverfahren wo eine Österreicherin grundlos zur Identitätsfeststellung von einem Polizisten mitgenommen wurde.

      DOC! schrieb:

      Grüße,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Wiederum lese ich KEINE Ausweispflicht für Österreicher solange keine Straftat oder Verwaltungsübertretung vorliegt bei der die Feststellung der Dokumente notwendig wäre.
      Es reichtmeines Wissens nach die Feststellung der Identität durch Auskunft glaubwürdiger Dritter.
      Das man heute oft Österreicher nicht von Fremden unterscheiden kann ist ja nicht mein Problem.
      Mit "Fremden" ist übrigens nicht der "Unbekannte" gemeint, sondern der Gast in unserem Land ohne österreichische Staatsbürgerschaft. :hihi:

      Kann auch sofort zwei Verwaltungsstrafverfahren anführen in denen es um dieses Thema geht.
      Da ist nämlich am Ring eine fahradfahrende deutsche, aber in Östererreich arbeitende Journalistin eingefahren die glaubte sich nicht ausweisen zu müssen.
      Dummerweise ist sie eine "Fremde", anderes als im zweiten Verwaltungsstrafverfahren wo eine Österreicherin grundlos zur Identitätsfeststellung von einem Polizisten mitgenommen wurde.

      Grüße,
      DOC!


      "Das man heute oft Österreicher nicht von Fremden unterscheiden kann ist ja nicht mein Problem."

      Nach der letzten Wahl in Vbg könnte ich meinen, dass es für uns alle ein Thema ist :gemein: :) Aber das schweift vom Thema AB :D