Strafe im Ausland

      Strafe im Ausland

      War heute in der Tschechei und wurde von der Tschechischen Polizei aufgehalten. Sie fragten mich nach Führerschein , Zulassung und Reissepass !!!
      Leider hat ich mein Reispass nicht mit und konnte ihn nicht vorweisen ! Natürlich hatte die Tschechische Polizei keine einsicht und schrieb mir ein strafzettel aus von 3000Kronen (120euro)wegen fehlenden pass !!!
      Wie soll ich jetzt vorgehn weil 120 euro nicht ohne ist für eine kleinigkeit die bei uns in österreich nie so teuer wäre wenn man seinen reisepass vergisst!
      Was könnt auf mich zukommen wenn ichs nicht einzahle ???

      mfg
      Fehlendes Tuning wird durch Charme ersetzt! :golf1:
      Naja du konntest dich im Ausland nicht ausweißen, da waren sie ja eh noch sehr Freundlich. Normal kannst mit denen mit am Posten fahren und warten bis sie Daten von die bekommen.
      Die Grenzen sind zwar offen aber trotzdem braucht man einen Reisepass. Wenns die in Österreich aufhalten und du hast keinen Reisepass kann es zur Anzeige kommen. Kostet dann so 60-90 Euro.
      lg Joschy
      Wennst nicht bezahlst, wird seitens CZ im Rahmen der EU-Rechtshilfe das Verfahren im Beihilfeverfahren von Österreich durchgeführt, ob die Strafe dann gleichbleibt oder höher/niedriger wird, kann ich nicht definitiv sagen.
      Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Strafbetrag höher werden wird, da der Auslandsschriftverkehr auch Gebühren verursacht.

      Nach österr. Recht hättest du 2 Übertretungen gesetzt, und zwar 1x Übertretung nach dem FPG wegen Nichtmitführen eines gültigen Reisedokumentes (§ 121 ABS 2 Z 2 FPG) und 1x Übertretung nach dem FPG wegen Nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet (§ 120 ABS 1 u 2 FPG).
      Die Organstrafverfügungen in Österreich würden sich auf je € 35,- belaufen, somit wären hier € 70 mit OStrV fällig, im Behördenverfahren entsprechend mehr, somit liegt CZ da nicht massiv drüber.

      Da der Führerschein kein amtlicher Lichtbildausweis, sondern nur ein Befähigungsnachweis ist, war das seitens den cz.Beamten schon mehr als kulant, dass du nicht mehrere Stunden auf deren Dienststelle warten musstest bis ein gültiges Reisedokument vorlag.

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      BP-Hatzer3 schrieb:



      Da der Führerschein kein amtlicher Lichtbildausweis, sondern nur ein Befähigungsnachweis ist, war das seitens den cz.Beamten schon mehr als kulant, dass du nicht mehrere Stunden auf deren Dienststelle warten musstest bis ein gültiges Reisedokument vorlag.


      Grundsätzlich 100% agree.

      Pauschal wäre der Aussage, wonach ein Führerschein kein amtlicher Lichtbildausweis wäre, allerdings noch folgendes hinzuzufügen:

      Die Definition eines amtlichen Lichbildausweis lt. BGB sieht vor, dass es sich um ein von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument handelt, das mit einem nicht austauschbaren, erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen ist und den Namen, die Unterschrift und zum Teil auch das Geburtsdatum der Person (je nach Gesetzeslage im ausstellenden Land) sowie die ausstellende Behörde enthält.

      Dh laut Definition ist der Führerschein in Österreich meines Wissens theoretisch und praktisch schon ein amtlicher Lichtbildausweis. Zur Feststellung einer Identität reicht er aber nicht aus, vor allem im Ausland (ins Flugzeug kommt man in der Regel auch nur mit Reisepass).
      Zum eigentlichen Problem, dem nicht mitführen eines Reisepasses. Du hast ordentlich Glück gehabt das es so problemlos gelaufen ist.
      Normalerweise sind sie härter und nehmen Dich mit auf die Polizeiwache. Grundsätzlich könnten sie Dich ja auch wie einen illegal eingereisten behandeln.
      Der Führerschein sagt ja nix über Deine Nationalität aus. Was mich wundert ist das sie nicht gleich kassiert haben.

      Zippe schrieb:

      warum sollst an Reisepass in Österreich brauchen?? Amtlicher Ausweis mit Bild ist Pflicht das wars dann schon aber


      president_dvH schrieb:

      ...Dh laut Definition ist der Führerschein in Österreich meines Wissens theoretisch und praktisch schon ein amtlicher Lichtbildausweis. Zur Feststellung einer Identität reicht er aber nicht aus...


      In Österreich musst Du keinen Ausweis bei Dir tragen und zur Feststellung der Identität reicht auch z.b. die Aussage eines Freundes aus der sich ausweisen kann und bestätigt wer Du bist. Ergo auch der Führerschein reicht zur Feststellung der Identität völlig aus. Ganz easy.

      DOC! schrieb:

      In Österreich musst Du keinen Ausweis bei Dir tragen und zur Feststellung der Identität reicht auch z.b. die Aussage eines Freundes aus der sich ausweisen kann und bestätigt wer Du bist. Ergo auch der Führerschein reicht zur Feststellung der Identität völlig aus. Ganz easy.

      Die Aussage eines Freundes (nennt sich "Erkennungszeuge") reicht schon lange nicht mehr (auch wenn auf help.gv.at was anderes steht), da dieser im Behördenverfahren seine Angaben, die er bei der Polizei gemacht hat, zurückziehen kann und dabei straflos bleibt, daher besteht auch ohne Verdacht einer Übertretung oder Tatbegehung gem § 35 SPG uU Ausweispflicht.
      § 35 SPG - Identitätsfeststellung
      § 35. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,
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      7. wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind;
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      (2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.
      (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen, deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden.

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      Wie lange reicht´s nicht mehr?
      Vor genau einem Jahr wurde es bei uns noch unterrichtet?

      Von Ausweispflicht kann ich hier nichts lesen?
      Nur eben:"Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen." Da wird wohl z.b. auch die Bestätigung eines Freundes oder Verwanden reichen wenn dieser glaubhaft ist und das Umfeld nicht gerade der typische Einbruchsort ist.

      Das mit den flaschen Angaben im Behördenverfahren...jaja...kennt man.

      Grüße,
      DOC!
      "Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken."

      Also theoretisch ist für mich hier schon die Ausweispflicht enthalten. Deine Identität muss jederzeit festgestellt werden können, und das geht zweckentsprechend am einfachsten mittels Nachweis. Für Österreicher IN Österreich reicht für mich auch der Führerschein. Für "Nicht-Österreicher" reicht das aber nicht aus, in keinem Fall.

      In diesem Zusammenhang meinte ich, dass der Führerschein als Identitäsnachweis in Österreich pauschal gesehen, nicht ausreicht, um die Identität einer Person festzustellen

      Siehe FPG, wonach jeder "Nicht Österreicher" in Österreich im Prinzip einen Reisepass mit sich führen "muss" (=eindeutige Identifikation) => darum kann man nicht pauschal sagen, dass der Führerschein in Österreich als Identitätsnachweis ausreicht (fehlende Nationalität, kein Aufenthaltstitel- bzw zweck, kein Ablaufdatum)

      FPG
      § 32. (1) Fremde sind verpflichtet, den Behörden und ihren Organen auf eine bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ergehende Aufforderung hin die für ihre Aufenthaltsberechtigung maßgeblichen Dokumente auszuhändigen, an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise mitzuwirken und sich erforderlichenfalls in Begleitung eines Organs an jene Stelle zu begeben, an der die Dokumente verwahrt sind. Für EWR-Bürger und Schweizer Bürger gilt dies nur insoweit, als deren Identität und Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei mit anderen Mitteln nachgewiesen werden kann.

      (2) Fremde sind verpflichtet, ihr Reisedokument mit sich zu führen oder in einer solchen Entfernung von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort zu verwahren, dass seine Einholung (Abs. 1) ohne unverhältnismäßige Verzögerung erfolgen kann.

      Das selbe gilt im Drittstaat, wenn Österreicher reisen, soweit ich weiss weltweit, ausnahmslos.

      Also am einfachsten ist es, wenn man sich ausweisen kann. Dann hat man die wenigsten Probleme => zumindestens aus meiner Sicht :yes: