winter/sommer - Mischbereifung wegen unterschiedlicher Profiltiefe

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      winter/sommer - Mischbereifung wegen unterschiedlicher Profiltiefe

      Hallo!

      Ich hab da einen Fall, wo wir nicht ganz schlau draus werden!

      Mein Kumpel war heute auf der Landesregierung (sbg) zum Vorführen.

      Unter anderem wurde folgendes bemängelt:

      er hatte originale Felgen mit Winterreifen montiert. Die Profiltiefe war vorne 4mm, hinten 1,6mm
      Der Prüfer meinte daraufhin (bzw. hat dies auch so bemängelt), dass der vorder Reifen ein Winterreifen ist, der Hintere auf Grund der Profiltiefe als Sommerreifen zählt und eine Mischbereifung mit Winter und Sommerreifen NICHT zulässig ist!!!

      Auch auf mehrmaliges Nachfragen was dass denn für eine komische Regelung sein meinte der Prüfer nur, dass das nun MAL so sei.

      Wären die Vorderräder nicht ausgeliehen gewesen, hätte er meiner Meinung nach IN der Prüfhalle die Handbremse ziehen und 1mm vom Profil wegradieren sollen.
      Dann wären die Vorderreifen ja auch "Sommerreifen" und somit hätte er rundum "Sommerreifen".

      Aber jetzt MAL im Ernst, das kann es ja auch net sein?!?!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Das Mischen von Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial/Diagonal) oder Ausführung (Sommer-/Winterreifen) auf ein und derselben Achse ist verboten.
      Auch das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei PKW und Anhängern grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Fahrzeugen über 3,5 t gibt es dieses Verbot nicht, vorausgesetzt es werden immer achsweise Reifen gleicher Bauart verwendet.

      Abgefahrene Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4 mm dürfen gemeinsam mit Sommerreifen verwendet werden. Auch hier gilt wieder: achsweise die gleiche Bauart montieren!

      Die Umrüstung eines PKW von Diagonal- auf Radialreifen ist nur nach einer vorhergehenden Prüfung und nachträglicher Eintragung in den Typen- oder Einzelgenehmigungsbescheid erlaubt. Zusätzlich ist vom Autohersteller oder dessen Importeur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Gutachten einer dafür ermächtigten Prüfstelle (z.B.: TÜV Österreich) einzuholen.

      Ein mit einem PKW gezogener Anhänger braucht nicht dieselbe Reifenbauart wie die PKW-Reifen zu haben, es sei denn, es werden Spikereifen verwendet.

      Das Mischen von alten und neuen Reifen, sowie verschied. Profilmuster oder unterschiedliche Hersteller bringt bei PKW nur Nachteile mit sich. Es ist mit einem instabilen Fahrverhalten und unkontrollierten Bremsreaktionen zu rechnen.
      (Rechtsquellen: § 4 ABS. 4b KDV zu § 7 KFG, § 2 kDV zu § 5 KFG, Erlass des BmöWV zi. 69.303/3-IV/III-80).

      DOC! schrieb:

      Wer war der Prüfer? Der Lehrbub und Hallenkehrer?
      Abgefahrene Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4,0 mm dürfen gemeinsam mit Sommerreifen gefahren werden, wenn achsweise Reifen gleicher Ausführung montiert werden.
      Hier ne Grafik was erlaubt ist und was nicht:
      vw-page.com/index.php/Attachme…265e68995ed8ff90cf7fa0073


      also laut der liste, hat der Prüfer ja worklich recht gehabt?!?

      aufgezogen waren ja 4 WINTERREIFEN wo vorne 4mm und hinten 1,6mm profil waren

      laut der liste also vorne "echte Winterreifen" und hinten "abgefahrene Winterreifen" -> verboten

      komische regelung aber somit müssen wir jetzt aus "verkehrstechnischen" Gründen 1mm Profil "in Rauch aufgehen" lassen ;)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!