Hallo!
Ich hab da einen Fall, wo wir nicht ganz schlau draus werden!
Mein Kumpel war heute auf der Landesregierung (sbg) zum Vorführen.
Unter anderem wurde folgendes bemängelt:
er hatte originale Felgen mit Winterreifen montiert. Die Profiltiefe war vorne 4mm, hinten 1,6mm
Der Prüfer meinte daraufhin (bzw. hat dies auch so bemängelt), dass der vorder Reifen ein Winterreifen ist, der Hintere auf Grund der Profiltiefe als Sommerreifen zählt und eine Mischbereifung mit Winter und Sommerreifen NICHT zulässig ist!!!
Auch auf mehrmaliges Nachfragen was dass denn für eine komische Regelung sein meinte der Prüfer nur, dass das nun MAL so sei.
Wären die Vorderräder nicht ausgeliehen gewesen, hätte er meiner Meinung nach IN der Prüfhalle die Handbremse ziehen und 1mm vom Profil wegradieren sollen.
Dann wären die Vorderreifen ja auch "Sommerreifen" und somit hätte er rundum "Sommerreifen".
Aber jetzt MAL im Ernst, das kann es ja auch net sein?!?!
Ich hab da einen Fall, wo wir nicht ganz schlau draus werden!
Mein Kumpel war heute auf der Landesregierung (sbg) zum Vorführen.
Unter anderem wurde folgendes bemängelt:
er hatte originale Felgen mit Winterreifen montiert. Die Profiltiefe war vorne 4mm, hinten 1,6mm
Der Prüfer meinte daraufhin (bzw. hat dies auch so bemängelt), dass der vorder Reifen ein Winterreifen ist, der Hintere auf Grund der Profiltiefe als Sommerreifen zählt und eine Mischbereifung mit Winter und Sommerreifen NICHT zulässig ist!!!
Auch auf mehrmaliges Nachfragen was dass denn für eine komische Regelung sein meinte der Prüfer nur, dass das nun MAL so sei.
Wären die Vorderräder nicht ausgeliehen gewesen, hätte er meiner Meinung nach IN der Prüfhalle die Handbremse ziehen und 1mm vom Profil wegradieren sollen.
Dann wären die Vorderreifen ja auch "Sommerreifen" und somit hätte er rundum "Sommerreifen".
Aber jetzt MAL im Ernst, das kann es ja auch net sein?!?!
"Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!!