So leider hat es mich schon wieder erwischt.
Nur diesmal will ich das einmal genau wissen.
Das letzte MAL als es mich mit meinem G1C erwischt hat, habe ich das Auto zu einem angeerkannten unabhängigen Gutachter gestellt. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten (ca. 350-450 Euro) nicht übernommen, mit dem Argument, sie hätte mir eh einen Gutachter angeboten. Da ich noch keinen RS hatte, musste ich das so hinnehmen. Dafür haben sie aber das Gutachten von dem, von mir beauftragten Gutachter akzeptiert, was sie auch nicht hätten machen müssen, wie ich später erfahren habe. Ist für mich also doch mehr oder weniger gut ausgegangen.
In Deutschland hat man ja das Recht, einen unabhängigen Gutachter aufzusuchen und die Versicherung muss die Kosten dafür tragen. Gibt es das bei uns überhaupt nicht? Muss ich zu dem (ich behaupte jetzt MAL befangenen) Gutachter der gegnerischen Versicherung gehen?
Oder gibt es in Österreich auch ein Gesetzt, das mir das Aufsuchen eines unabhängigen Gutachters erlaubt, und zwar so erlaubt, dass die (gegnerische) Versicherung auch verpflichtet ist die Kostenn zu übernehmen (bei abgeklärter Schuldfrage natürlich)?
Nur diesmal will ich das einmal genau wissen.
Das letzte MAL als es mich mit meinem G1C erwischt hat, habe ich das Auto zu einem angeerkannten unabhängigen Gutachter gestellt. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten (ca. 350-450 Euro) nicht übernommen, mit dem Argument, sie hätte mir eh einen Gutachter angeboten. Da ich noch keinen RS hatte, musste ich das so hinnehmen. Dafür haben sie aber das Gutachten von dem, von mir beauftragten Gutachter akzeptiert, was sie auch nicht hätten machen müssen, wie ich später erfahren habe. Ist für mich also doch mehr oder weniger gut ausgegangen.
In Deutschland hat man ja das Recht, einen unabhängigen Gutachter aufzusuchen und die Versicherung muss die Kosten dafür tragen. Gibt es das bei uns überhaupt nicht? Muss ich zu dem (ich behaupte jetzt MAL befangenen) Gutachter der gegnerischen Versicherung gehen?
Oder gibt es in Österreich auch ein Gesetzt, das mir das Aufsuchen eines unabhängigen Gutachters erlaubt, und zwar so erlaubt, dass die (gegnerische) Versicherung auch verpflichtet ist die Kostenn zu übernehmen (bei abgeklärter Schuldfrage natürlich)?