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      BP-Hatzer3 schrieb:

      Es besteht sowohl für die Zulassungsstelle als auch für die Begutuachtungsstelle ein riesiges Problem, da du falsche Fahrzeugdokumente vorlegst um eine Handlung zu erhalten, dh entweder Zulassung oder Pickerl.
      Die Zulassungsstelle und auch die Begutachtungsstelle macht sich ggf wegen Amtsmißbrauchs gem § 302 StGB strafbar, du aber auf jedenfall wegen Täuschung nach § 108 StGB.
      Beide Institutionen können ihre Zulassung verlieren und können, wie du auch, verknackt werden.

      Bei der nächsten intensiveren Polizeikontrolle hast dann vmtl ne Aufhebung der Zulassung, da das Fahrzeug in relevanten Fahrzeugdaten nicht mit der Zulassung übereinstimmt und ggf eine Sicherstellung des Fahrzeuges.


      in wie weit macht sich die zulassungsstelle da strafbar?!?
      die machen ja exakt ihren job, ich geh mit einem Typenschein und gültigem Pickerlgutachten (auf die FGstNr vom Typenschein) zu ihnen und melde DIESES Auto an.
      Wenn ich dann mit einem anderen Auto fahre, was soll da die Zulassungsstelle machen?

      ich könnt mir ja jetzt auch einen "neuen" Golf 2 kaufen und dann das Pickerl von meinem angemeldeten 2er draufpicken, Kennzeichen drauf und als Zulassungschein nehm ich den vom angemeldeten 2er. Was hat sich da die Zulassungsstelle bitte zu schulden kommen lassen??? versteh ich nicht! :gruebel: :gruebel:
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      Chris 2.0 schrieb:

      woidl schrieb:

      viel spass bei der nächsten polizeikontrolle und wer dir dafür ein pickerl gibt frag ich mich auch


      versteh ich nich warum fragst wer ihm dafür ein pickerl gibt ????

      also bei mir ist beim pickerl noch nie fahrgestellnummer vom auto mit zulassungschein konroliert worden :gruebel:

      weder beim motorad noch beim auto


      puh, das is aber schon heftig! ob die werkstatt weiß auf was sie sich da einlässt/einlassen kann!!!

      fahr ich mit einem Auto hin und mach das pickerl für ein anderes!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Einzige Lösung wo du dich am wenigsten ärgern musst, Typenschein und Belch mit Nummer her und wennst a bissl a Schrauber bist, einbraten den Dreck.
      Was willstn herum tuan bei so a alten Graxn, oder is ein Aigner oder anderes Sondermodell.
      Illegal hin oder her wennst das perfekt machst dann wird das niemanden mehr in Hundert Jahren interessieren.
      Möcht gar ned wissen bei wieviel Scenengeräten und wieviele User hier, das Regelmässig machen.
      Verurteilt mich wenn ihr wollt aber so is die Realität. :pfeifen:

      woidl schrieb:

      in wie weit macht sich die zulassungsstelle da strafbar?!?
      die machen ja exakt ihren job, ich geh mit einem Typenschein und gültigem Pickerlgutachten (auf die FGstNr vom Typenschein) zu ihnen und melde DIESES Auto an.
      Wenn ich dann mit einem anderen Auto fahre, was soll da die Zulassungsstelle machen?

      ich könnt mir ja jetzt auch einen "neuen" Golf 2 kaufen und dann das Pickerl von meinem angemeldeten 2er draufpicken, Kennzeichen drauf und als Zulassungschein nehm ich den vom angemeldeten 2er. Was hat sich da die Zulassungsstelle bitte zu schulden kommen lassen??? versteh ich nicht! :gruebel: :gruebel:

      Weil bei ner intensiveren Kontrolle wird sowohl Fgst-Nr als auch MotorNr kontrolliert und wenn dann nur eine der Nummern nicht passt, hast bereits ein Problem.
      Des weiteren hast du dann durch Täuschung der Zulassungsstelle mit einem - nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmenden - Typenschein die Zulassung erhalten, und dadurch einen Amtsmißbrauch durch die Zulassungsstelle durch Vorlage eines falschen Fahrzeugdokumentes veranlasst (die Zulassung wurde durch die Behörde deligiert, weshalb hier ein Amtsdelikt vorliegt). Wenn die FgstNr bei der §57a-Begutachtung nicht kontrolliert wurde, wurde dort ein Amtsmißbrauch gesetzt und widerrechtlich ein Pickerl herausgegeben, das Gutachten musst dann auch bei der Zulassungsstelle vorlegen.
      Also ich bin schon öfters in intensiver Kontrollen gekommen, Planquadrate, aber Motor Nr. oder Fahrgestell Nr. wurden noch nie kontrolliert :gruebel: !!
      Vielleicht wenns bei Grenzen zum Osten Kontrollen machen, aber da haltens auch keine Uralt Autos auf, sondern Neuere die gern gestohlen werden und so !!

      Viele Grüsse, Thomas
      Also bei mir wird beim Pickerl regelmässig die Fgst Nr. verglichen. Ich mach das mittlerweile auch bei einem Gebrauchtwagenkauf. Der Ärger bei einer erfolgreichen Kontrolle, und auch die Polizei hat mittlerweile schon MAL die Fgst Nr bei mir überprüft, steht einfachnicht dafür. BP Hatzer hat ja eh den Worst Case aufgezeigt auf den man sich einstellen muß wenn man trotzdem anmeldet.
      Grüße,
      DOC!