Problem mit Händler

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      Problem mit Händler

      Hi!

      Also,ich habe mir vor ca. 3 monaten eine A3 8p 2.0L,BJ 2003 mit 96.000 km bei einem Händler gekauft.

      soweit alles gut,nur hat es vor ca. 1,5 monaten damit begonnen,das dass Kühlwasser weniger wird.
      ich also zum Händler,der meinte das ein Flansch einen Riss hat,und hat mir ein Dichtmittel!!!! eingefüllt.
      nach 2 wochen war der kühlwasser stand wieder unter minimum,ich also wieder hin zu ihm.
      diesmal hatte er den verdacht das der kopf was hat (was bei diesem modell angeblich nix seltenes ist).
      der händler hat jedoch nur eine Dichtung beim wärmetauscher oder so getauscht.

      passt,jetzt nach 2 wochen wieder das gleiche.
      ich habe jetzt darauf bestanden das er mit den kopf tauscht,da sein eigener mechaniker damals schon gemeint hat das der ziemlich sicher hin ist.
      nach langem hin und her,hat er jetzt gemeint ich muss ca. 1000 euro zahlen,dann würde er mir das service auch gleich mitmachen.
      ich habe natürlich gesagt das ich 1. nichts zahlen werde und 2. ich mein service nicht bei ihm machen werde,da es bei Audi nur 100 euro oder so mehr kostet und ich aber dann einen gültigen stemple im serviceheft habe!

      er hat nur gemeint das er mir keinen neuen Kopf zahlen muss und ich froh sein kann das er NUR 1000 euro verlangt.

      Jetzt meine Frage,darf er das?
      Kann er von mir verlangen das ich hierfür was bezahle,und wenn ja wieviel??

      Achja,ich habe 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung!

      Bitte um rasche Antwort!

      Mfg
      Nur Quer bist wer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „zornvr6“ ()

      Ich an deiner Stelle würde den Rechtsweg einschalten, manche Händler drücken sich einfach um die Gewährleistung und fordern dann vom Kunden den Reparaturbetrag ein, obwohl dies garnicht zulässig ist. Er ist dazu verpflichtet, innerhalb der ersten 6 Monate auftretende Mängel auf seine Kosten zu beseitigen, ausser er könne nachweisen, dass dieser Schaden erst jetzt entstanden ist und bei Kauf noch nicht vorhanden war. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast jedoch beim Händler.

      Pilgere zu deinem Anwalt.

      zornvr6 schrieb:

      was heist in diesem fall vorbehaltlich durch einen Rechtsanwalt??

      Da mir zugrundeliegende Rechtssprechung nicht vorliegt und ich darüberhinaus keine rechtsgültige Rechtsberatung anbieten darf, verweise ich auf einen Rechtsanwalt.
      Die hier geäusserte Meinung in diesem Fall stellt meine bescheidene Rechtsansicht dar, nur gehöre ich nicht diesem eben oben genannten Berufszweig an.

      Auf jeden Gericht wird 1x pro Woche kostenlose Rechtsberatung angeboten, wäre hilfreich, diese MAL in Anspruch zu nehmen.
      Womit der Händler rechet ist eigentlich nebensächlich, aber dessen Mechaniker wird schon wissen, welche Probleme beim A3 8P mehrheitlich auftreten.
      Das hier behandelte Problem ist die vom Händler geforderte Zuzahlung trotz bestehender Gewährleistungsansprüche, und da kann es unerheblich sein, ob es nun der Zylinderkopf oder die WaPu ist, der Händler hat das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen fachgerecht zu reparieren.