auto in D anmelden

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      Der § 82 ABS 8 KFG unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich zugelassenen Fahrzeugen.
      Wenn ein Fahrzeug mit ausl. Kz über einen bestimmten Zeitraum in Ö betrieben wird, entstünde darüberhinaus in Ö Steuerpflicht aufgrund einer geldwerten Sachzuwendung, aber auf jeden Fall wird einmal die Kontrollgruppe des BM.F aktiv und nimmt grundsätzlich MAL eine dauernde Verwendung im Bundesgebiet an, bis vom Lenker das Gegenteil bewiesen werden kann. (Beweislastumkehr)

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