Hi Leute !
Bzgl. der Typisierung von höhenverstellbaren Fahrwerken gibt es ja jede Menge von Aussagen und Regeln (kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an, aber wenn man mit jemanden darüber spricht, läßt sich meist kein gemeinsamer Konsens finden -- betrifft auch die gesammelten Beiträge hier im Forum.
Wie läufts im Moment AB wenn man ein Gewinde und Felgen eintragen möchte? Muss/Kann ich :
- zu einer TÜV Stelle fahren
- zur LReg fahren
- einen Termin mit nem Zivilgutachter ausmachen
- nach der Typisierung noch zur LReg (nach der Abnahme durch einen Zivi)
- nur einzelne Sachen eintragen lasse, dass bedeutet auch Sachen nicht eintragen zu lassen, die bereits am Auto verbaut sind
- bereits typisierte Teile noch einmal eintragen lassen
- diese Sicherungsringe mit den Abrissschrauben auch bei Fahrwerken verwenden, welche an der Vorderachse eine kleine Wurmschraube im Federteller haben (diese kann ja ebenfalls unbrauchbar gemacht werden)
Bzgl. der Typisierung von höhenverstellbaren Fahrwerken gibt es ja jede Menge von Aussagen und Regeln (kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an, aber wenn man mit jemanden darüber spricht, läßt sich meist kein gemeinsamer Konsens finden -- betrifft auch die gesammelten Beiträge hier im Forum.
Wie läufts im Moment AB wenn man ein Gewinde und Felgen eintragen möchte? Muss/Kann ich :
- zu einer TÜV Stelle fahren
- zur LReg fahren
- einen Termin mit nem Zivilgutachter ausmachen
- nach der Typisierung noch zur LReg (nach der Abnahme durch einen Zivi)
- nur einzelne Sachen eintragen lasse, dass bedeutet auch Sachen nicht eintragen zu lassen, die bereits am Auto verbaut sind
- bereits typisierte Teile noch einmal eintragen lassen
- diese Sicherungsringe mit den Abrissschrauben auch bei Fahrwerken verwenden, welche an der Vorderachse eine kleine Wurmschraube im Federteller haben (diese kann ja ebenfalls unbrauchbar gemacht werden)
