Muss das Kennzeichen hinten in der Mitte sein???

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      Man sollte sich auch einen Thread Ganz durchlesen, und eventuell den dort aufgeführten Links folgen...

      um es kürzer zu machen:

      1.3.1.) § 26c ABS. 1:
      „Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von Fahrzeugen der Klassen M, N und O muss dem Anhang der RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970, entsprechen.“
      (Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang:
      - Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
      - Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
      - Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
      - Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen
      bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
      - Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
      - Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
      Seitlich : jeweils 30° rechts und links
      Nach oben : 15°
      Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)
      Mfg
      Also damals als ich bei der LaReg war, hab ich nen Techniker gefragt ob ich das KZ hinten versetzten darf,
      er hat mir daraufhin gesagt das man das KZ entweder mittig oder auch links anbringen darf,
      rechts ist allerdings verboten, weil das Radar das KZ nicht mehr richtig erkennt oder irgendwie so war das..
      ev. kann es auch sein das es umgekehrt war, jedenfalls eine der seiten ist erlaubt eine nicht.
      Am besten ruf bei der bei dir zuständigen LaReg an, die können dir das dann genau sagen.
      @burnout

      ja das habe ich auch gemacht aber da geht es immer nur um vorne
      oder ander Themen aber nicht dezetiert um hinten!

      Aber vielen dank dein Beitrag hat mir geholfen und wenn ich das
      so verstehe kann ich das KZ schon versetzen aber nur nach Links!!!

      Hab ich das so richig verstanden!?
      Nur eine kurze Frage noch wenn ich es versetze muss ich dann typisieren??

      Danke
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      Nein, das Kennzeichen hinten muss mittig sein, wollte im Früjahr 09 mein Kennzeichen hinten rechts auf der Seite typ. da ich dir Kennzeichenaussparrung komplett clean gemacht hab.
      Der Typ hat gleich gesagt und auch in meine Typisirung geschrieben, Kenzzeichen muss mittig und 40 cm vom Boden (Unterkante) montiert sein, sowie zwei Beleuchtungen!!!!

      MFG jacky