abschlephacken?
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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KFG § 4 ABS 5a
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Mit einer geeigneten und leicht zugänglichen Einrichtung zum Anbringen eines Abschleppseiles oder einer Abschleppstange müssen versehen sein:
- Kraftwagen der Klassen M2, M3 und N vorne;
sonstige Kraftwagen, Motordreiräder sowie Kraftwagen der Klasse M1, ausgenommen solche, die nicht zum Ziehen einer Anhängelast geeignet sind, vorne und hinten. - Dies gilt jedoch hinsichtlich der vorne anzubringenden Einrichtung nicht für Fahrzeuge, die nur teilweise hochgehoben abgeschleppt werden können.
Der Hintere Abschlepphacken muß leicht zugänglich sein, einzige Ausnahme wäre der Abschlepphacken vorne bei z.b. Automatikautos. - Kraftwagen der Klassen M2, M3 und N vorne;
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WZ_FAST1 schrieb:
Weg mit der sch***e wenns dir nicht gefähllt!!
Den wenn du dich immer ans Gesetz hältst brauchst heutzutage eh nichts mehr am Auto machen!!! -
WZ_FAST1 schrieb:
Weg mit der sch***e wenns dir nicht gefähllt!!
Den wenn du dich immer ans Gesetz hältst brauchst heutzutage eh nichts mehr am Auto machen!!!
Golf_2_VR6 schrieb:
WZ_FAST1 schrieb:
Weg mit der sch***e wenns dir nicht gefähllt!!
Den wenn du dich immer ans Gesetz hältst brauchst heutzutage eh nichts mehr am Auto machen!!!
stimmt wenn wir heutzutage an die Regeln halten würden würden wir alle wie GOLF COUNTRY´S herumfahren...GangsterArroganz ... -
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Also ich sag MAL solange du nicht vorfahren musst ist es sowieso net so a problem glaub kaum das die freundlichen auf das schaun,
kritischer wirds halt dann schon beim vorfahren! Aber ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen bin mit meinem auto auch mit gecleanter stange bei der Landesregierung vorgefahren wo der Hacken nicht mehr zugänglich war und da hat auch keiner was gesagt!!
mfg
oliDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „sido820“ ()
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