abschlephacken?

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      naja abschlepphaken(jetzt hab ich es auch richtig geschrieben^^) ist ja nicht so leicht wieder zum draufbasteln und vorführen werde ich oft müssen da ich mich sicher nicht an den 11cm erlass halte!

      sag ja nicht das ich mich komplett ans gesetz(geht auch garnicht) halte aber nur da wo ich es wieder rückgängig oder legal hinbekomme!

      boradriver schrieb:

      bei meinem hab ich garkeine verbaut ! wenn bei mir was ist muss die front runter oder heckstossstange ! ist getüft so !

      bei mir is es genauso.... denke aber sicher schon ein halbes Jahr drüber nach, wie ich einen Abschlepphacken zugänglich befestigen könnte....denn an den Stellen wo ein Loch ist, gibts keinen Längsträger in der Nähe....
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
      Der Vollständigkeit halber:
      Auch wenn die Entfernung des Abschlepphakens genehmigt wurde: Sobald nur irgendeine Änderung am Fahrzeug nicht der Genehmigung entspricht und deshalb eine Ladung zur §56KFG kommt, gilt diese Genehmigung nicht mehr, da die §56 nur auf geltendes Recht abziehlt und nicht auf Genehmigungen vor einigen Jahren.
      Dzt wird die Entfernung von Abschleppvorrichtungen nicht genehmigt.
      Das heisst, wenn an der damaligen Genehmigung nachträglich was rumgebastelt und nicht genehmigt wurde, und dann eine §56-Überprüfung durchgeführt wird, dann wird nach dzt geltendem Recht geprüft.
      zB Rieger-Stoßfänger mit Entfernung des Abschlepphalens wurde 2000 genehmigt --> Unfall --> die Rieger-Stange gibt es nicht mehr oder es wird eine andere montiert --> Kontrolle mit §56-Prüfung in 2010 --> Abschlepphaken muss wieder ran
      Nja i würd ma eher den aspekt stellen ob i in ablschepphakn brauchen würde? Diesen winter bin i leicht von da strasse abkommen und selbst net mehr raus ausn Graben kommen. Da is a alter quattro kumman, hat mi as Abschleppseil von sein Kofferraum raus holen lassen und schwupps hat er mi rauszogen! Jetzt stell i ma nur vor wast machst wennst den net hast? Wenn die Freundlichn kommen und fragen wieso i mi net ausaziehen lass wollte xD also i würd ihn lassen, du wirst ihn vl brauchen, hät i ma a nie gedacht!
      @BP Hatzer

      Nehmen wir MAL ein konkretes Beispiel.
      Ein Bekannter hat einen 2er Golf 16v (KR).
      Der Wagen wurde im okt.1992 typisiert.
      Eingetragen wurde damals ein Komplettfahrwerk,17er bereifung ,kompletter Käfig,keine Rückbank,Tropfenspiegel und Motortuning auf 160 ps.
      Die Fahrzeughöhe wurde damals noch mit Scheinwerferunterkante eingetragen was ca 10cm Bodenfreiheit entspricht.
      Das Fahrzeug wurde seit der Typisierung ca 280.000 km gefahren.
      Dadurch sind natürlich die Federn schon ein bisschen nachgegangen.
      Bodenfreiheit aktuell 8,7cm(gemessen an der Querlenkeraufnahme).
      Die Dämpfer wurden vor 2 Jahren von einer Fachwerkstätte gegen die gleichen wie die typisierten getauscht (Koni Gelb).
      Ansonsten wurde seit der Typisierung nichts an dem Fahrzeug verändert oder umgebaut.
      Gilt diese Typisierung dann auch nicht mehr wenn jetzt eine Kontrolle und durch die Tiefe eine 56er angeordnet wird?
      Denn Käfig und 10cm werden ja schon lange nicht mehr eingetragen.
      Oder nehmen wir MAL an jetzt würde noch etwas zb Riegerstangen typisiert gilt dann die alte Typisierung noch oder nicht?
      Ich hab jetzt auch einen COUNTRY